Zum Inhalt springen

(steuerliche) Erfahrungen: ATPL-Ausbildung von der eigenen GmbH bezahlen lassen


Fähnrich

Empfohlene Beiträge

Hallo Piloten, 

ich führe ein kleines Unternehmen als GmbH – hat nichts mit Aviation zu tun. Ich werde in Kürze eine ATPL-Ausbildung beginnen. Dafür möchte ich folgende Konstruktion bauen:

Der Zweck der GmbH wird um den Punkt der "Piloten-Dienstleistung" erweitert.

Um die Piloten-Dienstleistung am Markt anbieten zu können, benötigt die GmbH einen Piloten, nämlich mich. Diesen bildet die GmbH aus, also genauer: lässt ihn an einer Flugschule ausbilden. Es entstehen Ausbildungskosten, die die GmbH trägt und die Gewinn-mindernd geltend gemacht werden. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Piloten-Dienstleistung dann angeboten und es werden Erlöse erzielt.

Hat jemand Erfahrungen, ob sowas funktionieren könnte oder kann jemand einen Steuerberater nennen, der in dem Thema ist? Leider scheint der entsprechende Arbeitskreis der AOPA aktuell keinen Betrieb zu haben, da komme ich nämlich nicht weiter. 
Würde gerne eine (bezahlte) Kurz-Beratung bei jemandem machen, der im Thema ist.

LG, Pavel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kann nur für die Schweiz antworten, in DE läufts vermutlich aber nicht anders ab.

 

dein Ausbildungs-Aufwand wird, auch auf eventuell später mögliche Erlöse hin, steuerlich als Privataufwand bewertet, gerade weil du Inhaber derselben GmbH bist. Würdest du in deiner GmbH einen dir fremden ATPL-Inhaber, von denen es genügend gibt, einstellen, würden deiner GmbH auch keine Ausbildungsauslagen entstehen. Dein Konstrukt beruht also einzig auf Vorteilsnahme, um die Ausbildungskosten nicht privat bezahlen zu müssen. Dies ist für Steuerprüfer eine Auffälligkeit, auch weil erst der Aufwand und viel später erst ein möglicher  Ertrag dazu ausgewiesen wird. Wenn das ganze dann noch als Steuerumgehung qualifiziert wird, bleibst du und deine GmbH auf längere Zeit auf dem Radar des Steueramtes. Viel Glück.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist nicht ganz unberechtigt

 

Zitat

 Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen.

2 Dazu gehören insbesondere:

a.
die Abschreibungen und Rückstellungen nach den Artikeln 28 und 29;
b.
die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen;
c.
die Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist;
d.1
Zinsen auf Geschäftsschulden sowie Zinsen, die auf Beteiligungen nach Artikel 18 Absatz 2 entfallen;
e.2
die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, des eigenen Personals.

 

berufsorientierte Ausbildung

 

Zitat

4 Selbstständige Erwerbstätigkeit
Selbstständig erwerbstätige Personen können Aus- und
Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit als geschäftsmässig begründete 
Kosten abziehen. Eine betragsmässige Begrenzung besteht 
nicht. 
Bei Aus- und Weiterbildungen, die keinen Zusammenhang mit 
der selbstständigen Erwerbstätigkeit haben, ist allenfalls ein 
Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung möglich.

 

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Heinz Richner:

Dierk, innerhalb seiner GmbH ist der Threadersteller (Pavel) aber nicht selbständig erwerbend, demzufolge deine Zitate nicht zutreffen.

Wenn er in der GmbH Angestellter ist, kann er seit 2016 dennoch was an Ausbildungskosten absetzen, oder nicht? Vorausgesetzt, er hat schon eine (andere) Berufsausbildung. 

 

https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/steuersituationen/aus-_und_weiterbildung.assetref/dam/documents/FIN/SV/de/Merkblaetter/Einkommens_Vermoegenssteuer/Aktuelles_Steuerjahr/mb13_ev_aus-weiterbildung_de.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Pavel,

 

Nicht zu 100% passend auf Deine Frage, aber vielleicht doch hilfreich...

 

Weiss nicht ob Du auch schon das hier vom Bund/SBFI kennst, da kannst Du dir nach Abschluss der Prüfung einen ordentlichen Batzen wieder zurückholen, es besteht gar unter Umständen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch eine begleitende Finanzierung...

Wichtig ist einfach, das der Ausbildungs-Anbieter hier verzeichnet ist.

 

Durch persönliche Erfahrung kann ich sagen, die Leute vom SBFI da sind sehr freundlich, wenn Du irgendwelche Fragen hast, wird Dir da Auskunft erteilt und geholfen 🙂

 

Gruss  

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dierk, das Problem der Aufrechnung als Privataufwand wird sein, dass eine Zweckänderung in den Statuten seiner GmbH nicht reicht, um die Ausbildungsauslagen zu rechtfertigen. Es gibt zwar hübsche Merkblätter, entscheidend ist aber die Steuer- und Gerichtspraxis. Seine GmbH müsste also bereits einen wesentlichen Anteil an aviatischen Einnahmen generieren, um seine Ausbildung dazu geltend machen zu können. Dies ist nicht der Fall und genau deshalb wird sein Konstrukt als steuerumgehung klassifiziert. Wie ich oben schon erwähnt habe, einem Freelancer müsste er die Ausbildung auch nicht bezahlen, bekäme aber die Leistung für den benötigten aviatischen Einsatz in seiner GmbH. Übrigens, gerade fin.be rechnen alles auf, was nicht niet- und nagefest ist. Neuster Fall auf meinem Pult ist ein kantonales Steuerausscheidungsverfahren mit einem Steuerbetrag von weniger als CHF 10.--, welches erst noch gemäss Steuerharmonisierungsgesetz als doppel besteuert angesehen werden muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...