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09.09.2020 | unbekannt | Hausen am Albis | Start im Nebel


laurent

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb paraglider:

Sehe ich auch so. Samedan LSZS hat jedoch auch IFR Verkehr im Luftraum G/E:

- The IFR procedures are partly within airspace class E and G. Watch out for VFR traffic.

Hallo Franc

 

Stimmt, aber diesen Passus habe ich nie richtig verstanden. In Samedan kannst Du weder IFR starten noch landen, der Start resp. die Landungen sind immer VFR. Wo hier IFR im Luftraum G stattfinden soll, ist mir schleierhaft. Auch fliegen die Jets nie so nah am Gelände, dass man dort noch GOLF annehmen dürfte.

 

Beste Grüsse,

Pascal

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vor 13 Stunden schrieb FalconJockey:

Trotzdem benötigst Du im Luftraum GOLF mindestens 1500 Meter Horizontalsicht und Wolken dürfen nicht berührt werden. Im Nebel herrscht in der Regel eine Sicht von weniger als 1500 Metern und Nebel ist eine große Wolke, die man sicher die ganze Zeit "berührt" ?

Das trifft so nur auf VFR-Flüge zu. IFR bin ich in Golf aber per "Selbsterklärung". Dann gelten keine Wetterminima außer der RVR mehr und für das einhalten der Sicherheitsmindesthöhe (die natürlich für Start & Landung unterschritten werden darf, bin ich selbstverantwortlich.

 

 

vor 11 Stunden schrieb Spägi:

 

Hallo Pascal

Soweit ich informiert bin (und ich lasse mich gerne korrigieren), ist IFR im Luftraum Golf in der Schweiz nicht erlaubt! Für Grenchen gibt es eine spezielle Bewilligung.

 

Beste Grüsse, ebenfalls Pascal

 

 

 

Auszug aus dem VFR Manual: VFR RAC 1-0-4; Hervorhebung durch mich.

Regelung in der Schweiz:

  • -  Die Klasse G beinhaltet den Luftraum von GND bis 2000 ft / 600 m AGL, ausserhalb der TMA/CTR;

  • -  Sicht 5 km; sofern die Fluggeschwindigkeit jederzeit eine Umkehrkurve innert Sichtweite gestattet und andere Luftfahrzeuge oder Hindernisse rechtzeitig erkannt werden können darf die Flugsicht bis 1,5 km betragen;

  • -  Eine auf nicht unter 1,5 km verringerte Flugsicht ist für Flüge zulässig, welche eine Geschwindigkeit von 140 kts IAS nicht überschreiten;

  • -  Hubschrauber dürfen bei einer Mindestflugsicht von 800 m betrieben werden, wenn mit einer Geschwindigkeit geflogen wird, die zulässt, dass anderer Verkehr und Hindernisse rechtzeitig erkannt werden, um Zusammenstösse zu vermeiden. Bei einer Mindestflugsicht unter 800 m kann in Sonderfällen geflogen werden, zum Beispiel bei medizinischen Flügen, Such- und Rettungsflügen und Flügen zur Brandbekämpfung;

  • -  Frei von Wolken und mit Bodensicht;

  • -  Kein IFR-Verkehr.

 

Hi Spägi,

 

ich habe die Swiss-AIP leider nicht zur Hand (weil kostenpflichtig). In unseren Company-Docs steht zur Luftraumstruktur auch nur der Hinweis "Orientiert sich in ICAO-Standard". IFR-Verkehr in G zu untersagen ist euch als Eidgenossen natürlich möglich, wäre aber nicht ICAO-Konform.

 

Dieser spezielle Start war am Ende des Tages vermutlich onehin illegal, weils auf dem Type Certificate der Cub kein IFR gibt. Ob er unsafe war? Naja...

 

 

 

Ich bin übrigens gestern Abend noch in EGTE munter und vollbeladen mit Paxen ohne Clearance in Luftraum Golf gestartet. Tally Ho! ; )

Bearbeitet von Westfalica
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Klammer auf bzgl. Samedan:

 

vor 12 Stunden schrieb Spägi:

Soweit ich informiert bin (und ich lasse mich gerne korrigieren), ist IFR im Luftraum Golf in der Schweiz nicht erlaubt! Für Grenchen gibt es eine spezielle Bewilligung.

 

Samedan hat übrigens auch eine Ausnahme erhalten, basierend auf einem Safety & Risk Assessment (SIRA). Vgl. S. 16ff. der Bewilligung der Instrumenten-Flugverfahren:

 

Zitat

Nach erfolgter Prufung der Risikobeurteilung hat die zustandige Abteilung am 19. August 2019 bestatigt, dass das Risiko fur die Durchfuhrung der beantragten IFR Flugverfahren ohne Flugverkehrskontrolldienst im akzeptablen Bereich liegt und den Betrieb unter Berucksichtigung der in SIRA enthaltenen Massnahmen genehmigt. Unter diesen Umstanden genehmigt das BAZL den IFR-Betrieb ohne Flugverkehrskontrolldienst mit der Verpflichtung, die Massnahmen aus SIRA zeitgereicht und vollstandig umzusetzen

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Spägi:

Stimmt, aber diesen Passus habe ich nie richtig verstanden. In Samedan kannst Du weder IFR starten noch landen, der Start resp. die Landungen sind immer VFR. Wo hier IFR im Luftraum G stattfinden soll, ist mir schleierhaft. Auch fliegen die Jets nie so nah am Gelände, dass man dort noch GOLF annehmen dürfte.

 

@Spägi

Meiner Meinung nach kann man dies mit den neuen Instrumenten-An- und Abflugverfahren sehr wohl. Oder wieso nicht? 

Der Passus bezieht sich wohl darauf, dass der ganze Korridor der IFR-Procedures vor allem an seinen Rändern/Pufferzonen nahe an den Bergen liegt und damit dort den Luftraum G tangiert. 

Im "Flight Inspection Report" zu den Samedaner IFR-Procedures steht dazu unter Punk 8.2 (S. 22 f. des PDFs) folgendes:

 

Zitat

The proposed approach procedure penetrates airspace class G or its buffer at two peaks before/at/after ZSxx3 (11'800ft AMSL) and ZSxx4 (10'800ft AMSL). Airspace is uncontrolled below 2'000ft AGL, which is at approx. 7'700ft AMSL past the geographical point, where the OCA/H is reached. The nominal track and buffer is entering airspace class Golf (...) 

The airspace bufferline 1NM left is infringing class G airspace during the descent already around 11000ft, on the missed approach the aircraft needs to be above 12800ft to be well clear of airspace class G and the buffer of 500ft on top of it.

The airspace bufferline 1NM right is infringing class G airspace during the descent already around 9500ft, on the missed apporoach abeam FIZ Samedan the line remains outside class G airspace and buffer. 

 

Klammer zu.

 

LG

Tis

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vor 2 Stunden schrieb Westfalica:

Das trifft so nur auf VFR-Flüge zu. IFR bin ich in Golf aber per "Selbsterklärung". Dann gelten keine Wetterminima außer der RVR mehr und für das einhalten der Sicherheitsmindesthöhe (die natürlich für Start & Landung unterschritten werden darf, bin ich selbstverantwortlich.

Ich bin übrigens gestern Abend noch in EGTE munter und vollbeladen mit Paxen ohne Clearance in Luftraum Golf gestartet. Tally Ho! ; )

Ich sehe schon, ich muss meine Luftraumkenntnisse wieder auffrischen. Bei meinem Arbeitgeber sind solche Flüge unter IFR eh untersagt. Wir können IFR canceln und dann VFR landen, aber nicht IFR in GOLF unterwegs sein.

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vor 2 Stunden schrieb FalconJockey:

Ich sehe schon, ich muss meine Luftraumkenntnisse wieder auffrischen. Bei meinem Arbeitgeber sind solche Flüge unter IFR eh untersagt. Wir können IFR canceln und dann VFR landen, aber nicht IFR in GOLF unterwegs sein.

Ihr fliegt mit der Falcon echt nicht nach Biggin Hill o.ä.?

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Ein bisschen babylonische Verwirrung hier. Ihr verwechselt IFR mit IMC. IFR unter IMC conditions ist im Luftraum G nicht ICAO zulässig. IFR unter VMC condition aber schon. Typisches Beispiel in Europa sehr selten in den USA verbreitet: IFR approach auf einen uncontrolled Airport. Die Grenze zwischen Airspace class E u d G liegt hier fast immer in 700AGL. 
 

Radar cleared mich für den Appoach. Oberhalb 700AGL brauche ich keine Sicht. Unterhalb muss ich aber 1500m Sicht also class G VMC haben um den Anflug fortsetzen zu dürfen.

 

wolfgang

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vor 1 Stunde schrieb Maxrpm:

IFR unter IMC conditions ist im Luftraum G nicht ICAO zulässig. 

wolfgang

Servus Wolfgang. Hast du vielleicht einen Link wo man dies nachlesen könnte? 

Es gibt viele Plätze die zb. eine TIZ haben,  G Luftraum sind, aber IFR Anflüge/Abflüge haben die definitiv für IMC Gedacht sind und auch entsprechend verwendet werden. 

 

Fred

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vor 7 Stunden schrieb Westfalica:

Ihr fliegt mit der Falcon echt nicht nach Biggin Hill o.ä.?

Natürlich fliegen wir dorthin, aber das ist dann ein voller IFR-Flug mit ILS und Radarkontrolle.

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vor 11 Stunden schrieb Tis:

Klammer auf bzgl. Samedan:

 

Samedan hat übrigens auch eine Ausnahme erhalten, basierend auf einem Safety & Risk Assessment (SIRA). Vgl. S. 16ff. der Bewilligung der Instrumenten-Flugverfahren:

 

@Spägi

Meiner Meinung nach kann man dies mit den neuen Instrumenten-An- und Abflugverfahren sehr wohl. Oder wieso nicht? 

Der Passus bezieht sich wohl darauf, dass der ganze Korridor der IFR-Procedures vor allem an seinen Rändern/Pufferzonen nahe an den Bergen liegt und damit dort den Luftraum G tangiert. 

Im "Flight Inspection Report" zu den Samedaner IFR-Procedures steht dazu unter Punk 8.2 (S. 22 f. des PDFs) folgendes:

 

Klammer zu.

 

LG

Tis

 

Hallo Tis

Besten Dank für die Links zu den Dokumenten ?.

Ich kannte diese noch nicht und habe sie mir gleich mal zu Gemüte geführt, wirklich sehr interessant und aufschlussreich, wie das geplant wurde.

 

Eines erstaunt mich jedoch: Im oben verlinkten Flight Inspektion Report ist folgende Schlussfolgerung zu lesen:

Zitat

8.3 Airspace Conclusion

Due to penetrations of airspace class G before/at/after ZSxx3 (11'800ft AMSL) and ZSxx4 (10'800ft AMSL), either a derogation from art. 32a ORA should be requested or the Airspace structure should be changed e.g. TMA or CTR.. Without a derogation or adapted airspace, this approach procedure does not fulfil the legal requirements.

 

In der Bewilligung ist jedoch kein Wort dieser Derogation zu lesen ? (oder ich hab was überlesen). Wurde das Anflugprozedere noch geändert?

 

Beste Grüsse,

Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Am 10.9.2020 um 22:01 schrieb Flying Bull:


Auf dem Bild sieht man doch nach oben ordentlich blau.
Und auf den Screenshots vom Video beim verlinkten Artikel hat die Sonne einen Halo weils nur ne dünne Schicht ist.
Nebelpatches sind wie Wetter allgemein - zeitlich und örtlich begrenzt.
Was der Pilot sehen konnte muss nicht mit dem übereinstimmen, was der "Leserreporter"gesehen hat.
Ich würde da jetzt kein Heckmeck drum machen.

 

Gruß Udo

Flying Bull
 

Wenn ich, als Flieger-Laie, das bestätigen darf:

 kenne das aus dem Auto. Gerade um diese Jahreszeit fahre ich ab und zu auf den Hügel, um dem Bodennebel entweichend,  darüberhinaus die Sonne zu sehen und auf das Nebelmeer hinunterzuschauen.

 

Grau in grau, zuerst.

Irgendwann wird es, weiter oben, etwas heller.

Dann, schlussendlich, erscheint besagter Halo.

Ab dann handelt es sich nur mehr um Sekunden, oder Bruchteile davon, bis ich durchbreche.

 

Somit ein Grenzfall, IMO, wie die Diskussion hier zeigt.

 

Gruß & Hallo  Richard

 

 

Bearbeitet von reverser
habe herunterschauen geschrieben, statt hinunter
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IFR im Luftraum Golf ist seit langem ein Reizthema in vielen Ländern Europas.

 

Die Schweiz hat das seit jeher verboten, mit den genannten Ausnahmen.

 

Eine Super Cub dürfte aber wohl sowieso kaum IFR unterwegs sein... Andererseits dürfte es wohl schwierig werden, dem Piloten nachzuweisen dass er die 1.5 km nicht hatte wenn man das Roundshot Bild anschaut.

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Wie auch immer: Die Diskussion um dieses Thema wird an ihm nicht vorbeigehen und er wird es sich bei der nächsten Nebellage zwei Mal überlegen, ob er nicht lieber ein paar Minuten wartet bis a) der Nebel oder b) die Leute mit der Kamera weg sind.

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vor 5 Minuten schrieb FalconJockey:

Wie auch immer: Die Diskussion um dieses Thema wird an ihm nicht vorbeigehen und er wird es sich bei der nächsten Nebellage zwei Mal überlegen, ob er nicht lieber ein paar Minuten wartet bis a) der Nebel oder b) die Leute mit der Kamera weg sind.

...vor allem

"die Leute mit der Kamera"

heutzutags?

 

Wie heisst es doch:

"Wo kein Kläger, da kein Richter."

 

Nehme an, mit I-Phone-Kameras, werden deren Kläger mehr.

Eine Kläger Welle, um nicht zu sagen ein dahingehender Tsunami, dürfte die Gerichte fordern.

Gruß Richard

 

 

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18 minutes ago, reverser said:

...vor allem

"die Leute mit der Kamera"

heutzutags?

 

Wie heisst es doch:

"Wo kein Kläger, da kein Richter."

 

Gruß Richard

 

 


der Richter für solche Stunts war immer da. Braucht kein I phone. Sie wartet geduldig 10 mal,  50 mal. Aber irgendwann fällt das Urteil und es ist nie barmherzig 

 

wolfgang

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10 hours ago, CFM said:

Servus Wolfgang. Hast du vielleicht einen Link wo man dies nachlesen könnte? 

Es gibt viele Plätze die zb. eine TIZ haben,  G Luftraum sind, aber IFR Anflüge/Abflüge haben die definitiv für IMC Gedacht sind und auch entsprechend verwendet werden. 

 

Fred


ja diese Fälle gibt es. In den USA sogar sehr oft. Der IFR Anflug auf so einen Platz kann bis zur Grenze des Airspace G in IMC durchgeführt

 werden. Diese Grenze ist platzspezifisch aber meist 700f AGL, das ist kein Minimum  - die RWY muss noch nicht in Sicht sein. Aber Class G VMC (Sicht größer 1500m) muss gegeben sein.

 

das selbe für den Abflug. Der erfordert mindesten 1500m Sicht und folgt einem beschriebenen Ground Track. In 700 Fuß geht der Track in eine SID über die unter IMC geflogen werden kann

 

wolfgang

Bearbeitet von Maxrpm
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vor 10 Stunden schrieb Spägi:

In der Bewilligung ist jedoch kein Wort dieser Derogation zu lesen ? (oder ich hab was überlesen). Wurde das Anflugprozedere noch geändert?

 

 

Ich glaube, dass dies schon mit der Bewilligung geschah, auch wenn das Wort Derogation nicht vorkommt. 

Unter 2.1 in der Bewilligung steht, dass ein Gesuch darum eingegangen ist:

 

Art. 20 Abs. 3 VRV-L sieht vor, dass das BAZL Instrumentenflugverfahren ohne Flugverkehrskontrolldienst bewilligen kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Flugsicherheit gewährleistet ist. Die von der Gesuchstellerin beantragten Flugverfahren und die übrigen Änderungen des Betriebsreglements sowie die Genehmigung von Flugverfahren ohne Flugverkehrskontrolldienst


 demnach unter diesen Aspekten zu prüfen.

 

Und dann unter 2.8.5 eben die "Prüfung Instrumentenflugverfahren ohne Flugverkehrskontrolldienst", u.a. mit dem bereits in meinem ersten Post zitierten Ergebnis: "Unter diesen Umstanden genehmigt das BAZL den IFR-Betrieb ohne Flugverkehrskontrolldienst..."

 

LG

Tis

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Am 11.9.2020 um 15:04 schrieb CHskidder:

...und die Super Cub ist ja sicher auch IFR Equipped.

 

Das ist in Euroland nicht mehr so streng geregelt. Man muss nur noch die Ausrüstung dabei haben, welche für den entsprechenden Flugabschnitt benötigt ist. Die Grundausrüstung ist in NCO.IDE.A.125 gegeben und die dürfte für einen Start im IMC bereits ausreichen. 

 

Zitat

NCO.IDE.A.125 Operations under IFR — flight and navigational instruments and associated equipment
Aeroplanes operated under IFR shall be equipped with:
(a) a means of measuring and displaying the following:
(1) magnetic heading,
(2) time in hours, minutes and seconds,
(3) pressure altitude,
(4) indicated airspeed,
(5) vertical speed,
(6) turn and slip,
(7) attitude,
(8) stabilised heading,
(9) outside air temperature, and
(10) Mach number, whenever speed limitations are expressed in terms of Mach number;
(b) a means of indicating when the supply of power to the gyroscopic instruments is not adequate; and

(c) a means of preventing malfunction of the airspeed indicating system required in (a)(4) due to condensation or icing

 

Für den anschliessenden Flug kommen dann noch zur Anwendung:
 

Zitat

NCO.IDE.A.190 Radio communication equipment

NCO.IDE.A.195 Navigation equipment


In der Schweiz musste die Verkehrszulassung sogar aus den Flugzeugakten (blauer Ordner) ersatzlos entfernt und dem BAZL zurückgeschickt werden. In diesem war der Zulassungsbereich (VFR Tag, VFR Nacht, IFR, uam) aufgeführt.

 

Ja, EASA hat auch Erleichterungen gebracht und dem Piloten mehr Verantwortung übertragen....

 

Stefan

 

Bearbeitet von teetwoten
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vor 6 Stunden schrieb Maxrpm:


ja diese Fälle gibt es. In den USA sogar sehr oft. Der IFR Anflug auf so einen Platz kann bis zur Grenze des Airspace G in IMC durchgeführt

 werden. Diese Grenze ist platzspezifisch aber meist 700f AGL, das ist kein Minimum  - die RWY muss noch nicht in Sicht sein. Aber Class G VMC (Sicht größer 1500m) muss gegeben sein.

 

wolfgang

 

Ich habe eher an Plätze gedacht wo es Anflugverfahren gibt die sehr wohl in G Luftraum mit ganz normalen Minimas angeflogen werden. In einem EASA Land wie Norwegen zB. gibt es recht viele davon. Es gibt gewisse Voraussetzungen wie Aufrechte Funkverbindung, aber der Luftraum für den LOC, ILS, RNAV oder SID ist G.

 

Grüsse

Fred 

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Hi Urs,

 

On 9/10/2020 at 11:42 PM, Urs Wildermuth said:

Mehrere Fragezeichen hier.

 

- Die Roundshot Cam stimmt mit den Bildern im Blick hinten und vorne nicht überein.

- Das BAZL spricht von 5km Vis (gemäss Blick) die man in Hausen zum Start braucht. Im Luftraum G?

 

SR 748.121.11 Art. 23

 

- Der "Leserreporter", der offenbar auch das BAZL informiert hat, ruft danach sofort die Presse an. Seine Bilder hat er offenbar auf dem Tarmac gemacht. Heisst, entweder er war jemand der dort hin gehört, in welchem Fall ich ehrlich gesagt wenig Verständnis dafür habe, dass er dann an die Presse geht. Oder es ist einer, der NICHT da hin gehört und entsprechend mit Steinen im Glashaus wirft. In jedem Fall finde ich die Weitergabe des Materials an die Presse problematisch und zumindest im höchsten Masse unkollegial. Wenn schon beim BAZL ein Verfahren eingeleitet wird, dürfte das wohl genügen um dem Sicherheitsanspruch zur Geltung zu verhelfen.

 

Zum einen: Solche Aufnahmen können täuschen. Auch Roundshot-Aufnahmen. Ich wäre da extrem vorsichtig, mir ein Urteil anzumassen.

 

Im Video ist ein offenes Segelflugzeug-Capot zu sehen...

 

Was ich aber unter aller Kanone finde ist:

- Jemand startet dort.

- Statt dass man das direkt mit dem Piloten bespricht muss man

1. gleich ans BAZL gehen

2. den Blick (ausgerechnet) informieren

 

Das ist wirklich alle unterste Schublade. Mit seinem Verhalten schadet er dem Verein, dem Flugplatz - und schlussendlich der ganzen Fliegerei in der Schweiz.

 

Dass es absolut unkollegial ist müssen wir nicht weiter erörtern.

 

Sieht so aus, als ob einer hier ne Rechnung mit jemandem offen hatte. Konflikte auf die Art zu lösen ist einfach unter aller Sau!

 

Gruss!

Tobias

 

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Hallo Tobias, 

 

schon klar mit den Bildern. Alles was ich sage ist, die Situation ist bei weitem nicht so klar wie der Leserreporter dem Blick verpetzt hat. Und die Roundshot cam ist ein Anzeichen dafür, nicht mehr und nicht weniger. Wie es wirklich war, kann nur der Pilot sagen und allenfalls (im Go Pro Zeitalter)belegen. 

 

Auch mit dem Rest Deines Posts bin ich einig. 

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vor 21 Stunden schrieb FalconJockey:

Natürlich fliegen wir dorthin, aber das ist dann ein voller IFR-Flug mit ILS und Radarkontrolle.

 

Beim besten Willen - das ILS auf Biggin IST wie auch die SIDs in Airspace Golf, nix mit RadarKONTROLLE. Deswegen fragt Thames Director auch üblicherweise "Which Service do you request below FL 100?".

 

Steht auch so in der Approach Plate ; )

 

3ihsuxtc.jpg

 

Willkommen im Club der IFR in Golf Flieger!

 

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vor 19 Stunden schrieb Maxrpm:


der Richter für solche Stunts war immer da. Braucht kein I phone. Sie wartet geduldig 10 mal,  50 mal. Aber irgendwann fällt das Urteil und es ist nie barmherzig 

 

wolfgang

Ich hab's mir nochmal überlegt: Was vorausschauendes Risikomanagement betrifft, ist die Aviatik vorbildlich.

 

Jetzt ist der mit seiner Super Cub gestartet, wohl wissend, dass er Sekunden später freie Sicht über dem Nebel hat.

Aber es können mehrere Faktoren zusammenkommen (Swiss Cheese Modell). Was wäre bei einem Motorschaden, kurz nach dem Start? Aus der Suppe kommt er leicht raus. Aber wie kommt er wieder rein?

 

Gruß Richard

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vor 2 Stunden schrieb Westfalica:

Beim besten Willen - das ILS auf Biggin IST wie auch die SIDs in Airspace Golf, nix mit RadarKONTROLLE. Deswegen fragt Thames Director auch üblicherweise "Which Service do you request below FL 100?".

Steht auch so in der Approach Plate ; )

3ihsuxtc.jpg

Willkommen im Club der IFR in Golf Flieger!

Hmmm, in Farnborough fragen sie uns immer bzgl. Services (natürlich nimmt man stets "Deconfliction"), aber in Biggin Hill kann ich mich nicht aktiv daran erinnern, aber ich war ja jetzt seit Mai nicht mehr unterwegs. Dass das ILS dort durch unkontrollierten Luftraum führt, ist schon klar, aber Biggin Hill ist Platz, den ich IFR anfliegen kann mit STARs, SIDs und Anflugsystemen. Albern am Hausitz :D, der hier im Thema behandelte Platz, verfügt über nichts dergleichen. Folglich kann ich da nicht IFR fliegen.

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20 hours ago, CFM said:

 

Ich habe eher an Plätze gedacht wo es Anflugverfahren gibt die sehr wohl in G Luftraum mit ganz normalen Minimas angeflogen werden. In einem EASA Land wie Norwegen zB. gibt es recht viele davon. Es gibt gewisse Voraussetzungen wie Aufrechte Funkverbindung, aber der Luftraum für den LOC, ILS, RNAV oder SID ist G.

 

Grüsse

Fred 

 

Das weiß ich auch nicht wie das gehen soll. Im Luftraum G ist der Traffic eigentlich nur durch die Minimalsicht limitiert. Das heist ein Sichtflieger kann in einem G Luftraum ein ILS einfach queren.  Wenn es hier Auflagen für alle Verkehrsteilnehmer gibt - etwa bei Deinem Norwegen Beipiel - dann ist das eigentlich kein Luftraum G im ICAO Sinn.

 

Wolfgang

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Luftraum G kann natürlich zusätzliche Auflagen beinhalten. In diesen Fällen (AFIS-Plätze, Luftraum G mit TIZ oder FIZ u.ä.) ist die Auflage: RMZ.

Anderes Beispiel: eine ADIZ kann Luftraum G sein, Auflage (z.B.): Flugplanpflicht. Auch Luftraum G mit TMZ kommt vor.

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