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09.09.2020 | unbekannt | Hausen am Albis | Start im Nebel


laurent

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https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/gefaehrliches-manoever-in-hausen-am-albis-zh-pilot-startet-mitten-in-den-nebel-bazl-ermittelt-id16086899.html
 

Das ist mir beim besten Willen unerklärlich.

 

Kurze Zusammenfassung: Mittwoch morgen, 9. September, herrschte dichter Nebel in Hausen am Albis (kann auch auch auf Roundshot von Albis nachgeschaut werden). Ein Pilot ist trotzallem im dichten Nebel gestartet, nun hat das BAZL ein Verfahren eröffnet.

 

Was hat sich dieser Kollege nur überlegt?

 

Edit: Start müsste um ca. 0810 LT gewesen sein, Sicht siehe Roundshot, kann leider das Bild von Mobile aus nicht posten.

Bearbeitet von laurent
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20 minutes ago, mds said:

Vorsicht, solche Bilder können täuschen. Was auf einem Bild nicht fliegbar aussieht, kann aus dem Cockpit gesehen unproblematisch sein, und umgekehrt …

 

Einverstanden, der Artikel ist sicherlich tendenziös und die Perspektive machts auch aus. 

Wenn ich mir aber wiederum dieses Bild anschaue, so bezweifle ich, dass aus der Luft der Runway gut sichtbar war, auch wenn am oberen Rand schon "blau" zusehen war. 

Bin ich hier zu konservativ?

 

Edit: Es geht mir nicht darum hier jemanden an den Pranger zu stellen. Einerseits ist es bezüglich Safety für mich fragwürdig, andererseits ärgert mich einfach die anschliessende Publicity, welche nicht gerade GA fördernd ist. 

 

cgbskjpj.jpg

Bearbeitet von laurent
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Musste sich ein Leserreporter wieder wichtig machen?
Auf dem Bild sieht man doch nach oben ordentlich blau.
Und auf den Screenshots vom Video beim verlinkten Artikel hat die Sonne einen Halo weils nur ne dünne Schicht ist.
Nebelpatches sind wie Wetter allgemein - zeitlich und örtlich begrenzt.
Was der Pilot sehen konnte muss nicht mit dem übereinstimmen, was der "Leserreporter"gesehen hat.
Ich würde da jetzt kein Heckmeck drum machen.

 

Gruß Udo

Flying Bull
 

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Was soll das? Der Flug war gebucht, ein Frühstückstermin mit Kollegen abgemacht, da MUSS man fliegen, eine Verspätung ist nicht möglich. Los geht's, ab in den Tod.

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Mehrere Fragezeichen hier.

 

- Die Roundshot Cam stimmt mit den Bildern im Blick hinten und vorne nicht überein.

- Das BAZL spricht von 5km Vis (gemäss Blick) die man in Hausen zum Start braucht. Im Luftraum G?

Zitat

3 Im Luftraum der Klasse G ist der Flug ausserhalb von Wolken und mit ständiger Sicht auf den Grund durchzuführen.

4 Im Luftraum der Klasse G beträgt die Mindestflugsicht 5000 m. Eine Mindestflugsicht von 1500 m ist für folgende Flüge zulässig:

a.
für Flüge mit einer Geschwindigkeit von 140 kt IAS3 oder weniger, sodass anderer Verkehr und Hindernisse rechtzeitig erkannt werden können, um Zusammenstösse zu vermeiden;
b.
für Flüge unter Umständen, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Zusammentreffens mit anderem Verkehr in der Regel gering ist, zum Beispiel in Gebieten mit geringem Verkehrsaufkommen und bei Arbeitsflügen in geringer Höhe.

 

SR 748.121.11 Art. 23

 

- Der "Leserreporter", der offenbar auch das BAZL informiert hat, ruft danach sofort die Presse an. Seine Bilder hat er offenbar auf dem Tarmac gemacht. Heisst, entweder er war jemand der dort hin gehört, in welchem Fall ich ehrlich gesagt wenig Verständnis dafür habe, dass er dann an die Presse geht. Oder es ist einer, der NICHT da hin gehört und entsprechend mit Steinen im Glashaus wirft. In jedem Fall finde ich die Weitergabe des Materials an die Presse problematisch und zumindest im höchsten Masse unkollegial. Wenn schon beim BAZL ein Verfahren eingeleitet wird, dürfte das wohl genügen um dem Sicherheitsanspruch zur Geltung zu verhelfen.

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vor 2 Stunden schrieb FalconJockey:

Was soll das? Der Flug war gebucht, ein Frühstückstermin mit Kollegen abgemacht, da MUSS man fliegen, eine Verspätung ist nicht möglich. Los geht's, ab in den Tod.

Ist jemand gestorben? Oder was soll die Polemik?

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Das ist keine Polemik, sondern eine Vorhersage. Ich habe kein Problem damit, wenn die Leute an den Limits kratzen, aber so deutlich unsicher herumfliegen ist einfach nur dumm, geht irgendwann schief und schadet der ganzen General Aviation. Ich hoffe, dass es für den betroffenen Piloten keine Geldstrafe oder weitere Sanktionen gibt, sondern dass er persönlich die richtigen Schlüsse daraus zieht und es nicht mehr macht.

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Aus dem Gleitschirmsport gelernt: Eine gute Beiz am Startplatz mit aromatischem Kaffee und warmen Nussgipfeli, idealerweise mit einer hübschen Bedienung, erhöht die Flight Safety signifikant. Die Piloten warten dann gerne auf das passende Wetter.

Bearbeitet von Hotas
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Zum vorgestrigen "Vorfall" müsste wohl ein Pilot der Albiswings eine Antwort liefern. Die PA-18 mit Bushwheels HB-POD ist in deren Flotte.

Ich gebe  @FalconJockey vollkommen Recht. Dieser Start knapp über dem Limit war einfach vermeidbar und dumm. Ausserdem zieht er alle anderen Piloten in Ungnade, die sich korrekt verhalten. 

30 Minuten später und wir hätten uns das Ganze ersparen können. @laurent Bin ich hier zu konservativ?  Lieber konservativ und risikoavers als progressiv und lebensmüde!

 

https://albiswings.ch/fluggruppe/flotte/

Bearbeitet von CS_72
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vor 1 Minute schrieb airforce:

Ehm, IFR?!

 

IFR in Hausen am Albis? Spannend. Auf welcher SID war er denn? ?

...und die Super Cub ist ja sicher auch IFR Equipped.

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7 hours ago, Hotas said:

Aus dem Gleitschirmsport gelernt: Eine gute Beiz am Startplatz mit aromatischem Kaffee und warmen Nussgipfeli, idealerweise mit einer hübschen Bedienung, erhöht die Flight Safety signifikant. Die Piloten warten dann gerne auf das passende Wetter.

 

Leider hats in Hausen keine Beiz - nur ne Snack Auslage ?

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vor 2 Stunden schrieb CHskidder:

 

IFR in Hausen am Albis? Spannend. Auf welcher SID war er denn? ?

...und die Super Cub ist ja sicher auch IFR Equipped.

Auch wenn es mancher immer noch für Hexenwerk hält, aber auf unkontrollierten Plätzen kann ich munter IFR in Luftraum Golf starten Ohne SID und Freigabe. Daily Business überall auf der Welt....

 

Ob ich das allerdings ohne meine beiden Turbinen in einer Cub machen würde? Muss man sich halt gründlich überlegen. Viel gefährlicher als über offenes Wasser zu fliegen ists am Ende auch nicht.

 

Und ja, auch eine Cub kann (zumindest formal) IFR equipped sein, soviel ist das ja nicht mehr. Ob das Type Certificate das hergibt? Keine Ahnung...

Bearbeitet von Westfalica
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Trotzdem benötigst Du im Luftraum GOLF mindestens 1500 Meter Horizontalsicht und Wolken dürfen nicht berührt werden. Im Nebel herrscht in der Regel eine Sicht von weniger als 1500 Metern und Nebel ist eine große Wolke, die man sicher die ganze Zeit "berührt" ?

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vor 4 Stunden schrieb Westfalica:

Auch wenn es mancher immer noch für Hexenwerk hält, aber auf unkontrollierten Plätzen kann ich munter IFR in Luftraum Golf starten Ohne SID und Freigabe. Daily Business überall auf der Welt....

 

Hallo Pascal

Soweit ich informiert bin (und ich lasse mich gerne korrigieren), ist IFR im Luftraum Golf in der Schweiz nicht erlaubt! Für Grenchen gibt es eine spezielle Bewilligung.

 

Beste Grüsse, ebenfalls Pascal

 

 

 

Auszug aus dem VFR Manual: VFR RAC 1-0-4; Hervorhebung durch mich.

Regelung in der Schweiz:

  • -  Die Klasse G beinhaltet den Luftraum von GND bis 2000 ft / 600 m AGL, ausserhalb der TMA/CTR;

  • -  Sicht 5 km; sofern die Fluggeschwindigkeit jederzeit eine Umkehrkurve innert Sichtweite gestattet und andere Luftfahrzeuge oder Hindernisse rechtzeitig erkannt werden können darf die Flugsicht bis 1,5 km betragen;

  • -  Eine auf nicht unter 1,5 km verringerte Flugsicht ist für Flüge zulässig, welche eine Geschwindigkeit von 140 kts IAS nicht überschreiten;

  • -  Hubschrauber dürfen bei einer Mindestflugsicht von 800 m betrieben werden, wenn mit einer Geschwindigkeit geflogen wird, die zulässt, dass anderer Verkehr und Hindernisse rechtzeitig erkannt werden, um Zusammenstösse zu vermeiden. Bei einer Mindestflugsicht unter 800 m kann in Sonderfällen geflogen werden, zum Beispiel bei medizinischen Flügen, Such- und Rettungsflügen und Flügen zur Brandbekämpfung;

  • -  Frei von Wolken und mit Bodensicht;

  • -  Kein IFR-Verkehr.

Bearbeitet von Spägi
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vor einer Stunde schrieb Spägi:

Hallo Pascal

Soweit ich informiert bin (und ich lasse mich gerne korrigieren), ist IFR im Luftraum Golf in der Schweiz nicht erlaubt! Für Grenchen gibt es eine spezielle Bewilligung.

Sehe ich auch so. Samedan LSZS hat jedoch auch IFR Verkehr im Luftraum G/E:

- The IFR procedures are partly within airspace class E and G. Watch out for VFR traffic.

- AD CLSD for arriving fix wing ACFT with APCH Category B and higher if VIS BLW 5 KM or ceiling BLW 2200 ft AGL.

 Wie man aber sehen kann, ist VIS BLW 5 KM voraussetzung ab Kategory B und höher. Nicht zu vergessen, das "Familiarization Briefing", welches zusätzlich die Sicherheit erhöhen soll, hauptsächlich wegen der Density altitude, bzw. den Unfällen der IFR APPCH.

Franc

Bearbeitet von paraglider
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