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25.07.2020 I HB-TLF | C172 | Kleinflugzeug im Lötschenthal abgestürzt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb FalconJockey:

Das sind doch in der Regel Alibiflüge. Gechecked und geübt wird da nix.

 

vor einer Stunde schrieb Varga:

 

Auch das stimmt nicht. Ich z.B. bin bald so alt. Du kennst die falschen Leute.

 

Gruss

Werner

Da hat jeder volle Gestaltungsfreiheit. Jeder Flug, auf dem man per Hand fliegen muß, ist eine gute Übung, und jeder Fluglehrer freut sich, wenn er seine Kenntnisse weitergeben darf.

Aber solange diese "Auffrischungschulung" keine Prüfung ist, bei der man auch durchfallen kann, sind die Möglichkeiten begrenzt. Aber auch beim US-BFR  passiert nicht recht viel mehr.

Bei uns dagegen werben manche Flugschulen förmlich damit, daß dieser Flug ganz nach Kundenwünschen gestaltet, und von daher vollkommen relaxed verlaufen wird.

 

Bei uns im Verein ist es so, daß Lizenz und gültige Klassenberechtigung alleine nicht ausreichen, um ein Flugzeug ohne Fluglehrer chartern zu können. Erst nach einem erfolgreichen Checkflug mit detailliertem Programm bekommt man eine ebenfalls für 2 Jahre gültige Freigabe. 

 

Gruß

Manfred

 

 

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb FalconJockey:

Verdammt, durchschaut. Ihr seid in der Schweiz einfach verwöhnt, weil man sich in der Regel an die Gesetze und Verordnungen hält. Im Rest der Welt wird es halt nicht überall so genau genommen. Das ist leider die traurige Wahrheit. Und ja, Ausnahmen bestätigen zum Glück die Regel.

Ist leider so, was in D und AT verlangt wird, ist nur lächerlich. 30 Min Fliegen, 2x Landung und zurück. Fertig. Zweimal notgedrungen die Klassenberechtigung so erneuen müssen.

 

CH sowie in den USA wars doch zum Glück anspruchsvoller.

 

Marcel

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb N891RH:

was in D und AT verlangt wird, ist nur lächerlich.

Und das hat was, in Bezug auf das Thema, zu bedeuten?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Delha:

Und das hat was, in Bezug auf das Thema, zu bedeuten?

Aha, wenn die Antwort nicht die passende ist, dann ist die Diskussion nicht zugelassen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb N891RH:

Ist leider so, was in D und AT verlangt wird, ist nur lächerlich. 30 Min Fliegen, 2x Landung und zurück. Fertig. Zweimal notgedrungen die Klassenberechtigung so erneuen müssen.

 

CH sowie in den USA wars doch zum Glück anspruchsvoller.

 

Marcel

Und wer, oder was hat dich daran gehindert, auf diesem von dir bezahlten Flug das zu tun, was du dir vorstellst? Anstatt eine Stunde spazieren zu fliegen kann  man in dieser Zeit auch einen PPL-Prüfungsflug nachexerzieren. Allein, daß des nicht allgemein gefordert wird, ist kein Grund, es nicht zu tun.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Weil man vom FI erwartet, dass er nicht nur einen Kaffeeflug vorbereitet und sehen will.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb N891RH:

Weil man vom FI erwartet, dass er nicht nur einen Kaffeeflug vorbereitet und sehen will.

 

Ach so? ? Bei mir bereiten die Verlängerungskandidaten immer das vor, was sie gerne machen möchten.

Ich verstehe deine Argumentation trotzdem nicht. Als Privatpilot bist du doch derjenige, der die Ansprüche an sich selbst definiert. Der eine ist damit zufrieden, Kaffeeflieger zu bleiben, der andere möchte lernen, wie ein Profi zu fliegen.*) Wenn Du etwas dazulernen möchtest, oder das Gefühl hast, das sich Defizite eingeschlichen haben, mußt du initiativ werden.

Mein Vorschlag wäre, Du "bestellst" für deine nächste Verlängerung beim FI deines Vertrauens einen PPL-SEP-Prüfungsflug, und ich kann mir nicht vorstellen, daß er dich enttäuschen möchte. Und du weißt hinterher, ob deine proficiency noch dieselbe ist wie nach der Ausbildung.

 

*) Wenn du auch in den USA fliegst, dann mach doch beim nächsten Urlaub drüben eine CPL . Der Aufwand ist überschaubar (ca. 1 Woche, wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst), und man lernt viel dazu, was man auch als Privatpilot gut gebrauchen kann.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb DaMane:

Und wer, oder was hat dich daran gehindert, auf diesem von dir bezahlten Flug das zu tun, was du dir vorstellst? Anstatt eine Stunde spazieren zu fliegen kann  man in dieser Zeit auch einen PPL-Prüfungsflug nachexerzieren. Allein, daß des nicht allgemein gefordert wird, ist kein Grund, es nicht zu tun.

 

Viele stören sich (zu Recht) an der Überregulierung und schreien nach Eigenverantwortung und kaum hat man sie, macht man nichts draus ?

 

Stefan

 

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb DaMane:

Bei uns im Verein ist es so, daß Lizenz und gültige Klassenberechtigung alleine nicht ausreichen, um ein Flugzeug ohne Fluglehrer chartern zu können. Erst nach einem erfolgreichen Checkflug mit detailliertem Programm bekommt man eine ebenfalls für 2 Jahre gültige Freigabe. 

 

Gruß

Manfred

 

 


Ich verstehe das richtig, dass wenn ich Chartekunde werden möchte, beim Verein ( dem Vercharterer ) , einen Checkflug mit Fluglehrer  machen muss?

 

Danach darf ich zwei Jahre chartern?

 

Nach den zwei Jahren, muss wieder ein Checkflug gemacht werden, unabhängig von der Klassenberechtigung und einem sowiese erfolgtem Checkflug. 

 

Man kanns auch übertreiben : wenn der Charterkunde regelmäßig chartert, damit seine Flugtauglichkeit dem Verein beweisst ( trotz aller Papiere ), würde es mir nicht im Traum einfallen, den nach zwei Jahren wieder „Checkfliegen“ zu lassen. 
 

Warum nicht gleich vor jeder Charter ein Checkflug, ist sicherer ......

 

lg micha

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb simones:


Ich verstehe das richtig, dass wenn ich Chartekunde werden möchte, beim Verein ( dem Vercharterer ) , einen Checkflug mit Fluglehrer  machen muss?

 

Danach darf ich zwei Jahre chartern?

 

Nach den zwei Jahren, muss wieder ein Checkflug gemacht werden, unabhängig von der Klassenberechtigung und einem sowiese erfolgtem Checkflug. 

 

Man kanns auch übertreiben : wenn der Charterkunde regelmäßig chartert, damit seine Flugtauglichkeit dem Verein beweisst ( trotz aller Papiere ), würde es mir nicht im Traum einfallen, den nach zwei Jahren wieder „Checkfliegen“ zu lassen. 
 

Warum nicht gleich vor jeder Charter ein Checkflug, ist sicherer ......

 

lg micha

 

Man könnte auch fragen: warum einen Charter-Kunden anders behandeln als langjährige Mitglieder? Wenn diese Regel einen Sinn hat - und man hat sie ja nicht ohne Grund eingeführt - dann soll man sie auch anwenden. Es hat sich auch noch keiner beschwert, daß er üben durfte.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

In unserer Gruppe, nach einem Einführungsflug pro Flieger, müssen wir jedes Jahr auf jedem Flieger mit einem unserer Fluglehrer einen mind. 15-minütigen Checkflug machen -> Ich finde dies sehr sinnvoll

Gruess Christoph

Geschrieben

Bei uns gilt das nur bis zu einer bestimmten Gesamtstundenzahl, danach muss man den Jahrescheckflug nicht mehr machen.

Geschrieben
On ‎7‎/‎28‎/‎2020 at 3:26 PM, DaMane said:

 

Das stimmt zu Glück auch nicht mehr ganz, seit die sog. "Auffrischungsschulung" zur Verlängerung der Klassenberechtigung zur Pflicht wurde. Ich dachte, Du müßtest das als Fluglehrer wissen, bzw. die Gültigkeit deines eigenes SEP-CR im Auge haben?

 

Gruß

Manfred

 

Bin FAA Fluglehrer und EASA SEP hab ich schon lange keinen mehr

 

Wolfgang

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb FalconJockey:

Bei uns gilt das nur bis zu einer bestimmten Gesamtstundenzahl, danach muss man den Jahrescheckflug nicht mehr machen.


Ich will mal provokant sein , muss nicht meiner Meinung entsprechen :

 

wenn man bei Sixt ein Mietauto ( Kosten bis 70.000 Euro ) „chartert“, reicht der Führerschein. 
 

Wenn man im Urlaub eine Jacht mietet , reicht der Sportbootführerschein See. 
 

In beiden Fällen gibts keine Stundennachweise oder aktuelle Musterberechtigungen ( die alle zwei Jahre sowieso beim PPL geflogen werden müssen.)
 

Wenn ich eine poplige C152 oder dergleichen ( gebrauchtpreise ab 25K ) miete, soll man eine Stunde vorher mit dem Vermieter rumfliegen. Und das regelmäßig alle 2 Jahre. 
 

Klar, Fliegen ist kompliziert, aber wenn ich das Muster kenne, die Berechtigung habe, also den Pilotenschein, warum reicht das nicht?

 

Lg micha

 

 

Geschrieben

Autos haben den Flugzeugen was beneidenswertes voraus: Man kann ihnen durch Fehlbedienung praktisch keinen Schaden mehr zufügen. Bei gewissen Flugmotoren reicht heute nicht einmal mehr die Bedienung nach Manual um schadenfrei zu bleiben.....

 

Stefan

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn in einem Flugbuch 100 Std mit einer C172 aufgeführt sind, das letzte Jahr 25 Std. der C172 und einer will von mir meine 50 Jahre alte C172 chartern, wüsste ich nicht, was ich dem zeigen sollte. Der kann nach Prüfung der Lizenz, Musterberechtigung und Einblick in das Flugbuch + Medical sofort die Schlüssel haben. Persönlicher Eindruck beim Vorstellen natürlich positiv vorrausgesetzt. 
 

Alles mal etwas überspitzt formuliert. Was der an dem Motor kaputt machen sollte, wüsste ich nicht. 
 

Lg micha

Bearbeitet von simones
Geschrieben
Am 28.7.2020 um 09:13 schrieb Heiri_M:

 

Das ist richtig.

Aber in dieser Höhe sind in einem Tal die Distanzen sehr schwer einzuschätzen, da in der Regel Referenzen wie Bäume. Strommasten und Häuser fehlen. Wie gross ist ein Schneefeld? Ein Felsbrocken? Da man das nicht weiss, ist man versucht, auf "Nummer Sicher" zu gehen und möglichst eng zu drehen. Dazu kommt noch, dass der natürliche Horizont fehlt, und, wenn man sich nicht an den künstlichen gewoht ist, eher noch zieht, da sich das Tal nach oben weitet. Und die Querlage in der Kurve hängt von der IAS ab, vielleicht etwa wie beim Eindrehen in einen Final.

Zur Ergänzung noch die Situation im Lötschental. Bei den hinteren blauen Kurven hat die linke einen Durchmesser von 2500m mit durchschnittlich gut 9° und max. 16° bank geflogen und die rechte einen Durchmesser von 4500m mit durchschnittlich ca. 4° mit max 9° bank geflogen alles bei 70kts IAS. Das stimmt recht gut mit der Theorie überein wo 5° bank zu knapp 4500m und 10° bank zu 2200m dort oben bei 85kts TAS führen.

Im Vordergrund ist eine Umkehrkurve mit 5000m Durchmesser und überall AGL >2000ft. Der natürliche Horizont ist auf dieser Höhe gut gegeben und es hätte auch für einen Ausflug über den Petersgrat gereicht, wenn es dort nicht zu war.Umkehrkurven%20L%C3%B6tschental.JPG

 

Und aus der rechten Kurve oben sieht das dann so aus: (ganz links im Bild auf 1/4 Höhe wäre die Absturzstelle, rechts neben dem Bild wäre der Petersgrat. Die Position ist etwas höher.16-IMG_9527.JPG

Geschrieben
1 hour ago, FalconJockey said:

Das Problem ist, dass jede Flugschule, jeder Verein, jedes Land, jeder Kanton, jede Region ihre eigene Art hat, ein Flugzeug zu fliegen und so wird es einem dort vor Ort beigebracht. Damit stimmen die anderen nicht immer überein und prüfen lieber nach, dass da kein totaler Knallkopf am Steuer sitzt, der noch nie im Leben geleant hat oder nicht weiss, dass man auch vor dem Abstellen des Motors einen Magnetcheck macht etc...

Das macht es ja nicht besser. Im Grunde gibt es dafuer ein Flughandbuch. Da steht drin was ich tun muss um das Flugzeug zu bedienen. Sollte ueberall gleich sein.

 

Es macht Sinn bei "neuen" Piloten mal einen Checkflug zu machen um zu sehen ob es ein "Knallkopf" ist. Das macht es aber nicht sinnvoller das andauernd zumachen.

 

Jonas

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb FalconJockey:

Bei uns gilt das nur bis zu einer bestimmten Gesamtstundenzahl, danach muss man den Jahrescheckflug nicht mehr machen.

.....und bei uns sind die Fluglehrer ausgenommen. ??

 

Gruß

Manfred

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb simones:


Ich will mal provokant sein , muss nicht meiner Meinung entsprechen :

 

wenn man bei Sixt ein Mietauto ( Kosten bis 70.000 Euro ) „chartert“, reicht der Führerschein. 
 

Wenn man im Urlaub eine Jacht mietet , reicht der Sportbootführerschein See. 
 

In beiden Fällen gibts keine Stundennachweise oder aktuelle Musterberechtigungen ( die alle zwei Jahre sowieso beim PPL geflogen werden müssen.)
 

Wenn ich eine poplige C152 oder dergleichen ( gebrauchtpreise ab 25K ) miete, soll man eine Stunde vorher mit dem Vermieter rumfliegen. Und das regelmäßig alle 2 Jahre. 
 

Klar, Fliegen ist kompliziert, aber wenn ich das Muster kenne, die Berechtigung habe, also den Pilotenschein, warum reicht das nicht?

 

Lg micha

 

 

 

Deine persönliche Sichtweise sei dir unbenommen, bei solchen Betrachtungen muß man aber den Durchschnitts-Privatpiloten und die durchschnittlichen Schadensereignisse im Auge haben. Die Unfallstatistik der GA (Hobbyflieger) ist leider überhaupt nicht mit der von Autofahrern vergleichbar. Es gibt Auswertungen, wonach wir eher mit Motorradfahrern um den traurigen Spitzenplatz konkurrieren. Und wer allein die monatlichen Veröffentlichungen der BFU bzw. SUST liest, oder täglich bei ASN rein schaut, fängt an sich zu wundern, wie fliegen überhaupt noch so "billig" sein kann, bei all den Totalschäden oder Reparaturaufwänden. Ich kenne gerade die aktuellen Kosten der Wiederherstellung einer 172P nach einer Bugradlandung (ohne Personenschaden), der bei € 140.000,00  gelegen haben soll (Bugrad mit Aufhängung, Prop, Motorzerlegung und Prüfung auf Shockloads, aber ohne Nutzungsausfall, etc.). Und sowas passiert fast täglich irgendwo, auch wenn es nicht groß in der Zeitung steht. Das sind reine Trainingsdefizite, und leider ist es bei mir schon fast die Regel geworden, daß PPLer die Verlängerung ihrer SEP-Klassenberechtigung gerade mit 12+1 h innerhalb der letzten 12 Monate beantragen.

 

Gruß

Manfred

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Geschrieben

Wir sollten die Diskussion rund um den Magnet-Check auslagern...

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb FalconJockey:

Wir sollten die Diskussion rund um den Magnet-Check auslagern...

Vielen Dank, meinte auch es ginge um den Flugzeugabsturz, was damit wohl rein gar nichts mehr zu tun hat;-)

LG Chris

Geschrieben

Ich habe die Beiträge nun ausgelagert:

 

Geschrieben

Bitte um Verzeihung für ein bisschen OT!

Bezug wäre: Vs in der Höhe, IAS, Vne, TAS, Schwingungen von Kohlefaserflügeln....

 

@cosy Danke. Lese Deine Beiträge auch gerne, weil wir beide versuchen die Erfahrungen am Himmel mit vor Jahren gelernten Formeln auszudrücken.

 

Bezüglich vorliegendem Fall: Ich war überrascht, dass die Viskosität der Umgebungsluft die Dämpfung einer mechanischen Schwingung (nachhaltig) beeinflussen könne. Wir sind uns einig, dass die Strömung mechanische Schwingungen anregen kann. Von mir aus ist die wirksamste Dämpfung einer mechanischen Schwingung aber wiederum ein mechanisches oder hydraulische System. Die Viskosität der Umgebungsluft dürfte m.E. auf die Dämpfung einer Schwingung eines Kohlefaserflügels grosser Spannweite nur eine untergeordnete Rolle spielen; nicht vergleichbar mit der Anregung. Es ist immer wieder ein schönes Erlebnis, wenn sich verschiedene Disziplinen kreuzen. Vorliegend die Elektrolehre und die Mechanik. Meinerseits ziehe ich zur Illustration gerne die Bewegungsdifferentialgleichung mit dem Beschleunigungs-, Dämpfungs- und statischen Term bei:

 

resonanzpgk0y.jpg

 

Wir hatten auch mal einen Kunstflugzeugprototypen, dessen Flügel ab einer gewissen Geschwindigkeit anfing zu schwingen. Man sass oder hing (Rückenflug) dann drin wie an einem Vibrator. Abhilfe schufen schliesslich "Spades" and den Querrudern (wie Du erwähnt hattest).

 

Stefan

 

Geschrieben
3 hours ago, teetwoten said:

Bitte um Verzeihung für ein bisschen OT!

Bezug wäre: Vs in der Höhe, IAS, Vne, TAS, Schwingungen von Kohlefaserflügeln....

 

@cosy Danke. Lese Deine Beiträge auch gerne, weil wir beide versuchen die Erfahrungen am Himmel mit vor Jahren gelernten Formeln auszudrücken.

 

Bezüglich vorliegendem Fall: Ich war überrascht, dass die Viskosität der Umgebungsluft die Dämpfung einer mechanischen Schwingung (nachhaltig) beeinflussen könne. Wir sind uns einig, dass die Strömung mechanische Schwingungen anregen kann. Von mir aus ist die wirksamste Dämpfung einer mechanischen Schwingung aber wiederum ein mechanisches oder hydraulische System. Die Viskosität der Umgebungsluft dürfte m.E. auf die Dämpfung einer Schwingung eines Kohlefaserflügels grosser Spannweite nur eine untergeordnete Rolle spielen; nicht vergleichbar mit der Anregung. Es ist immer wieder ein schönes Erlebnis, wenn sich verschiedene Disziplinen kreuzen. Vorliegend die Elektrolehre und die Mechanik. Meinerseits ziehe ich zur Illustration gerne die Bewegungsdifferentialgleichung mit dem Beschleunigungs-, Dämpfungs- und statischen Term bei:

 

resonanzpgk0y.jpg

 

Wir hatten auch mal einen Kunstflugzeugprototypen, dessen Flügel ab einer gewissen Geschwindigkeit anfing zu schwingen. Man sass oder hing (Rückenflug) dann drin wie an einem Vibrator. Abhilfe schufen schliesslich "Spades" and den Querrudern (wie Du erwähnt hattest).

 

Stefan

 

Danke, Stefan:

Nun fällt es einem (eingerostet) wie Schuppen von den Augen:

Die Masse ist in der zweiten Ableitung un Vergleich zum stömungsdynamischen Widerstandsbeiwert in der ersten Ableitung!!

Das Bedeutet dass die Masse sehr wirksam ist im Vergleich zu den andern Massnahmen.

 

Das mussten die Leute des Grob Jets schmerzlich erfahren, als sie Testpilot, Prototyp und vertragsverhandelnde Kunden am schwarzen Tag verlohren, und später die ganze Firma..

(die Schwingungsanregung ( Flattern) beim tiefen Überflug im obersten Geschwindigkeitsbereich wurde nicht gedämpft, weil die eingegossene Bleimasse sich gelöst hatte )

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