FalconJockey Geschrieben 11. Juli 2020 Teilen Geschrieben 11. Juli 2020 Bin gerade darüber gestolpert und fand es informativ und relevant, darum teile ich es hier. Im April hat die DFS eine NfL herausgegeben, die sich mit den zulässigen und zugeteilten Luft-Luft-Frequenzen beschäftigt, die nicht nur allgemeine, sondern auch regionale Frequenzen definiert. Die NfL 1-1935-20 könnt ihr hier als PDF herunterladen: LINK Zitat Diese Frequenzen sollen dem kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen dienen, welche die Piloten bei der Beurteilung der aktuellen Luftraumsituation unterstützen. Insgesamt stehen der Allgemeinen Luftfahrt damit 12 zusätzliche Frequenzen zur Verfügung. Sie gelten bis zu einer Höhe von FL100. Die Frequenzen 122.540 und 122.555 gelten bundesweit und können auch im Rahmen des Ausbildungs- und Übungsbetriebes genutzt werden. Die weiteren 10 Frequenzen werden folgenden Regionen zugeteilt: Küstengebiet deutsche Nordsee Küstengebiet deutsche Ostsee Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg Harz – Leipzig – Thüringer Becken - Lausitz – Erzgebirge Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen Diese enthält eine Übersichtsgrafik mit den Regionen, hier eine kleine Version (im PDF ist sie besser aufgelöst). 3 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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