Alexh Geschrieben 9. Juli 2020 Teilen Geschrieben 9. Juli 2020 vor einer Stunde schrieb hewi: In Deutschland definitiv nein. Es sei denn, der Einsatz wurde durch eine Straftat ausgelöst (Mißbrauch der 112, Brandstiftung etc.). Die Straftäter werden zur Kasse gebeten. Außerdem wäre dann auch der Staatsanwalt mit dabei. Selbst grobe Fahrlässigkeit ist nicht generell kostenpflichtig. Da wird jeder Einzelfall geprüft. Gruß Henning Da der Rettungsdienst hier nicht vom Verursacher (Pilot) gerufen wurde, kann er nicht für die Kosten zur Verantwortung gezogen werden. Die Anrufer ebenfalls nicht, da sie von einem echten Notfall ausgingen. Wenn man den Rettungsdienst wegen einer Lapalie ruft (auch wenn es nicht aus Spass ist) oder die Fahrt ins Krankenhaus verweigert, dann kann man ggf. auf den Kosten sitzen bleiben. Bei der Feuerwehr sieht es dann wiederum anders aus, da hängt es von der Einsatzart und auch der Gemeinde (evtl. auch vom Bundesland, es lebe der Föderalismus) ab, ob eine Rechnung kommt. Gruß Alex 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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