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07.07.2020 | D-EXIQ | Cessna F152 | Bottrop | Sicherheitslandung


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  • FalconJockey änderte den Titel in 07.07.2020 | D-EXIQ | Cessna F152 | Bottrop | Sicherheitslandung
Geschrieben (bearbeitet)

2 Notärzte, 45 Einsatzkräfte vor Ort für eine Sicherheitslandung ohne irgend einen Drittschaden... Da hat die Einsatzzentrale nicht gekleckert.

 

Da darf man sich nicht wundern, wenn dann Piloten im Fall des Falles auf so Schnapsideen wie Umkehrkurven kommen.

 

Andreas

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb AndiKr:

..................

 

Da darf man sich nicht wundern, wenn dann Piloten im Fall des Falles auf so Schnapsideen wie Umkehrkurven kommen.

 

Andreas

 

Weil sie soviel Angst vor Notärzten haben? ?

 

Manfred

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Geschrieben

Das wäre mir auch egal. Bei uns waren mehrere Feuerlöschwägen nicht in der Lage, einen Motor-/Ölbrand zu bekämpfen, weil sie keinen Schaum eingesetzt haben...gab zum Glück keinen Personenschaden.

 

Ich hatte vor nicht langer Zeit in UK einen Pan-Call abgesetzt, weil die Möglichkeit bestand, dass wir den Anflug mit einem Triebwerk in Leerlaufschub durchführen würden. Nach Abarbeiten der Checkliste war das Triebwerk aber okay und ein normaler Landeanflug war angesagt. Obwohl wir das 3 oder 4 verschiedenen ATC-Stationen deutlichst mitgeteilt hatten, kam am Ende der Kommunikationskette trotzdem "engine failure" und "single engine approach" heraus und wir wurden entsprechend empfangen: Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. Oh Mann...

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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb FalconJockey:

Obwohl wir das 3 oder 4 verschiedenen ATC-Stationen deutlichst mitgeteilt hatten, kam am Ende der Kommunikationskette trotzdem "engine failure" und "single engine approach" heraus und wir wurden entsprechend empfangen: Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. Oh Mann...

 

Ich nehme an, dass bei denen nicht so viel los ist, und wenn dann endlich mal ein Alarm kommt, einfach abbrechen? Die müssen ja auch ihre Uebungen haben.

Geschrieben

Interessant wäre zu erfahren, ob sie die "techn. Probleme" an Ort und Stelle lösen und daselbst wieder starten konnten!

 

Stefan

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb AndiKr:

2 Notärzte, 45 Einsatzkräfte vor Ort für eine Sicherheitslandung ohne irgend einen Drittschaden... Da hat die Einsatzzentrale nicht gekleckert.

 

 

Die Meldung ging ja von einem Absturz aus und man wusste natürlich nicht wie viele Personen sich im Flugzeug befinden. Evtl. konnte der Anrufer auch die Größe des Flugzeugs nicht einschätzen. 

Speziell wenn eine freiwillige Feuerwehr involviert ist wird großzügig alarmiert um sicherzustellen, dass genug Personal vor Ort ist.

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb teetwoten:

Interessant wäre zu erfahren, ob sie die "techn. Probleme" an Ort und Stelle lösen und daselbst wieder starten konnten!

 

Stefan

 

Vergaservereisung paßt eigentlich immer......

 

Gruß

Manfred

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb DaMane:

Vergaservereisung paßt eigentlich immer......

 

Dann müsste er aber was gekünstelt haben, denn gestern um 11:00 dürfte es im Reiseflug kaum Vergaservereisung gegeben haben, vielleicht nicht einmal im Leerlauf. Beispielsweise hatten die C172 doch so ein Instrument mit gelbem Bereich, gemäss dessen man die Vergaservorwärmung nur ziehen musste wenn man sich im gelben Bereich befand.....

 

Stefan

 

Geschrieben

Notlandung vs. Sicherheitslandung :

 

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-not-und-sicherheitslandung/

 

Ob ein Motorproblem eine Sicherheitslandung darstellt, weiss ich nicht. 
 

Hab den Unterschied sowieso nie verstanden. Wenn der Motor Probleme macht, fällt dann eine Landung unter Sicherheitslandung oder Notlandung wenn ich trotzdem noch halbwegs die Höhe halten kann .... in meinen Augen rechtlicher Graubereich. 

 

Bei einer Sicherheitslandung darf ich wieder starten, wenn es die Umstände zulassen, so hatte ich das mal gelernt. 
 

lg micha

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb simones:

Notlandung vs. Sicherheitslandung :

Hab den Unterschied sowieso nie verstanden.

 

Meine Logik/Meinung:

Sicherheitslandung: Du könntest zwar weiterfliegen (unter welchen Umständen auch immer), entscheidest Dich aber, aus Gründen der Sicherheit irgendwo zu landen, wo es Dir sicher erscheint. Kann z.B. auch wegen Wetter etc sein.

 

Notlandung: Das Flugzeug wird auf jeden Fall landen, Du kannst jedoch entscheiden (in beschränktem Masse), wo dies passieren wird. Ich finde, hier passt die englische "forced landing" ganz gut als Erklärung.

 

Beste Grüsse, Pascal

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Spägi:

 

 

Notlandung: Das Flugzeug wird auf jeden Fall landen, Du kannst jedoch entscheiden (in beschränktem Masse), wo dies passieren wird. Ich finde, hier passt die englische "forced landing" ganz gut als Erklärung.

 

Beste Grüsse, Pascal


Danke Dir. 
 

Aber es ist schwer zu definieren. Fliegt dir / mir die Windschutzscheibe teilweise weg ( warum auch immer ), kann ich weiterfliegen. 
 

Ich würde eine direkte Landung auf dem Feld nach dem Vorfall aber als Notlandung einschätzen. 
 

Egal, passt nicht direkt zum Thema. Lg Micha
 

Bearbeitet von simones
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb teetwoten:

....................

Beispielsweise hatten die C172 doch so ein Instrument mit gelbem Bereich, gemäss dessen man die Vergaservorwärmung nur ziehen musste wenn man sich im gelben Bereich befand.....

 

Stefan

 

 

Ich erinnere mich. Diese Dinger scheinen aber inzwischen ziemlich aus der Mode gekommen zu sein. Habe schon lange kein solches mehr gesehen. Auch nicht in frühen Serien wie 172L/172M . Wir reden hier aber über ein C152 .

vor einer Stunde schrieb teetwoten:

 

Dann müsste er aber was gekünstelt haben, denn gestern um 11:00 dürfte es im Reiseflug kaum Vergaservereisung gegeben haben, vielleicht nicht einmal im Leerlauf.

.................

 

Als ganz frisch gebackener PPLer bekam ich mal ein britisches Fliegermagazin in die Finger, in dem eine wissenschaftliche Abhandlung über die Wahrscheinlichkeit von Vergaservereisung in Abhängigkeit von atmosphärisch-meteorologischen Bedingungen (Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, etc.) untersucht wurde. Das Ergebnis wurde in einer aufwändigen Grafik dargestellt, und Fazit war eindeutig, und überraschend:

 

In der großflächigen Grafik gab es nur eine ganz kleine Ecke, in der das Vereisungsrisiko praktisch Null war (nicht überraschend, bei Null % Luftfeuchte). Überall sonst gab es ein relatives Risiko, das größer als Null war.

 

Aufgrund dessen habe ich beschlossen, mir darüber keinen Kopf mehr zu machen, und die Vergaservorwärmung grundsätzlich immer zu benutzen. Sie kostet nichts, tut nicht weh, schadet niemanden, und schließt einen Irrtum aus. Wenn sie im automatisierten Ablauf eingebunden ist, wird auch das Risiko des "Vergessens" minimiert.

 

Die Schwierigkeit beim "Problem Vergaservereisung" liegt halt darin, daß sie kaum nachweisbar ist.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb DaMane:

Aufgrund dessen habe ich beschlossen, mir darüber keinen Kopf mehr zu machen, und die Vergaservorwärmung grundsätzlich immer zu benutzen. Sie kostet nichts, tut nicht weh, schadet niemanden, und schließt einen Irrtum aus. Wenn sie im automatisierten Ablauf eingebunden ist, wird auch das Risiko des "Vergessens" minimiert. 

 

Gruß

Manfred


Das Ziehen der Vergaservorwärmung kostet Energie ( besser Leistung ).  Warum sonst sollte die als Option sein?

 

lg micha

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb simones:


Das Ziehen der Vergaservorwärmung kostet Energie ( besser Leistung ).  Warum sonst sollte die als Option sein?

 

lg micha

 

 

Natürlich, aber man benutzt sie ja nur in Flugphasen, wo Du den Leistungsverlust sowieso durch Höhenabbau kompensierst., z.B. temporär im Sinkflug, oder permanent im  Landeanflug.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Ja gut, die CarbHeat nutzt man doch eh generell, sobald man im Sink- und Landeanflug die Leistung reduziert.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb FalconJockey:

Ja gut, die CarbHeat nutzt man doch eh generell, sobald man im Sink- und Landeanflug die Leistung reduziert.

Sagst Du. Ich muß 3 von 4 Piloten daran erinnern, sie zu benutzen, solange ich mit drinsitze.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Ich darf noch mal nachfragen :

 

Vergaservorwärmung zu Ziehen hat nichts mit Sinken zu tun!
 

Vergaservorwärmung wird / muss gezogen werden, wenn die Leistung verringert wird. Durch Unterdruck im Vergaser kann Vereisung auftreten. Dies passiert durch Verringerung der Leistung. 
 

Richtig?


Danke

 

lg micha

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb simones:

Vergaservorwärmung zu Ziehen hat nichts mit Sinken zu tun!


Naja, meisst bedeutet Leistung rausziehen  irgendwo als Folge auch sinken.. ?

 

Chris

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb DaMane:

 

Weil sie soviel Angst vor Notärzten haben? ?

 

Manfred

Weil sie eventuell auf den Einsatzkosten sitzen bleiben könnten.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb AndiKr:

Weil sie eventuell auf den Einsatzkosten sitzen bleiben könnten.

 

Ist das so?

 

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb DaMane:

 

Ist das so?

 

Manfred

 

Ja, das kann sein. Jedoch sollten die angefallenen  Kosten durch seine Haftpflichtversicherung übernommen werden, sodass der Halter / Pilot lediglich einen möglichen Selbstbehalt übernehmen muss. Ich denke, dass in Deutschland ähnliche Regelungen gelten wie in der Schweiz.

 

Zeugen (Mehrzahl!) meldeten einen Absturz und auf diese Meldungen rückten die Einsatzkräfte aus.

 

Bearbeitet von Walter_W
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Walter_W:

...............

 Ich denke, dass in Deutschland ähnliche Regelungen gelten wie in der Schweiz.

 

Zeugen (Mehrzahl!) meldeten einen Absturz und auf diese Meldungen rückten die Einsatzkräfte aus.

 

 

Das glaube ich auch.  Angesichts der Ungewissheit waren die Maßnahmen gerechtfertigt.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb DaMane:

 

Ist das so?

 

Manfred

 

In Deutschland definitiv nein.

Es sei denn, der Einsatz wurde durch eine Straftat ausgelöst (Mißbrauch der 112, Brandstiftung etc.).

Die Straftäter werden  zur Kasse gebeten. Außerdem wäre dann auch der Staatsanwalt mit dabei.

Selbst grobe Fahrlässigkeit ist nicht generell kostenpflichtig. Da wird jeder Einzelfall geprüft.

 

Gruß

Henning

 

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