Discus-Lover Geschrieben 27. Februar 2003 Teilen Geschrieben 27. Februar 2003 Saluti Zusammen Da wir bei uns dieses Thema in der Segelfluggruppe SH bereits ausgiebig diskutiert haben, nimmt mich es wunder, was ihr dazu meint: Ist es erlaubt von einer Segelflugkarte Kopien zu erstellen? Es ging uns vor allem um den Streckenflug, damit wir die Distanzkreise sofort zur Hand haben (auf einer verkleinerten Karte). Thx für Euer Feedback! Greets Adi PS: Ich wünsche Euch allen ne tolle Saison. Bei uns gehts am 15. März wieder los!!! JUHUUUUUUU :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 27. Februar 2003 Teilen Geschrieben 27. Februar 2003 Sali Adi Ich habe zwar nicht gerade eine Segelflugkarte vor mir. Es ist dir sicher auch schon aufgefallen, dass bei Autostrassenkarten gewisse Verkleinerungsfaktoren benutzt werden, die schlecht nachzurechnen sind. Der Grund liegt im Copyright. Der Ersthersteller von qualitativ guten Strassenkarten Hallwag benutzt meist den Faktor 1,3 Mio. Die Kopierer dagegen 1,31. ;) Wenn du eine SF-Karte für den Eigenbedarf verkleinerst, glaube ich nicht, dass dies das Copyright verletzt, da du ja auch noch Änderungen anbringst. Ich würde mir hier also keine allzu grossen Gedanken machen. Zur Not könnte ja auch die Schweizerische Landestopografie das Okay geben. Welche Karte brauchst du dann für die terrestrische Navigation. Also für die Navigation "ohne" GPS. Dafür ist ja die SF-Karte nicht sehr gut geeignet, vor allem dann, wenn man sich mal verfranzt hat. Sie ist zu wenig präzis. Ich benutze die Schweizer Landeskarten LK 1-4 1:200'000. Hier ist die Detailtreue fast so gut wie bei 1:100'000. Nachteil ist bei allen Karten die Grösse des Blattes. Hier täte ein Kartenfalt- und Zerschneidekurs gut! (div. BFK). Tipp: Bei Michel Barras, BAZL, kann man alte SF-Karten für Ausbildung, Kurse etc. gratis beziehen. Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Discus-Lover Geschrieben 27. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2003 Sali Christian Vielen Dank für Deine Antwort! Es geht mir eigentlich nicht ums Copyright, sondern dass es möglicherweise illegal ist, etwas was nicht vom BAZL genehmigt wurde, zu vervielfältigen... Möglicherweise genügt ja dann der Hinweis rechts unten "Alle Angaben ohne Gewähr" ;) Oder würdest Du als Fluglehrer den Schülern z.B. eine kleine Karte (als Gedankenstütze) mit den Distanzkreisen um den Heimflughafen verteilen? Cu Adi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 27. Februar 2003 Teilen Geschrieben 27. Februar 2003 Hoi Adi Sorry für die verspätete Antwort. GV-Saison ist aktiv. Eigentlich habe ich das auch so verstanden, wie dein letzter Satz. Wenn die Karte eh verkleinert ist, darfst du das mE schon machen. Ein ganz kleiner Vermerk als "Quelle: BAZL SFK 1:300'000" reicht meistens. Wer kontrolliert das schon? Du machst es ja nicht kommerziell! Ich kann dir im Moment auch nichts verbindlicher mitteilen. Wenn du aber wirklich darauf bestehst, dann bohre ich gerne weiter nach. Nächste Woche habe ich eher Zeit! Reicht das? Chregel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Discus-Lover Geschrieben 28. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2003 Ciao Christian Thx für deine Antwort! Ich glaube, ich drücke mich etwas falsch aus... Sorry! Ich mach dir noch ein anderes Beispiel: Wenn du als Fluglehrer eine Karte deinen Schülern verteilst, mit allen Segelflugräumen (wie z.B. bei uns mit SH Nord und Süd) darauf und die Schüler nach dieser Karte fliegen, kann es ja sein, dass sich die Räume im Laufe der Zeit verschieben, ausdehnen usw. Dadurch könnte es passieren, dass der Pilot, der nach der ausgeteilten Karte fliegt, einen TMA-, oder noch schlimmer einen CTR-Luftraum durchfliegt. Und ich befürchte, dass dann diese Person dafür haftet, welche diese Karte austeilte... Was meinst du? Merci + Greets Adi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dominic Windisch Geschrieben 28. Februar 2003 Teilen Geschrieben 28. Februar 2003 Hoi Adi, Prinzipiell ist es ja so, dass der Pilot selber verantwortlich ist, dass er immer die neusten Karten zur Hand hat. Was nützt mir das, wenn ich als Pilot mit einer SF-Karte von 1995 fliege...? Wenn Du als Fluglehrer Karten austeilst (auf Basis der neusten Version), dann würde ich an Deiner Stelle einfach ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Karten nur in der Saison 2003 gültig sind, dass im Endeffekt sie (also die Piloten) selber verantwortlich sind, ob die Karte noch gebraucht werden darf, und dies evtl. zu Beginn nächster Saison überprüfen. Dies kannst Du ja dann auch auf die Karte drucken. Als Fluglehrer solltest Du ja eigentlich sowieso Deine Schüler etwas im Überblick behalten, da sollte solch social controlling möglich sein. Zu Deiner Frage, ob Du dafür haftest, wenn Dein (ex)Schüler in 2 Jahren veraltete Karten von Dir braucht, würde ich einen Juristen fragen. Oder versuch es mal auf SFVS im Forum... da lesen wahrscheinlich mehr Juristen mit als hier... PS: Bei uns geht es morn am 1.3. los ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 28. Februar 2003 Teilen Geschrieben 28. Februar 2003 Hallo zusammen Das Kopieren von Unterlagen welche mit einem Copyright versehen sind ist grundsätzlich illegal, verboten, nicht erlaubt. Wird dies für den Eigengebrauch gemacht, so ist das kein Problem. Der Benutzer hat schliesslich für die Originale bezahlt. Werden Kopien erstellt und an Dritte weitergegeben, kann das nicht im Interesse des Anbieters sein, da so sein Umsatz geschmälert wird. (Siehe Raubkopien Software, Videos etc.) Da es sich hier um Sicherheit handelt, mach das Vorgehen jedoch durchaus Sinn. Ich würde jedoch vorher beim Anbieter Rücksprache nehmen. Sind die Unterlagen vom BAZL nicht für den Flugbetrieb bewilligt, haftet der Benutzer, wenn er sich auf diese Unterlagen stützt, wenn der Anbieter darauf hinweist, dass die Karten nicht für den Flugbetrieb genehmigt sind. Unabhängig davon, ob die Karten Kopierechtlich geschützt sind oder nicht. Gruss Tom, der viel lieber Jurist wäre als Pilot. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Discus-Lover Geschrieben 2. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2003 Danke für Eure Hilfe! Ich werde mich also mal mit dem BAZL in Verbindung setzen... Cu Adi PS: @TW (Tom) Wirklich sehr gut und spannend geschriebene Stories auf Deiner HP!!! ***KOMPLIMENT*** Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 3. März 2003 Teilen Geschrieben 3. März 2003 Hallo Adi Also nun. Tom hat eigentlich alles gesagt. Wie ich dir schon oben erwähnt habe, es ist in Ordnung, wenn es für erstens den Eigenbedarf ist und zweitens nicht kommerziell weiterverkauft wird. Das hat ja Tom auch sehr präzis geschrieben. Ich habe heute mit dem Bundesamt für Landestopographie Seftigenstrasse 264 Postfach 341 3084 Wabern/BE 031 963 21 11 Fax 031 963 24 59 Herrn Crameri gesprochen. Es hat in unserem (deinem) Fall die generelle Erlaubnis gegeben, sofern die kopierten Kartenausschnitte: - nicht verkauft werden - für "Ausbildung" gebraucht werden - nur für den Eigenbedarf eingesetzt sind - nicht mehr als 50 Stück erstellt werden. Ich nehme an, damit ist das Schnitzel paniert und ich hoffe, allen geholfen zu haben. Danke auch dir Tom! Chregel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Discus-Lover Geschrieben 3. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2003 *** WOW *** Thanks a lot!!!! Cu Adi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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