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Geschrieben

Ich bin gerade aktuell damit beschäftigt (Kontaktsperre für Risikogruppen).

Habe eine Schottland Rundreise Ende Mai gebucht, mit meiner Frau. Ich bin über 65 Jahre alt, meine Frau darunter. Der Reiseveranstalter sagt, die Rundreise findet statt (Zweifel scheinen angebracht). Trotzdem, angenommen sie findet tatsächlich statt: Könnte es nicht sein, dass meine Frau die Reise antreten kann, ich jedoch nicht, da über 65 und (durch entsprechende Restriktionen als Risikogruppenmitglied eingestuft) be- wenn nicht gar verhindert? Sprich, meine Frau müsste alleine reisen oder allenfalls einen anderen Partner (höchstens 64-jährig) mitnehmen?

500.- haben wir bereits angezahlt: Bei rechtzeitiger Stornierung kämen noch 400.- dazu, und wir wären bei insgesamt 900.- € Stornogebühren.

Teuer....

Guter Rat auch.

Gruß Richard

 

 

 

 

Geschrieben

Richard, der Veranstalter kann die Reise gar nicht absagen, ohne dass diese aus C19 Gründen vom Staat abgesagt werden muss. Versicherungsfrage....

Markus

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Gulfstream:

Richard, der Veranstalter kann die Reise gar nicht absagen, ohne dass diese aus C19 Gründen vom Staat abgesagt werden muss. Versicherungsfrage....

Markus


 

Danke Markus?

Nur,  gleichzeitig steigen die Stornierungskosten geradezu "exponentiell":

Je näher das Reisedatum heranrückt, desto teurer wird es.

 

Somit läuft es auf eine Wette hinaus: "Sagt der Staat ab; oder nicht?"

Wenn nicht, habe ich verloren.

Gruß Richard

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb reverser:

Danke Markus?

Nur,  gleichzeitig steigen die Stornierungskosten geradezu "exponentiell":

Je näher das Reisedatum heranrückt, desto teurer wird es.

 

Somit läuft es auf eine Wette hinaus: "Sagt der Staat ab; oder nicht?"

Wenn nicht, habe ich verloren.

Gruß Richard

Wobei da stellt sich sicher auch noch die Frage, ob man überhaupt nach Schottland kommt... Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ende Mai schon wieder normal fliegen kann wie vorher.

 

Grüsse Ernst

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb ErnstZ:

Wobei da stellt sich sicher auch noch die Frage, ob man überhaupt nach Schottland kommt... Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ende Mai schon wieder normal fliegen kann wie vorher.

 

 

Das ist der Punkt!

Wobei: Die 500.- Anzahlung habe ich bereits geleistet, und soll noch dazuzahlen, für'$ Daheimbleiben / Reise nicht antreten.

So die Reise-Rücktritts-Rechnung.

Gruß Richard

Geschrieben

 

Freu dich doch auf die Reise!

 

 

jens

 

 

Geschrieben
Das ist der Punkt!
Wobei: Die 500.- Anzahlung habe ich bereits geleistet, und soll noch dazuzahlen, für'$ Daheimbleiben / Reise nicht antreten.
So die Reise-Rücktritts-Rechnung.
Gruß Richard

Wenn der Staat die Reise nicht erlaubt, und ich denke auch, dass im Mai nicht geflogen wird, oder nur restriktiv, dann bekommst du alles wieder zurück, inkl. Anzahlung. Zumindest so mein Verständnis....kommt aber allenfalls drauf an, was im Kleingedruckten steht. Auch hat keine mir bekannte Reiseversicherung Pandemie drin.

Markus


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Gulfstream:


Wenn der Staat die Reise nicht erlaubt, und ich denke auch, dass im Mai nicht geflogen wird, oder nur restriktiv, dann bekommst du alles wieder zurück, inkl. Anzahlung. Zumindest so mein Verständnis....kommt aber allenfalls drauf an, was im Kleingedruckten steht. Auch hat keine mir bekannte Reiseversicherung Pandemie drin.

Markus


Gesendet von iPad mit Tapatalk

 

In "normalen Zeiten" wäre es im Wesentlichen, so wie Du es schreibst. Aber in Zeiten wie diesen wird vieles nicht mehr so funktionieren. 

Auch Versicherungen und Staat können verbriefte Risiken nur abdecken, solange reale(!) "Mittel" vorhanden sind. Und da wird es  - zumindest ausserhalb der Schweiz - bald überall rappenduster aussehen. Ähhh, sollte "zappenduster" heissen. Wer glaubt, Spuren von Galgenhumor zu entdecken,  darf ihn behalten....?

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Na ja, bei mir hat’s so funktioniert. Wäre jetzt zum Eier suchen in Marrakech....

Markus


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Christian Thomann
Geschrieben (bearbeitet)


Danke. Wir wurde von den Aggressoren mehrfach mit Morddrohungen bombardiert. Das kam vorheer nicht so raus. Leider hat Blick und 20min vorher nur das User-Video publiziert oder publizieren können. Blick hat gestern nun auch uns sprechen lassen. Wir sind ja auch nicht einfach so böse Menschen. 


Ich möchte aber das Forum nicht für derartige Themen missbrauchen, bitte!

Allen schöne Ostertage und blibed au gsund!


P.S.: Die richtigen Kameraden erkennt man erst jetzt!

 

Bearbeitet von Christian Thomann
Geschrieben (bearbeitet)
On 4/9/2020 at 6:49 PM, reverser said:

Ich bin gerade aktuell damit beschäftigt (Kontaktsperre für Risikogruppen).

Habe eine Schottland Rundreise Ende Mai gebucht, mit meiner Frau. Ich bin über 65 Jahre alt, meine Frau darunter. Der Reiseveranstalter sagt, die Rundreise findet statt (Zweifel scheinen angebracht). Trotzdem, angenommen sie findet tatsächlich statt: Könnte es nicht sein, dass meine Frau die Reise antreten kann, ich jedoch nicht, da über 65 und (durch entsprechende Restriktionen als Risikogruppenmitglied eingestuft) be- wenn nicht gar verhindert? Sprich, meine Frau müsste alleine reisen oder allenfalls einen anderen Partner (höchstens 64-jährig) mitnehmen?

500.- haben wir bereits angezahlt: Bei rechtzeitiger Stornierung kämen noch 400.- dazu, und wir wären bei insgesamt 900.- € Stornogebühren.

Teuer....

Guter Rat auch.

Gruß Richard

 

 

 

 

 

Hallo Richard

 

Möchte zwar den Thread nicht weiter OT treiben, jedoch wurde vor einigen Wochen auf BBC folgendes empfohlen: In den Frühstücksnews emfpahl Simon Calder, der Reisekorrespondent bei BBC, älteren Leuten ein Arztzeugnis einzuholen, welches eine Reiseunfähigkeit angesichts der aktuellen Covid-19 bezeugt. Dieses Schreiben kannst du dann der Reiseversicherung und dem Tour Operator vorlegen und die Reise unter der Angabe medizinischer Gründe absagen.

 

Zu deiner Frau würde ich dann den Juristen in dir erwecken lassen und auf Grundlagenirrtum gemäss Art. 24 Abs. 1 OR geltend machen. Denn schlussendlich hast du die Reise gebucht mit dem Motiv zusammen mit deiner Frau Schottland zu entdecken. Ob das klappt weiss ich nicht, aber ich denke einen Versuch wäre es Wert ?

 

LG

Chris

Bearbeitet von SierraCharlie
Geschrieben

@SierraCharlie Solange der «Swiss streicht Flüge in Europa wegen Coronavirus»-Thread mehrheitlich aus OT besteht, dürften wir im OT-Corner sicherlich OT bleiben … ?

 

Reisen kann man momentan normalerweise problemlos stornieren. Die Veranstalter versuchen zu retten, was noch zu retten ist, sprich die Kunden zu halten. Ein anderes Thema ist, ob man Geld zurückerhält oder nur ein Guthaben behält.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 11.4.2020 um 18:46 schrieb SierraCharlie:

 

Hallo Richard

 

Möchte zwar den Thread nicht weiter OT treiben, jedoch wurde vor einigen Wochen auf BBC folgendes empfohlen: In den Frühstücksnews emfpahl Simon Calder, der Reisekorrespondent bei BBC, älteren Leuten ein Arztzeugnis einzuholen, welches eine Reiseunfähigkeit angesichts der aktuellen Covid-19 bezeugt. Dieses Schreiben kannst du dann der Reiseversicherung und dem Tour Operator vorlegen und die Reise unter der Angabe medizinischer Gründe absagen.

 

Zu deiner Frau würde ich dann den Juristen in dir erwecken lassen und auf Grundlagenirrtum gemäss Art. 24 Abs. 1 OR geltend machen. Denn schlussendlich hast du die Reise gebucht mit dem Motiv zusammen mit deiner Frau Schottland zu entdecken. Ob das klappt weiss ich nicht, aber ich denke einen Versuch wäre es Wert ?

 

LG

Chris

 

Am 10.4.2020 um 09:22 schrieb Gulfstream:


Wenn der Staat die Reise nicht erlaubt, und ich denke auch, dass im Mai nicht geflogen wird, oder nur restriktiv, dann bekommst du alles wieder zurück, inkl. Anzahlung. Zumindest so mein Verständnis....kommt aber allenfalls drauf an, was im Kleingedruckten steht. Auch hat keine mir bekannte Reiseversicherung Pandemie drin.

Markus


 

Danke Euch allen für die Tipps?;   ich hatte sie in meine Argumentationen "eingearbeitet".

Das hat offenbar gewirkt:

Nachdem der Reiseveranstalter sich erst quergestellt hatte, erhalte ich nun nachträglich einen Gutschein in Höhe der Anzahlung, und von Stornierungskosten wird abgesehen.

 

Gruß Richard

 

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