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CO2-Fussabdruck - Möglichkeiten und Wege zur Verbesserung der Situation


MarkusP210

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Urs Wildermuth
Am 2.7.2023 um 15:24 schrieb Lubeja:

Hätte es in seinem Quartier in regelmässigen Abständen kleine Läden mit dem nötigsten für den täglichen Gebrauch, hätte er seine Karre stehen lassen und zu Fuss gehen können.

 

Also die allermeisten US Vorstädte die ich kenne haben mindestens eine Tanke mit 7-11. Und dort kriegt der Gute Joe sein Brot. Aber es ist schon richtig dass die meisten US Städte und auch die Infrastruktur auf dem Land schon eher auf Auto ausgerichtet sind als auf andere Verkehrsmittel. In vielen Grosstädten hingegen sind Autos komplett nutzlos, in NY werden wohl eher weniger Leute mit dem Auto pendeln als etwa in Zürich, prozentual gesehen.

 

vor 19 Stunden schrieb FalconJockey:

In den Banlieues französischer Grossstädte liegen bei der Polizei teilweise die Nerven blank, weil sie nicht wissen, was als nächstes passiert.

 

Gerade deswegen ist es wichtig, dass die Polizei aufpasst, dass sie nicht mit so einem Fall Präzedenzen kreieren. Das Problem in den Banlieus ist wohl ihre pure Existenz, Frankreich hat viel zu lange zugesehen, wie sich vor allem algerisch stämmige Franzosen in diesen Gettos niedergelassen haben anstatt dafür zu sorgen, dass die Leute besser verteilt werden. Ist nicht nur dort ein Problem, gibt's tw auch in Deutschland (Berlin) und anderswo.

 

vor 18 Stunden schrieb Phoenix 2.0:

Es geht um das Verhältnis der Pro-Stimmen zu jenem Bevölkerungsanteil, der dagegen gestimmt hat oder nicht wählen konnte oder wollte (darunter auch viele Migranten, denen das Klima-Thema wohl schlicht egal ist, weil sie gerne mit ihren BMWs und Benz herumröhren; ui, nun war ich sicher irgendwie diskriminierend).

 

Siehe meine Antwort an Andreas. Jeder Schweizer Staatsbürger hat das Recht abzustimmen. Wer es nicht tut, stimmt dem Resultat der Volksabstimmung zu, da er durch unterlassen der Stimmabgabe nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht hat. Das heisst aber lange nicht, dass es um keinen Mehrheitsentscheid geht. So wie anders ist die Mitbestimmung in der Schweiz in Europa einzigartig.

 

vor 18 Stunden schrieb Phoenix 2.0:

 

Natürlich sind Nicht-Wähler selber "schuld", wenn sie nicht wählen gehen, und nicht Wahlberechtigte müssen sich halt dem Gesetz beugen, aber es ändert nichts daran, dass bei Eurer VOLKSABSTIMMUNG lediglich 42% der Wahlberechtigten wählen gingen und davon eben 59% für die Agenda der "Klima-Religion" gestimmt haben.

 

Sie sind selber schuld, wenn ihnen das Resultat nicht passt, ja.

 

Der Wähleranteil ist dabei unerheblich, da jeder eben das Recht HAT stimmen zu gehen oder auch nicht. Damit ist der Wähleranteil eigentilich irreführend, denn wer nicht abstimmt legt de facto Leer ein. So wie anders ist es ein demokratischer Entscheid. Und es schlägt auf jeden Fall jede parlamentarische Demokratie, wo ~200 Leute über das Schicksal von Millionen bestimmen, ohne Referendumsmöglichkeit.

 

Fakt an dieser "Klimavorlage" ist allerdings auch, dass sie im Abstimmungskampf von BEIDEN Seiten als etwas verkauft wurde, was sie nicht ist. Sie ist WEDER eine Verbotsvorlage analog der Grünen Maximalforderungen, noch ist sie eine Freigabe für solche. Was sie primär tut ist, dass sie Förderungen und Abbau von Bewilligungshürden für solche Projekte in Aussicht stellt und den Umstieg nicht gesetzlich verordnet, aber unterstützt. Sie ist ebenso KEIN CO2 Gesetz, welches separat erstellt und verhandelt werden müsste. Ebenso müssten Verbote und ähnliches vors Volk.

 

Prinzipiell setzt die Vorlage das um, was viele hier gefordert haben, ohne aber konkret Verbote und Deadlines (ausser dem Prinzip Klimaneutral in 2050) vorzugeben. Damit war aber der Abstimmungskampf eher darauf basierend "was die Gegenseite mit dem Gesetz machen wird" anstatt was es wirklich ist.

 

Leider haben sich die Exponenten v.a. der Grünen und SP sofort nach Annahme wieder in Verbotsrethorik verstiegen! Was dann die eigentlich "falschen" Argumente der SVP wieder "legitimiert".

 

Obwohl ich auch auf Grund dieser Argumentation im Vorfeld zum "Nein" Lager gehört habe, kann ich daher mit diesem Paket sehr viel besser leben, als mit dem extremistischen CO2 Gesetz, welches vor 2 Jahren berechtigt durchgefallen ist. Die Frechheit aber, mit der beide Lager die Fakten verdrehen für ihre Wählerschaft, hat mir auch einmal mehr aufgezeigt, wie vergiftet das Klima wirklich ist.

 

 

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

In der direkten Demokratie der Schweiz hat jeder Stimmbürger die Wahl und Möglichkeit am Entscheidungsprozess mitzumachen, aber auch das nicht zu tun. Das kann verschiedene Gründe haben, von Desinteresse, Bequemlichkeit oder auch frei nach Dieter Nuhr: "Wer keine Ahnung hat kann ruhig auch mal nicht abstimmen".

 

Das heisst aber klar nicht, dass dadurch die Legitimation der Abstimmung in Frage gestellt werden kann oder soll weil eben die "Mehrheit" nicht abgestimmt hat. Nicht abstimmen heisst Stimmenthaltung, nicht "ich habe nicht abgestimmt und daher gilt für mich das neue Gesetz nicht". Wer nicht abstimmt, der hat seine Chance zur Mitsprache verpasst.

Das war nicht der Punkt, auf den ich hinaus wollte. Es ist wie beim Brexit: Von den abgegebenen Stimmen hat sich eine Mehrheit dafür entschieden, aber dies war nicht 100% repräsentativ, weil eben auch viele Gegner nicht abgestimmt hatten.

 

Genau so kann man vom jüngsten Abstimmungsergebnis in der Schweiz nicht behaupten, dass eine Mehrheit der Schweizer dafür sei, sondern dass nur eine Mehrheit der abstimmenden Bürger dafür gestimmt hat und diese stellen in diesem Fall nur 25% des Volkes dar. Das sollte man nicht vergessen.

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@Gulfstream: Ich habe in Geschichte gelernt, was es bedeutet, wenn man problematischen Tendenzen nicht begegnet. Leider meinen das "die Anderen" auch, somit kommt nichts dabei heraus, da hast Du recht. Aber ich stecke nicht so ohne weiteres zurück,

Man muss nicht immer "der Klügere" sein, der nachgibt..., ich bin auch gerne mal der Depp, der Öl ins Feuer giesst... 
 
So long
Johannes


Sollst auch nicht zurückstecken und mit deiner Meinung für dich alleine bleiben, da bin ich bei dir. Und eine Diskussion kann / soll auch kontrovers sein, alles gut. Aber es gibt Öl und Öl, um bei deiner Metapher zu bleiben. Und ich bin sicher, dass du den Unterschied bei einem Glasl oder auch zwei (an-) erkennst (-;

In diesem Sinne.

Markus


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vor 2 Stunden schrieb FalconJockey:

. . . . . . . und diese stellen in diesem Fall nur 25% des Volkes dar. Das sollte man nicht vergessen.

 

Stimmberechtigt sind ja nur etwa 63% (5,626 Mio) aller Einwohner (9,050 Mio Stand 2023).

 

Genau betrachtet sind die 1,381 Mio die zum Klima- und Innovationsgesetz Ja gestimmt haben nur knapp über 15% der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Das ist sicher erstaunlich und teils auch beängstigend. Zum Glück sind jene die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen fast zu 100% vernünftige und gut informierte Staatsbürger. Mich schaudert der Gedanke, wenn dem einmal nicht so wäre.

 

Aber noch einmal, wie ich und auch Urs  schon geschrieben haben, wer aus welchen Gründen auch immer nicht Stimmen geht, hat kein Recht zu Jammern und soll das Resultat akzeptieren!

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vor 35 Minuten schrieb Martin Köchli:

 

 

Genau betrachtet sind die 1,381 Mio die zum Klima- und Innovationsgesetz Ja gestimmt haben nur knapp über 15% der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Das ist sicher erstaunlich und teils auch beängstigend. Zum Glück sind jene die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen fast zu 100% vernünftige und gut informierte Staatsbürger. Mich schaudert der Gedanke, wenn dem einmal nicht so wäre.

 

Aber noch einmal, wie ich und auch Urs  schon geschrieben haben, wer aus welchen Gründen auch immer nicht Stimmen geht, hat kein Recht zu Jammern und soll das Resultat akzeptieren!

Es gab Versuche, dieser Schieflage mit Wahlpflicht zu begegnen: Interessant der Wikipedia Eintrag zum Thema - da ist der Kanton Schaffhausen mit aufgelistet, mit einer Geldbusse von 6 Franken, bei Abstinenz😉

Auch Liechtenstein scheint es mit einer Geldstrafe versucht zu haben, ist aber damit nicht durchgekommen.

 

Nichtwähler sind ein Demokratie-Problem. Erst recht, wie hier erwähnt, wenn sie jammern, wenn ihnen das Ergebnis nicht passt.

Gruss Richard

 

 

Zitat

Wahlpflicht

 
 
 
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Dieser Artikel bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Dem Artikel fehlt eine grundlegende Herleitung des Begriffes aus geschichts- und politikwissenschaftlicher Sicht sowie seine rechtswissenschaftliche Einordnung. Siehe auch Diskussion:Wahlpflicht#Überarbeiten II.
Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

 

Eine allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Teilnahme an einer Wahl, beispielsweise zu einem Parlament oder zu einem Gremium an einer Universität. Bei Wahlen werden stets Wählerverzeichnisse geführt, um zu verhindern, dass Nicht-Wahlberechtigte abstimmen oder dass Wahlberechtigte mehrfach abstimmen; diese Listen können verwendet werden, um zu ermitteln, wer nicht an der Wahl teilgenommen hat.

Staaten mit Wahlpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige Länder schafften eine bestehende Wahlpflicht wieder ab, zum Beispiel die Niederlande (1970), Österreich (schrittweise zwischen 1982 und 2004) und Chile 2011. In folgenden Staaten gibt es dagegen bei Parlamentswahlen eine Wahlpflicht, die bei Verletzung Sanktionen nach sich zieht:

Land Strafe für Nichtwählen
20px-Flag_of_Egypt.svg.png Ägypten Geldstrafe, Gefängnisstrafe möglich
20px-Flag_of_Australia_%28converted%29.s Australien[1] 20 AUD beim ersten Mal, bei wiederholtem Fernbleiben von der Wahl sind auch Gefängnisstrafen möglich
20px-Flag_of_Bolivia.svg.png Bolivien[2] Geldstrafe von 150 Bolivianos, auch sofortiger Einzug der Personalausweise und Sperrung der Bankkonten sind möglich
20px-Flag_of_Brazil.svg.png Brasilien[3] Eine akzeptierte Begründung reicht aus, um ohne weitere Konsequenzen der Wahl fernzubleiben. Andernfalls ist eine geringe Geldstrafe zu entrichten, um seinen Wahlstatus wieder zu regularisieren. Wird der Wahlstatus nicht in Ordnung gebracht, können wichtige Dokumente nicht beantragt werden, was dazu führt, dass Arbeitssuche, Kontoeröffnung oder der Erhalt eines Reisepasses nicht möglich werden. Wer dreimal in Folge nicht gewählt hat, verliert die Wahlberechtigung (título eleitoral) bis zur Regularisierung.[4]
20px-Flag_of_Chile.svg.png Chile Seit 2012 ausgesetzt, 2022 neu beschlossen. Geldstrafe und weitere Strafen möglich
20px-Flag_of_Ecuador.svg.png Ecuador Geldstrafe
20px-Flag_of_Fiji.svg.png Fidschi Geldstrafe, Gefängnisstrafe möglich
20px-Flag_of_Indonesia.svg.png Indonesien[5] verpflichtend für Muslime (Harām)
20px-Flag_of_Lebanon.svg.png Libanon (nur für Männer verpflichtend)
20px-Flag_of_Libya.svg.png Libyen (nur für Männer verpflichtend)
20px-Flag_of_Liechtenstein.svg.png Liechtenstein Geldstrafe (nicht durchgesetzt)
20px-Flag_of_Nauru.svg.png Nauru Geldstrafe
20px-Flag_of_North_Korea.svg.png Nordkorea [6]
20px-Flag_of_Peru.svg.png Peru[2] Geldstrafe von umgerechnet ca. 40 Euro
20px-Flag_of_Switzerland_within_2to3.svg Schweiz  Kanton Schaffhausen[7][8] Geldbuße von sechs Schweizer Franken
20px-Flag_of_Turkey.svg.png Türkei Geldstrafe wurde aufgehoben
20px-Flag_of_Uruguay.svg.png Uruguay Geldstrafe

Eine formelle Wahlpflicht, deren Missachtung jedoch nicht geahndet wird, besteht zu den Parlamentswahlen in den folgenden Ländern:

Land Anmerkungen
20px-Flag_of_Argentina.svg.png Argentinien im Alter zwischen 18 und 70 Jahren besteht Wahlpflicht; bei Abwesenheit vom Wohnort weiter als 500 km besteht keine Wahlpflicht; Sanktionen für Nichtwähler werden selten ausgeübt.
20px-Flag_of_Belgium_%28civil%29.svg.png Belgien Geldstrafe, die bei wiederholtem Fernbleiben der Wahl erhöht wird. In der Praxis werden seit 2003 keine Strafen mehr verhängt.[9] In seltenen Fällen ist auch eine Streichung aus der Wählerliste möglich.[10]
20px-Flag_of_Costa_Rica.svg.png Costa Rica  
20px-Flag_of_El_Salvador.svg.png El Salvador  
20px-Flag_of_Guatemala.svg.png Guatemala Militärangehörige dürfen nicht wählen.
20px-Flag_of_Greece.svg.png Griechenland[11] Sanktionen bei Nichtwahl wurden 2001 abgeschafft, Wahlpflicht ist aber noch in der Verfassung verankert
20px-Flag_of_Honduras.svg.png Honduras  
20px-Flag_of_India.svg.png Indien  
20px-Flag_of_Italy.svg.png Italien Wahlpflicht laut Art. 48 der Verfassung der Italienischen Republik, die Nichtteilnahme hat (Stand 2008) faktisch keine Konsequenzen mehr.[12]
20px-Flag_of_Luxembourg.svg.png Luxemburg Geldstrafe (100–250 €), für Wiederholungstäter 500-1.000 €, ausgenommen sind Bürger über 75 Jahre. In der Praxis wurden seit 1964 keine Strafen mehr verhängt.
20px-Flag_of_Mexico.svg.png Mexiko  
20px-Flag_of_New_Zealand.svg.png Neuseeland Die Eintragung in die Wählerlisten ist verpflichtend, die Wahl selbst nicht.
20px-Flag_of_Paraguay.svg.png Paraguay Geldstrafe (verpflichtend für Staatsbürger zwischen 18. und 75. Lebensjahr, ab dem 75. Lebensjahr fakultativ)
20px-Flag_of_Singapore.svg.png Singapur[13] Nichtwähler werden aus den Wählerlisten entfernt und nur auf Antrag wieder hinzugefügt; können sie dabei für das Fernbleiben keinen „gültigen Grund“ wie Abwesenheit oder Krankheit angeben, wird eine Gebühr in Höhe von $50 erhoben; das entsprach im Dezember 2017 etwa €30.
20px-Flag_of_Venezuela.svg.png Venezuela  

Wahlpflicht in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Baden-Württemberg verpflichtet die Landesverfassung in Artikel 26 „jede[n] Deutsche[n], der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tage der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat“ – vorbehaltlich einfachgesetzlicher Einschränkungen – zur Ausübung des Wahl- und Stimmrechts. Diese Bürgerpflicht wurde allerdings rein symbolisch auffordernd verstanden und nie ordnungsrechtlich verfolgt.[14][15]

Wahlpflicht in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich gab es zwischen 1929 und 1982 eine Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl (vgl. Art. 60/1[16] B-VG). Seither besteht sie nur in denjenigen Bundesländern, in denen ein Landesgesetz eine Wahlpflicht festlegt. In Kärnten und der Steiermark wurden diese Gesetze 1993 aufgehoben. Der Vorarlberger Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2004 die Wahlpflicht bei Bundespräsidentenwahlen und bei Landtagswahlen aufgehoben. In Oberösterreich galt dieses Gesetz bis 1982. Der Tiroler Landtag folgte im Juni 2004 der Entscheidung des Vorarlberger Landtages. Mit der zum 1. Juli 2007 wirksam gewordenen Wahlrechtsreform wurde diese Verfassungsbestimmung gestrichen und damit die Wahlpflicht bei der Wahl zum Bundespräsidenten abgeschafft. Aktuell (2017) besteht keine Wahlpflicht bei österreichischen Landtagswahlen.[17]

Von 1949 bis 1992 bestand Wahlpflicht auch bei den Nationalratswahlen (Art. 26/1 B-VG) in denjenigen Bundesländern, die dies durch Landesgesetze eingeführt hatten. In der Steiermark, Tirol und Vorarlberg wurden entsprechende Landesgesetze erlassen. 1986 verordnete diese auch Kärnten. Im Jahr 1992 wurde diese Verfassungsbestimmung aufgehoben und damit die Wahlpflicht bei Nationalratswahlen abgeschafft.

Historisch basiert die Wahlpflicht auf der Angst der Christlichsozialen Partei (CSP) vor dem 1918 eingeführten Frauenwahlrecht.[18] Die CSP wollte so vermeiden, dass konservative Frauen ihr Recht nicht ausüben und durch das Frauenwahlrecht ausübende sozialdemokratische Frauen die Mehrheitsverhältnisse verändert würden.

Wahlpflicht in Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Australien geht die Einführung der Wahlpflicht auf die hohe Zahl an Gefallenen während des Ersten Weltkriegs zurück. Nachdem im Krieg über 60.000 Australier gefallen waren,[19] wurden Stimmen laut, dass die Australier eine Verpflichtung hätten, die mit einem so hohen Preis erkämpfte Freiheit auch wahrzunehmen. Bei der Parlamentswahl 1955 betrug die Wahlbeteiligung etwa 88 %, seitdem lag sie stets über 90 %. Bei der Senatswahl 2007 blieben 4,83 % der Wahlberechtigten der Wahl fern, weitere 2,55 % gaben ungültige Stimmen ab.[20][21]

 

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"Viel Traumatisches erlebt“

Aufruhr bei Fridays for Future! Bremer Ortsgruppe löst sich auf - wegen Rassismus

 

Quelle und ganzer Artikel: Focus.de

 

Gruß

Johannes

Bearbeitet von Phoenix 2.0
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Seit 1971 gab es nur 11 Abstimmungen mit einer Beteiligung über 60% (der Stimmberechtigten).

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen/stimmbeteiligung.html

Auch in anderen Ländern stimmen ja nur Stimmberechtigte ab, ein Teil der Bevölkerung ist mit unter einem Meter Körperlänge mal noch nicht in der Lage ein Ja auf einen Zettel zu schreiben. Man darf davon ausgehen, dass die auch keine Meinung zu diesen Sachfragen haben.

Der Schnitt der Beteiligung über die Jahre ist tatsächlich um 50% und es ist ja nie so, dass etwas mit 100% Ja angenommen wird. Bei allen Abstimmungen läuft es also darauf hinaus, dass ein grosser Teil der Leute, denen die Abstimmung wichtig genug war um eine Stimme abzugeben, unzufrieden sind mit dem Ergebnis, zu recht. Der Anteil, der abstimmen könnte, aber seine Meinung trotzdem nicht kundtat, hat offenbar keine Meinung, die Abstimmung kann also nicht gegen ihren Willen gelaufen sein. Von den Nichtwählern können alle genausogut ins Nein wie Ja Lager gehören. Eine fragewürdige Sache also, so eine Volksabstimmung. Tatasche ist, dass diese eine mit einem grossen Ja-Anteil (verglichen mit anderen Abstimmungen) angenommen wurde und das Folgen haben wird. Welche wird sich ja zeigen.

 

Tatsache ist auch, dass keine Leute von der Polizei erschossen werden dürfen, nur weil die eventuell später straffällig werden. Nicht einmal wenn sie bereits straffällig wurden.

Tatsache ist auch, dass die Tumulte die darauf folgten, aus einer Unzufriedenheit entstanden und diese Unzufriedenheit bestimmt nicht von der Mittelschicht kommt, sondern von den Nachkommen von Einwandern, welche in Frankreich häufig aus den französischen Kolonien stammen. Diesmal waren es offenbar viele Kinder. Die finden es nicht nur alle ein bisschen geil, Brandzustiften. Da sind Bevölkerungsgruppen (nicht stimmberecht) systematisch benachteiligt. Ein Faktor ist Polizeigewalt. Mehr Polizeigewalt führt vermutlich nicht zu mehr Zufriedenheit.

Bearbeitet von moni_
Quellenangabe eingefügt
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Und noch zu dir, @Phoenix 2.0: ich bin längst kein Newbie mehr. Ewig lange dabei zu sein, berechtigt dich nicht dazu, dass deine Texte unkommentiert zu bleiben haben. Bei so vielen Prophezeiungen musst du hinnehmen, dass es Widerspruch gibt. Gelegentlich. Meine Texte sind gar nicht woke oder wie auch immer du sie beschimpfen möchtest, ich bin nur einfach nicht deiner Meinung. Also akzeptier mich halt hier als jemand mit einer anderen Haltung als deiner. Du kannst anderer Meinung sein und die ausdrücken, aber was nicht geht, ist dieses rausekeln durch als arm und dumm hinstellen.

Bearbeitet von moni_
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Wobei du es ja beinahe geschafft hast: ich hatte wochenlang keine Lust auf das Forum. Schade, denn all die Flugthemen sind wirklich sehr spannend, interessant, lehrreich.

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Leider hinter einer Paywall, aber man kann selber weiter recherchieren. Der Kurier ist eine seriöse Zeitung bei uns.

 

@Moni (oder wie auch immer Du heißt): Ich lese Deine Postings seit gestern nicht mehr..., kannst es Dir also sparen, mich darin zu adressieren. Gewisse Sachen sollte man aus psychohygienischen und anderen Gründen besser ignorieren, und damit beginne ich nun. Mag mir mancher als Schwäche auslegen, aber diese tw. wirren Ergüsse gebe ich mir einfach nicht mehr. Kannst Dir also einreden, Du hättest "gewonnen" oder so. 😜

 

Gruß

Johannes

Bearbeitet von Phoenix 2.0
RS
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vor 2 Stunden schrieb moni_:

Eine fragewürdige Sache also, so eine Volksabstimmung.

Oh, da bin ich ganz anderer Auffassung. Volksabstimmungen sind eine der Grundlagen unserer Demokratie!

 

Zu diskutieren ist, wie eine grössere Menge an Personen zur Teilnahme am politischen Prozess motiviert werden kann. Und diese Diskussion ohne Ausschlusskriterien. Stimmrechtsalter, Stimmberechtigung der ganzen Bevölkerung in der Schweiz, Schulfach Politik etc. Aber da steche ich vermutlich in ein Wespennest. Die Ansichten werden da weit auseinander gehen.

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vor 3 Stunden schrieb moni_:

Tatsache ist auch, dass keine Leute von der Polizei erschossen werden dürfen, nur weil die eventuell später straffällig werden. Nicht einmal wenn sie bereits straffällig wurden.

Tatsache ist, dass es nicht nur in unserem Rechtsstaat die Aufgabe der Polizei ist Straftäter anzuhalten, zu arretieren und der Justiz (Richterliche Gewalt) zu überstellen. Dazu darf die Polizei bei einer Verhaftung die allenfalls nötige körperliche Gewalt anwenden. Schon hier beginnen grosse Diskussionen, wann und wieviel körperliche Gewalt angemessen und nötig sein „darf“.

 

Der Gebrauch der Schusswaffe ist für Polizeiangehörige ganz klar auf die eigene Notwehr oder Notwehrhilfe begrenzt. Das heisst, wenn das eigene Leben oder das Leben eines Dritten in Gefahr ist, darf die Schusswaffe eingesetzt werden. Ziel dabei ist es immer, den/die Täter/in nicht zu töten sondern kampfunfähig zu machen, damit sie den Justizbehörden zur Beurteilung / Strafverfolgung zugeführt werden können.

 

In der Schweiz wird jeder Schusswaffeneinsatz der Polizei durch die zuständigen richterlichen Behörden genauestens untersucht. Übrigens auch im Interesse der Polizei. Und das ist gut so!

 

Eine Polizistin, ein Polizist muss bei Eskalation einer Bedrohung in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob ein Schusswaffeneinsatz das adäquate Mittel zur Bewältigung der (Lebens-)Bedrohung ist. Eine unsäglich schwierige Aufgabe und Entscheidung. Und auch danach eine unglaubliche psychische Belastung.

 

Alle die dann im geschützten Kämmerlein einen Schusswaffeneinsatz untersuchen, darüber berichten oder sich dann über Polizeigewalt ärgern, haben alle Zeit der Welt sich über Recht oder Unrecht des Einsatzes ihr persönliches, vielfach subjektives Urteil zu bilden. Sehr oft wird dabei (nicht von den Untersuchungsbehörden) vieles ausgeblendet, falsch dargestellt oder wiedergegeben was zum Schusswaffeneinsatz geführt hat.

 

Vielleicht wären die vorgenannten Überlegungen jeweils angebracht, bevor voreilig und ohne alle Grundlagen zu kennen die eigene subjektive Meinung (nicht Tatsache) über einen Gewalt- oder Schusswaffeneinsatz der Polizei in den sozialen Medien kundgetan wird. Förderlich im Sinne der Aufarbeitung und Lösung solcher Geschehnisse sind solche Meinungsäusserungen ganz sicher nicht.

Bearbeitet von Martin Köchli
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Urs Wildermuth
vor 20 Stunden schrieb FalconJockey:

Das war nicht der Punkt, auf den ich hinaus wollte. Es ist wie beim Brexit: Von den abgegebenen Stimmen hat sich eine Mehrheit dafür entschieden, aber dies war nicht 100% repräsentativ, weil eben auch viele Gegner nicht abgestimmt hatten.

 

Entschuldige dass ich da nochmal nachhake, aber das ist genau so falsch wie zuvor.

 

Für den demokratischen Prozess ist es nicht relevant wie viele aktuell abstimmen gehen, sondern dass ALLE Bürger stimmberechtigt sind! Nicht Teilnahme an Abstimmungen ist gleich bedeutend mit "leer einlegen" was ebenfalls eine klare Option ist. Heisst: Das gesamte Stimmvolk wurde befragt, ALLE hatten die Möglichkeit zu antworten, diejenigen die dies nicht getan haben, erklären sich automatisch mit dem Resultat derer die mit Ja oder Nein aktiv gestimmt haben einverstanden.

 

vor 18 Stunden schrieb Martin Köchli:

Stimmberechtigt sind ja nur etwa 63% (5,626 Mio) aller Einwohner (9,050 Mio Stand 2023).

Stimmberechtigt sind alle mündigen Bürger der Schweiz die das 18. Altersjahr erreicht haben. Das ist in nahezu jedem Land, in dem es Stimm- und Wahlrecht gibt so.

 

Einwohner ist eine andere Sache, da wir ja einen Ausländeranteil von etwas über 1/3 haben ist es klar, dass diese nicht stimmberechtigt sind.

 

Ein immer wiederkehrendes Argument ist eben diese "schweigende Mehrheit", aber das Argument zieht eben nicht, da diese Leute aus eigener Wahl eben schweigend sind, nicht weil man sie von den Abstimmungen ausschliesst.

 

Es mag zwar beängstigend sein, dass das Politikinteresse so klein ist, aber eben, ich halte es da auch mit Dieter Nuhr: Wenn man von was keine Ahnung hat, wenn es einem egal ist kann man auch mal die Schnauze halten bzw den Stimmzettel kübeln.

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Urs Wildermuth
vor 9 Stunden schrieb moni_:

Bei allen Abstimmungen läuft es also darauf hinaus, dass ein grosser Teil der Leute, denen die Abstimmung wichtig genug war um eine Stimme abzugeben, unzufrieden sind mit dem Ergebnis, zu recht. Der Anteil, der abstimmen könnte, aber seine Meinung trotzdem nicht kundtat, hat offenbar keine Meinung, die Abstimmung kann also nicht gegen ihren Willen gelaufen sein. Von den Nichtwählern können alle genausogut ins Nein wie Ja Lager gehören.

 

Wie gesagt: Es gibt 3 Antworten: Ja, Nein, Leer. Für mich gehören alle die, die der Abstimmung aus eigener Entscheidung fern bleiben zum "Leer" lager, also Leute die ihren Willen nicht kund tun, weder zum Ja noch Nein Lager, denn diese tun das ja.

 

Wer schimpft, obwohl er nicht abgestimmt hat aber die Gelegenheit dazu hatte, der hat ein Problem.

 

vor 9 Stunden schrieb moni_:

Eine fragewürdige Sache also, so eine Volksabstimmung.

 

Warum? Sie ist nach wie vor das einzig bekannte Instrument, dass es dem Volk erlaubt, über Sachfragen ihre Meinung auf eine Art und Weise zu äussern, die die Politik nicht nur konsultativ zur Kenntnis nehmen muss, sondern die für sie bindend ist. Das unterscheidet diesen Prozess von allen anderen Demokratien, wo sich das Recht zur Mitsprache auf die Wahl der Abgeordneten beschränkt. Daher gibt es bei uns auch die sonst typische "Regierung vs Opposition" eigentlich nicht wie in den meisten Europäischen Ländern, ganz zu schweigen von 2 Parteien Systmen?

 

Wir geniessen hier eine Freiheit, die kaum ein anderes Land hat, wieso soll man das in Frage stellen? Das finde ich hoch problematisch. Denn die Alternative ist klar: Siehe den Rest Europas, wo die politische Mitsprache über Streiks, Demos und Zuständen wie in Frankreich abläuft? Wo Regierungsbildungen immer schwieriger werden? Nicht echt jetzt?

 

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vor 35 Minuten schrieb Urs Wildermuth:

 

Wie gesagt: Es gibt 3 Antworten: Ja, Nein, Leer. Für mich gehören alle die, die der Abstimmung aus eigener Entscheidung fern bleiben zum "Leer" lager, also Leute die ihren Willen nicht kund tun, weder zum Ja noch Nein Lager, denn diese tun das ja.

 

Wer schimpft, obwohl er nicht abgestimmt hat aber die Gelegenheit dazu hatte, der hat ein Problem.

.......................

Das ist alles sehr korrekt, was du sagst. Viellecht sogar ein bischen überkorrekt. Man könnte fast glauben, man hört da den unterschwelligen Vorwurf "...jetzt habt ihr den Salat" heraus.

Menschen verhalten sich nicht immer rational, und manchen auch mal Fehler, deren Folgen sie nicht abschätzen können. Vor allem Jüngere.

Unsere Demokratien sind nicht perfekt - da wären sie das erste von Menschenhirnen erdachte, was diesen Anspruch erfüllt. Dem sollten wir uns bewußt sein, und immer bereit, Verbesserungen zuzulassen.

Ein "kluges" System sollte dem Rechnung tragen, und die Möglichkeit zur Revidierung von Fehlern vorsehen. Alles andere wäre Dogmatismus nach dem Motto: "siehst du, das hast du jetzt davon. Selber schuld!". Die Folgen treffen aber alle.

 

Gruß

Manfred

 

 

 

Bearbeitet von DaMane
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vor 5 Minuten schrieb Tomi:

Manfred,

die Revidierung von Fehlern ist möglich. Nennt sich Referendum.

 

Tomi

Danke für den Hinweis. Aber auch dafür braucht es funktionierende Demokratien.

Auf der Krim gab es 2014 auch ein sog. "Referendum", das unter dem Kommando von Igor Girkin*) und seinen "grünen Männchen" unter Androhung von Waffengewalt durchgeführt wurde, zum Zwecke, einen vermeintlichen geschichtlichen Fehler zu korrigieren.

 

*) da sich Igor Girkin mit seiner Aussage  ohne Notwendigkeit selber belastet, darf man sie getrost für bare Münze nehmen. Kuriosität: er sagte schon die Wahrheit, als sein Chef Putin immer noch schamlos in die TV-Kameras der Welt log, daß  die grünen  Männchen keine russischen Soldaten wären.

 

Sorry für den thematischem Abschweif, aber der Begriff "Referendum" ist seitdem für mich negativ vorbelastet.

 

Gruß

Manfred

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Urs Wildermuth
vor 26 Minuten schrieb DaMane:

Ein "kluges" System sollte dem Rechnung tragen, und die Möglichkeit zur Revidierung von Fehlern vorsehen. Alles andere wäre Dogmatismus nach dem Motto: "siehst du, das hast du jetzt davon. Selber schuld!". Die Folgen treffen aber alle.

 

Genau das haben wir ja. Referendum gegen Gesetze, Initiative um Veränderungen herbeizuführen.

 

Ebenso relativiert das System eben das Oppositionsprinzip. Eine eigentliche Regierung und Opposition gibt es nicht, auch wenn die Ansichten zwischen den Parteien diametral unterschiedlich sind. Aus meiner Sicht ist das nur mit dem System der direkten Demokratie möglich. Vor allem auch, weil das Parlament sowie die Regierung sich bei jeder Vorlage die Frage stellen muss, ob das wirklich vom Volk akzeptiert werden kann. Diese Frage stellen sich nur sehr wenige Parlamente und Regierungen auf der Welt.

 

vor 28 Minuten schrieb DaMane:

Unsere Demokratien sind nicht perfekt - da wären sie das erste von Menschenhirnen erdachte, was diesen Anspruch erfüllt. Dem sollten wir uns bewußt sein, und immer bereit, Verbesserungen zuzulassen.

 

Absolut.

 

Für mich ist die Frage, wie viel der Einzelne eben in einer "normalen" Demokratie direkten Einfluss nehmen kann. Und da bevorzuge ich unser System definitiv gegenüber allen anderen mir bekannten.

 

 

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vor 22 Minuten schrieb DaMane:

Gruß

Manfred

 

Darf ich deinem "ß" entnehmen dass du kein Schweizer Staatsbürger bist?

 

Wie Tomi geschrieben hat, ist das Referendum für uns Stimmbürger eines der möglichen Mittel, auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Das andere ist die Volksinitiative. Hier ein Link, welches diese Bürgerrechte (auf Bundes-Ebenen) genau erklärt: https://www.swisspolitics.org/politische-struktur/volksinitiative-und-referendum/

 

Diese Rechte gibt es auch auf Staats- (Kantone) und Gemeinde-Ebene. Jeweils mit angepassten Zahlen.

 

Dies als kleiner Exkurs zur Staatskunde der Schweiz.

 

vor 3 Minuten schrieb DaMane:

Sorry für den thematischem Abschweif, aber der Begriff "Referendum" ist seitdem für mich negativ vorbelastet.

 

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich unsere Schweizer Demokratie sehr stark von diesen "Schein- und Gurken-Demokratien" unterescheidet. Da darfst auch du darauf vertrauen.

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Urs Wildermuth
vor 5 Minuten schrieb DaMane:

Sorry für den thematischem Abschweif, aber der Begriff "Referendum" ist seitdem für mich negativ vorbelastet.

 

Das liegt wohl daran, dass Referenden in vielen Ländern missbraucht worden sind. Diejenigen die Du erwähnst gehören dazu.

 

Ein Referendum im Schweizer Sinn ist, wenn Parlament oder Regierung ein Gesetz vorschlägt, welches eine bestimmte Zahl Stimmbürger so nicht akzeptieren wollen oder aber es dem obligatorischen Referendum, also der Volksbefragung untersteht. Dann wird das Volk befragt. Einzigartig ist das Initiativrecht, wo Bürger mit genügend Unterschriften eine direkte Revision der Verfassung erreichen können.

 

Wenn Du aber Beispiele wie das der Krim oder ähnliche verwendest, darfst Du auch Wahlen wo nur ein Kandidat zur Verfügung steht oder wo das Ergebnis im vorneherein feststeht nicht vergessen. Trotzdem sind Wahlen die Essenz einer Demokratie. Nur weil aber einige Staaten Pseudoreferenden oder Pseudowahlen machen, heisst das nicht, dass Referendi und Wahlen negativ vorbelastet sind.

 

 

 

 

 

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vor 29 Minuten schrieb DaMane:

der Begriff "Referendum" ist seitdem für mich negativ vorbelastet

 

du kannst ja auch Begriffe missbrauchen. Im perversen Sinne, wie schon im 3. Reich. Oder wie im Buch 1984. Die Umkehrung der Wahrheit. Wobei so Leute wie Trump vom Verhalten auch nicht weit davon weg sind oder ganze "Nachrichtensender" in den USA.

Es gibt ja auch Diktaturen wo die Opposition im Knast sitzt, die sich Demokratien nennen. Und "freie Wahlen" abhalten.

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vor 37 Minuten schrieb Martin Köchli:

 

Darf ich deinem "ß" entnehmen dass du kein Schweizer Staatsbürger bist?

........

 

Hallo Martin,

 

damit bist Du auf der richtigen Spur. Ich wollte auch gar nicht eine Diskussion um das  Schweizer Demokratieverständnis eröffnen (wie käme ich dazu....). Ich bin nur zufällig in diesen thread hineingestolpert, wo von Urs über die Konsequenzen des BREXIT argumentiert wurde... 

Ich würde es den Briten gönnen, daß sie die Weichen nohmal neu stellen könnten.

 

Gruß

Manfred

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Oder der Begriff "Querdenker". Im Innovationsmanagement war das stets ein geläufiger Begriff für etwas Positives. Nach 2021 musste man anfangen, in Lehrveranstaltungen und bei Kunden-Workshops den Begriff "laterales Denken" zu verwenden.. 

 

Gruß

Johannes

Bearbeitet von Phoenix 2.0
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vor 6 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Für mich ist die Frage, wie viel der Einzelne eben in einer "normalen" Demokratie direkten Einfluss nehmen kann. Und da bevorzuge ich unser System definitiv gegenüber allen anderen mir bekannten.

 

 

 

Bei uns in D gibts das gelegentlich tatsächlich auch. Ich habe bisher an zwei Referenden teilgenommen, eins auf Ortsebene, eins auf Landesebene. Das auf Landesebene ging für die Initiatoren verloren und war danach ja garnicht so gemeint und man wollte es nicht akzeptieren. Das Referendum auf Ortsebene hat über ein in der vorgelegten Weise überhaupt nicht zur Diskussion stehendes Bauvorhaben abgestimmt. Da habe ich mich in beiden Fällen schon gefragt was bei uns denn schief läuft… 
 

Gruß Alex

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