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Flugticket-Abgabe und Kleinaviatik (neues CO2 Gesetz)


bhoeneis

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb AirBuss:

Wie das Catering

Manche Passagiere wollen McDoof Burger und Fritten. Kriegen sie, wenn sie das wünschen!

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Just now, FalconJockey said:

Manche Passagiere wollen McDoof Burger und Fritten. Kriegen sie, wenn sie das wünschen!

 

Ist Donnie Kunde bei Euch???

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vor 5 Stunden schrieb FalconJockey:

Manche Passagiere wollen McDoof Burger und Fritten.

 

War bei mir immer "Kult" wenn ich um herrgottsfrüh von Burgas abfliegen musste.... Man musste um ca 4 Uhr früh einchecken, Abflug um 6 und alles was offen war war der Mac. Da die Mühle auch kein Catering hatte, hab ich mich immer dort eingedeckt, zumal man dort die besseren Burger und Frühstück um nen Bruchteil davon kriegt, was man hierzulande dafür zahlt... fast alle Paxe kamen mit McD Säcken an Bord... 

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  • 4 Monate später...
Just now, oneworldflyer said:

Heute wird entschieden. Bin gespannt. 

 

Hoffentlich kommt es durch. AUA hat auch nette Auflagen gekriegt für den Kredit. Hat man in der Schweiz bei der Swiss leider verpasst.

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So wie es ausschaut, hat sich unser Einsatz gelohnt: Die Leichtaviatik (<5.7t) ist nicht mehr von der "Minder'schen Privatflugabgabe" (neu: "Abgabe Allgemeine Luftfahrt") betroffen. Es darf auch keine Doppelbesteuerung (Treibstoffzoll und Abgabe Allgemeine Luftfahrt) erfolgen.

 

Zitat

Wie der Ständerat beschloss der Nationalrat, dass auch Flüge mit Privatjets von der Abgabe betroffen sind. Er hat die Bestimmung allerdings abgeändert um sicherzustellen, dass die Leichtaviatik nicht betroffen ist und dass keine Doppelbelastung erfolgt.

Quelle: https://www.tagesanzeiger.ch/flugtickets-werden-zwischen-30-und-120-franken-teurer-603659931882

 

Natürlich wird auch die Leichtaviatik weiterhin die CO2 Abgabe entrichten. Dies wie bis anhin über das Flugbenzin. Dessen Preis wird wegen der Erhöhung der CO2 Abgabe etwas steigen. Auch die Verwendung dieser Lenkungsabgabe wurde im Bereich "Allgemeine Luftfahrt" offenbar noch angepasst.

 

Bemerkung: Diese Angaben sind vorläufig, aufgrund von Medienberichten. Die offiziellen Protokolle aus dem Nationalrat sind noch nicht vollständig verfügbar.

 

Gruss,

 Bernie

 

 

Bearbeitet von bhoeneis
Typo
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Mit 30.- auf ein Kurzstreckenticket kann ich leben und tut mir aufs Jahr nicht weh. Bin froh, werden J/F-Tickets nicht stärker besteuert, wie von den Grünen verlangt wurde.

Bearbeitet von oneworldflyer
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1 hour ago, oneworldflyer said:

Mit 30.- auf ein Kurzstreckenticket kann ich leben und tut mir aufs Jahr nicht weh. Bin froh, werden J/F-Tickets nicht stärker besteuert, wie von den Grünen verlangt wurde.

 

Solche Zwangsabgaben werden doch früher oder später immer erhöht, auch weil es ständig neue Begehrlichkeiten gibt. Interessant an dieser neuen Zwangsabgabe ist, wie sich die Branche kaufen liess …

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vor einer Stunde schrieb oneworldflyer:

Mit 30.- auf ein Kurzstreckenticket kann ich leben und tut mir aufs Jahr nicht weh. Bin froh, werden J/F-Tickets nicht stärker besteuert, wie von den Grünen verlangt wurde.

 

Weiss jemand was für Abgaben es in den Nachbarländern gibt/geben wird?

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vor 3 Stunden schrieb Touni:

AUA hat auch nette Auflagen gekriegt für den Kredit. Hat man in der Schweiz bei der Swiss leider verpasst.

Ich kann deine kindische Freude über solche Bedingungen nicht nachvollziehen. Vielmehr muss ich den Bundesrat loben, dass man sich nicht dazu hinreissen liess, die Corona-Problematik zu Umweltschutzzwecken zu missbrauchen. Sonst öffnet man nämlich Tür und Tor für ähnliche Aktionen in allen Lebensbereichen, wenn man beginnt, die Dossiers zu vermischen. Oder es kommt so Müll heraus, wie ihn die Franzosen beim Notkredit für die Air France geboten haben...

- - -

 

Mal eine (mehrteilige) Frage zum Thema: wie sieht das eigentlich bei Umsteigeverbindungen aus? Wird die Abgabe bezogen auf die Enddestination berechnet? Wie stellt man sicher, dass bei der Entrichtung der Abgabe die gebuchten Strecken korrekt angegeben werden? Wie stellt man sicher, dass z.B. eine BA der Schweiz gegenüber tatsächlich das ganze Ticket Schweiz-London-Überseeziel deklariert und nicht bloss das Schweiz-London Segment? Und darf die Schweiz überhaupt eine Abgabe für Flüge fordern, die gar nicht in der Schweiz beginnen?

 

Ich hoffe, die Damen und Herren Politiker haben sich dazu ausreichend Gedanken gemacht - es wäre ja ein schönes Eigentor, wenn die Abgabe für den Kunden am Ende einen finanziellen Anreiz für das buchen einer Umsteigeverbindung im Ausland mit sich bringt.

 

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vor 1 Stunde schrieb Lubeja:

Damen und Herren Politiker haben sich dazu ausreichend Gedanken gemacht

das habe ich aber in der Schweiz nun doch noch nie erlebt.

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vor 5 Stunden schrieb bhoeneis:

Bemerkung: Diese Angaben sind vorläufig, aufgrund von Medienberichten. Die offiziellen Protokolle aus dem Nationalrat sind noch nicht vollständig verfügbar.

 

Die Medienberichte können durch die offiziellen Protokolle des Nationalrates bestätigt werden:

Zitat

Art. 38gbis
Antrag der Mehrheit
 

Abs. 1
[Der Bund erhebt im Hinblick auf die Emissionsverminderungsziele nach Artikel 1 Absatz 1 eine Lenkungsabgabe auf abgehenden Flügen], die nicht von der Flugticketabgabe erfasst werden und die mit Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 5700 Kilogramm durchgeführt werden, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden und deren Abflug nach schweizerischem Recht erfolgt (Abgabe Allgemeine Luftfahrt).
 

Abs. 2
Er erhebt keine Abgabe auf
a. Flügen, die nach Artikel 38a Absätze 2 und 3 von der Flugticketabgabe ausgenommen sind;
b. Schulungsflügen;
c. Frachtflügen;
d. Werk- und Arbeitsflügen;
e. Flügen, sofern die verwendeten Flugtreibstoffe der Mineralölsteuer unterliegen.
 

Abs. 3
Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen von der Abgabe Allgemeine Luftfahrt vorsehen.
[...]
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Quellen:

 

Sieht soweit gut aus für die Kleinaviatik.

 

Der Ständerat kann da natürlich noch Anpassungen vornehmen. Ich denke jedoch nicht, dass die das nochmals (grundlegend) ändern.

 

Gruss,

 Bernie

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Eine Unklarheit besteht für mich allerdings noch. Für die Flugticket-Abgabe (also nicht die oben diskutierte "Abgabe allgemeine Luftfahrt") gibt es die Einschränkungen -- nach Gewicht (5.7t) bzw. ob schon CO2-Abgabe via Treibstoffzoll bezahlt wird -- nicht.

Zitat

4a. Kapitel: Flugticketabgabe

Art. 38a (Gegenstand

1 Der Bund erhebt im Hinblick auf die Emissionsverminderungsziele nach Artikel 1 Absatz 1 eine Lenkungsabgabe auf Flugtickets von Luftverkehrsunternehmen, die an Flugpassagierinnen und -passagiere ausgegeben werden, die mit einem Flugzeug abfliegen, das mit fossilen Energieträgern betrieben wird und dessen Abflug nach schweizerischem
Recht erfolgt
(Flugticketabgabe).

 

2 Ausgenommen sind:
a. Flugpassagierinnen und -passagiere, die:
    1. sich im Transit oder im Transfer befinden;
    2. das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet und keinen eigenen Sitzplatz haben;
    3. mit der Sicherheit im Luftverkehr beauftragt sind (Art. 21a Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948),
b. militärische und andere hoheitliche Flüge;
c. Flüge, die ausschliesslich aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgen.

 

3 Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen vorsehen.

 

Art. 38b (Abgabepflichtige Personen)
1 Abgabepflichtig sind die Luftverkehrsunternehmen.
[...]
 

Quelle: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2017/20170071/N3 D.pdf

 

Ich frage mich hier, ob Flugschulen (Verein bzw. AG) bei Rundflugangeboten betroffen sind von der Flugticketabgabe.

 

Gelten solche überhaupt als Luftverkehrsunternehmen? Das UVEK hat dazu der NR-Kommission eine Definition zur Verfügung gestellt, die ich nicht so richtig verstehe. Wäre super, wenn Juristen hier im Forum das klären könnten.

 

Gruss,

 Bernie

 

 

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Zurück zum Anfang dieses Threads:

Wir hatten damals mit dem Schlimmsten, aus dem Ruder geratenen Bundesrat gerechnet (Minder Ständerat & Co. mit veranschlagten 500.--€ Steuer-Zuschlag pro Rundflug für Otto Normalverdiener, welcher sich so was vielleicht einmal im Leben, z.B. für Enkel & Enkelinnen, leistet).

 

Der Bundesrat ist doch nicht so abgehoben, wie ich befürchtet hatte: Er ist zu"mindest" einigermassen auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

 

Good news for me

Richard

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Urs Wildermuth

Na ja, er haut halt einmal mehr den einfachen Reisenden aufs Portemonnaie und dazu jedem einzelnen Einwohner hier. Das CO 2 Gesetz ist ja nicht nur die Flugabgabe. Sondern auch massive Benzinsteuern, Heizölsteuern und Flugticketsteuern. Man kann nur hoffen, das die ganze Fuhre an der Urne wuchtig bachab geht. 

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vor 15 Minuten schrieb Urs Wildermuth:

Na ja, er haut halt einmal mehr den einfachen Reisenden aufs Portemonnaie und dazu jedem einzelnen Einwohner hier. Das CO 2 Gesetz ist ja nicht nur die Flugabgabe. Sondern auch massive Benzinsteuern, Heizölsteuern und Flugticketsteuern. Man kann nur hoffen, das die ganze Fuhre an der Urne wuchtig bachab geht. 

Hoffe ich ja auch:

Dass Elsa Normalverbraucher/in und Otto Normalverdiener   (gender-gerechte Schreibweise, hoffe ich)  nicht dermassen ungerecht  zur Kasse gebeten werden, (sprich staatlich hoheitsrechtlich abgezockt).

 

Gruß Richard

 

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vor 4 Stunden schrieb bhoeneis:

Eine Unklarheit besteht für mich allerdings noch. Für die Flugticket-Abgabe (also nicht die oben diskutierte "Abgabe allgemeine Luftfahrt") gibt es die Einschränkungen -- nach Gewicht (5.7t) bzw. ob schon CO2-Abgabe via Treibstoffzoll bezahlt wird -- nicht.

Quelle: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2017/20170071/N3 D.pdf

 

Ich frage mich hier, ob Flugschulen (Verein bzw. AG) bei Rundflugangeboten betroffen sind von der Flugticketabgabe.

 

Gelten solche überhaupt als Luftverkehrsunternehmen? Das UVEK hat dazu der NR-Kommission eine Definition zur Verfügung gestellt, die ich nicht so richtig verstehe. Wäre super, wenn Juristen hier im Forum das klären könnten.

 

Gruss,

 Bernie

 

 

 

Die Definition ist doch in der Vorlage enthalten.

 

Zitat
  1. Luftverkehrsunternehmen: inländische oder ausländische Unternehmen mit einer Betriebsbewilligung oder einer anderen gleich- wertigen Bewilligung, die sie zur gewerbsmässigen Beförderung von Flugpassagierinnen und -passagieren berechtigt;

 

Es handelt sich also nicht um eine Betriebsbewilligung zur gewerbsmässigen Beförderung von Flugschülerinnen und -schülern

 

Und wenn man als PPLer Kosten teilt und dafür ein "Ticket" ausstellt, fällt das auch nicht unter den Begriff "Flugticket", denn man ist ja kein Luftverkehrsunternehmen. 

 

Zitat

i. Flugtickets: papiergebundene oder elektronische Einzel- oder Sammelbestätigungen des Rechts von Flugpassagierinnen und -passagieren, durch Luftverkehrsunternehmen befördert zu werden.

 

Weiter: Marginal activity ist keine gewerbsmässige Beförderung

 

Zitat

Marginal Activity

Gemäss Artikel 6 Absatz 4a(c) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission dürfen spezifisch gewinnbringende Aktivitäten unter Part-NCO durchgeführt werden:

(c) introductory flights, parachute dropping, sailplane towing or aerobatic flights performed either by a training organisation having its principal place of business in a Member State and approved in accordance with Regulation (EU) No 1178/2011, or by an organisation created with the aim of promoting aerial sport or leisure aviation, on the condition that the aircraft is operated by the organisation on the basis of ownership or dry lease, that the flight does not generate profits distributed outside of the organisation, and that whenever non-members of the organisation are involved, such flights represent only a marginal activity of the organisation. 

 

https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/de/dokumente/Fachleute/Flugverkehr/Flugoperationen/flugbetriebe1/Guidance Material/GM_INFO_MAct.pdf.download.pdf/FOCA_GM_INFO_-_NCO_Marginal_Activity.pdf

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übrigens wurde die Privatflugabgabe für MTOW > 5.7 t erhöht.

Nicht mehr pauschal 500 CHF, sondern ein Intervall 500 bis 5000 CHF. Eine Minderheit wollte sogar 500 - 20 000 CHF. 

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12 hours ago, Dierk said:

übrigens wurde die Privatflugabgabe für MTOW > 5.7 t erhöht.

Nicht mehr pauschal 500 CHF, sondern ein Intervall 500 bis 5000 CHF. Eine Minderheit wollte sogar 500 - 20 000 CHF. 

Warum nicht. Die Sportflieger betrifft es nicht, und der Geldadel, der mit Bizjets fliegen kann, kann es sich leisten.

 

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vor 17 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Na ja, er haut halt einmal mehr den einfachen Reisenden aufs Portemonnaie und dazu jedem einzelnen Einwohner hier. Das CO 2 Gesetz ist ja nicht nur die Flugabgabe. Sondern auch massive Benzinsteuern, Heizölsteuern und Flugticketsteuern. Man kann nur hoffen, das die ganze Fuhre an der Urne wuchtig bachab geht. 

 

Urs, wenn es kein Referendum gegen die Entscheide der  Räte gibt,  gibt es auch keine Volksabstimmung.

 

Oder liege ich da falsch?

 

Erich

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