Hotas Geschrieben 15. Januar 2021 Teilen Geschrieben 15. Januar 2021 (bearbeitet) Am 28.6.2019 um 10:53 schrieb Hotas: Über diesen Fall entscheiden alleine die Richter, gestützt auf das geltende Recht, ganz egal was der Bundesrat oder irgendeine Lobby dazu sagen oder wie hoch der wirtschaftliche Druck ist Da habe ich mich damals offenbar getäuscht. Gemäss dem oben verlinkten Artikel kann offenbar der Bundesrat (als politisches Gremium) entscheiden, es ist also kein rechtlicher Automatismus. Man lernt nie aus! Bearbeitet 15. Januar 2021 von Hotas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
horst1 Geschrieben 15. Januar 2021 Teilen Geschrieben 15. Januar 2021 (bearbeitet) Die Schweiz ist neutral. Das bedeutet, das die Schweiz sich in keinerlei Kriegsgeschehen materiell einmischt darf, mit Ausnahme des Militärsanitätsdienst, so meine Rechtsauffassung. Die Schweiz dürfte keine Kriegswaffen exportieren. Wenn Flugzeuge technisch geeignet sind, in kriegerische Handlungen strategische Entscheiden herbeizuführen, so sind diese Flugzeugexporte nicht mit der schweizerischen eidgenössischen Neutralität vereinbar. Dazu gehört auch die technische Wartung dieser gelieferten Flugzeuge. Dazu gehört auch die Pilotenausbildung dieser nicht schweizer Personen. Aussenlasten Da die PC-21 für die Waffenausbildung den Einsatz von Lenk- und Abwurfwaffen auf den Anzeigeinstrumenten simulieren kann, ist das Mitführen von Waffen zurzeit nicht vorgesehen. Die Infrastruktur ist jedoch vorbereitet für vier Unterflügelstationen und eine Unterrumpfstation für Waffen für die Counter-insurgency-Rolle. Aussenlasten bis zu 1.150 kg an fünf externen Aufhängestationen. Diese Eigenschaften erreichen einen Rechtssatus ausserhalb der Neutralität, so meine Rechtsauffassung. Als letztliche Entscheidungsinstanz dieser Vorgehensweise obliegt dem schweizer Stimmvolk. Bearbeitet 15. Januar 2021 von horst1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 15. Januar 2021 Teilen Geschrieben 15. Januar 2021 1 hour ago, horst1 said: Die Schweiz ist neutral. Das bedeutet, das die Schweiz sich in keinerlei Kriegsgeschehen materiell einmischt darf, mit Ausnahme des Militärsanitätsdienst, so meine Rechtsauffassung. Die Schweiz dürfte keine Kriegswaffen exportieren. Wenn Flugzeuge technisch geeignet sind, in kriegerische Handlungen strategische Entscheiden herbeizuführen, so sind diese Flugzeugexporte nicht mit der schweizerischen eidgenössischen Neutralität vereinbar. Dazu gehört auch die technische Wartung dieser gelieferten Flugzeuge. Dazu gehört auch die Pilotenausbildung dieser nicht schweizer Personen. Dann frage ich mich, wieso Sub-firmen der bösen Buben für's Grobe in der Schweiz Firmen gründen, halten dürfen und auch Assets (Blackwater alias BW worldwide alias Xe Services alias Censtellis Holdings alias Academi..)??? Passen deren Anschläge, Morde, Sabotagen usw. besser zur Schweizer Neutralität? Und dann die Firma, für welche im Frühsommer die Sparte do228NG, und zusützlich die Fertigungsstätten für Neu- und Ersatzteile für Zivil- und Militärflugzeuge aus der RUAG ausgelöst wurde und dann der Firma General Atomics Europe verkauft wurde? Das war doch bestimmt der gleiche Bundesrat? Wer mal einen Blick auf die Firma General Atomics wirft (und vor allem die Projekte, für die sie vom Staat dickes Geld kriegen) dem wird schlecht! Soviel Blut! Da ist das Trainingstool PC21 einfach lächerlich dagegen, wenn man die ausl. Rüstungsindustrie IN DER SCHWEIZ vergleicht. cosy 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 15. Januar 2021 Teilen Geschrieben 15. Januar 2021 Als letztliche Entscheidungsinstanz dieser Vorgehensweise obliegt dem schweizer Stimmvolk. Woher nimmst du das?Gesendet von iPad mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 16. Januar 2021 Teilen Geschrieben 16. Januar 2021 So wie ich den Bericht des SRF im Radio heute verstanden habe, hat Pilatus Recht bekommen, da das EDA das nicht alleine hätte entscheiden dürfen. Ob die Arbeiten per se rechtens waren, ist m.E. somit noch nicht abschliessend geklärt. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen worden zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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