Voni Geschrieben 26. Juni 2019 Teilen Geschrieben 26. Juni 2019 https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/pilatus-muss-saudi-arabien-und-vae-verlassen-267851.html Zitat Bund stoppt Pilatus-Geschäfte in Saudi-Arabien und Emiraten Pilatus darf in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten keinen Unterhalt zum PC 21 mehr anbieten. Das Aussendepartement EDA sieht das Söldnergesetz verletzt und hat Anzeige erstattet. Die Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG stellen laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) – oder eben dem Söldnergesetz. Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, «die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen». Konkret geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren, wie das EDA am Mittwoch mitteilte. Pilatus habe nun 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen. Gegen Meldepflicht verstossen? Gemäss BPS sind Unterstützungsdienstleistungen dieser Art meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde. Sie kam zur Auffassung, «dass Anhaltspunkte vorliegen», wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei. Deshalb reichte sie bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige ein. Nun müssten die Bundesanwaltschaft und die Gerichte prüfen, ob ein Verstoss gegen das geltende Recht vorliege, schreibt das EDA. EDIT von Moderator FalconJockey: Thementitel aussagekräftiger gestaltet und Link-Skelett durch Informationen/Zitat ergänzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Voni Geschrieben 26. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2019 Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 26. Juni 2019 Teilen Geschrieben 26. Juni 2019 Bitte Beim nächsten Mal selbst machen (selbst den Beitrag mit etwas Leben füllen und nicht nur eine reine URL bereitstellen) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reverser Geschrieben 26. Juni 2019 Teilen Geschrieben 26. Juni 2019 (bearbeitet) Das stecken die mit ihrem nächsten Erfolgsmodell, dem auf Jahre ausgebuchten PC 24, locker weg;-) Schon eine spitzfindige Juristerei, dieser Pilatus-Stop. Aber wir müssen damit leben, finde ich. (EU-und andere Rüstungsgeschäfte werden zunehmend heikler, - Frankreich und Deutschland streiten sich um einen gemeinsam entwickelten Fighterjet! Was Frankreich export-genehmigen möchte, stösst in Deutschland auf Widerstand. Vielleicht ein Brexit-Hintergedanke eines altgedienten Saudi-Rüstungslieferanten: Exportieren ohne Restriktionen, frei von Fesseln KA-WUMM...) Gruß Richard Bearbeitet 26. Juni 2019 von reverser Zusatz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast onload2 Geschrieben 26. Juni 2019 Teilen Geschrieben 26. Juni 2019 Weder Pilatus noch die Schweiz hat es nötig solches Material diesen Kriegstreibern zu verkaufen. Mit dem PC-24 haben sie in der zivilen Fliegerei ein Spitzenprodukt am Start. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aka Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 9 hours ago, onload2 said: Weder Pilatus noch die Schweiz hat es nötig solches Material diesen Kriegstreibern zu verkaufen. . Dann soll das EDA aber bitte konsequent sein und auch kein Öl aus Saudi Arabien kaufen. Moment... das wäre natürlich zu unbequem also lässt man sich medienwirksam bei einem Randthema mit überschaubarem Volumen als Saubermänner hinstellen. Heuchlerisch diese ganze Aktion! Führt nur zu gewaltigen Planungsunsicherheiten und Kosten für Pilatus und ihre Zulieferer. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JanBu Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 vor 10 Stunden schrieb onload2: Weder Pilatus noch die Schweiz hat es nötig solches Material diesen Kriegstreibern zu verkaufen. Mit dem PC-24 haben sie in der zivilen Fliegerei ein Spitzenprodukt am Start. Seit wann sind die UAE "Kriegstreiber" ? (Gut bei Saudi-Arabien scheiden sich die Geister, darüber kann man streiten). Und willst du wirklich Pilatus vorschreiben (lassen), mit wem das sie gefälligst Geschäfte machen dürfen und mit wem nicht, nur weil dir dessen Schnauz nicht passt ? 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 (bearbeitet) Ja die Moral, die Moral... Darum geht es in der Causa Pilatus doch gar nicht. Zwei Behörden reden hier mit (Seco und EDA), das Seco sagt ja und das EDA nein. Ohne Zustimmung aller Behörden dürfte Pilatus das Geschäft also nicht tätigen. Der entscheidende Punkt ist aber, dass Pilatus in einer Mail vom EDA orientiert wurde, dass für Geschäfte, die vom Seco bewilligt wurden, keine weiteren Bewilligungen mehr notwendig seien. Somit stützt sich Pilatus alleinig auf die Bewilligung vom Seco, verbunden mit dem Mail vom EDA. Nun klopft plötzlich das EDA an und sagt, die Geschäfte seien nicht rechtens gewesen. Weshalb genau, ist schwammig formuliert, anscheinend sei Pilatus den Meldepflichten von Unterstützungsdienstleistungen nicht wie vorgeschrieben nachgekommen. Dass Pilatus sich dabei aber verarscht fühlt, ist natürlich nachvollziehbar. Nun mein Blick in die Kristallkugel: Jetzt wird das ganze ja zum Gerichtsfall, und es ist wirklich spannend. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass das Mail vom EDA (Bewilligung vom Seco reiche aus) eine Fehlinformation war, und Pilatus dafür geradestehen muss nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Die Gerichte werden festhalten, dass Pilatus zwar nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe, aber sich trotzdem strafbar gemacht hat, schliesslich ersetzt eine Fehlinformation der Behörden nicht einfach das geltende Gesetz. Bearbeitet 27. Juni 2019 von Hotas 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast onload2 Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 (bearbeitet) Mit Kriegstreiber meine ich die Saudis, da brauchen sich die Geister nicht zu scheiden, sie bombardieren seit Jahren Jemen (ohne jetzt noch erwähnen zu müssen, dass sie ihren wahabitischen terror Islamismus in die ganze Welt exportieren und der geisteskranke Kronprinz auch mal einen Journalisten umbringen lässt). Und ja, man sollte kein Öl von ihnen kaufen inshallah! Ganz bestimmt aber nicht Militär Material, auch wenn es nur ein Trainingsflugi ist, dorthin verkaufen bis sie sich anständig benehmen. Bearbeitet 27. Juni 2019 von onload2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 Diese Geschäfte dürften doch dem EDA schon lange bekannt gewesen sein. Warum kommen die erst jetzt? Die Schweiz galt bisher als zuverlässiger Handelspartner. Darf man nur noch mit "anständigen" Ländern Handel treiben? Und wer entscheidet, was "anständig" ist? Gibt es solche überhaupt, ausser in Europa, Australien, Nordamerika und Antarktis? Wobei ich bei Nordamerika nicht mehr ganz so sicher bin..... Die Welt ist nicht so, wie es sich einige Kreise vorstellen und wünschen. Ich bin ja sooo froh, in einem "anständigen" Land leben zu dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Heiri_M: Diese Geschäfte dürften doch dem EDA schon lange bekannt gewesen sein. Warum kommen die erst jetzt? Das ist die grosse Preisfrage. Das EDA sagt, es liegen "Anhaltspunkte" vor, dass Pilatus seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei. Es geht dabei um die mutmasslich unterlassene* Meldepflicht für Unterstützungsdienstleistungen. vor einer Stunde schrieb Heiri_M: Darf man nur noch mit "anständigen" Ländern Handel treiben? Und wer entscheidet, was "anständig" ist? Ja, man darf nur noch mit anständigen Ländern Handeln treiben. Was anständig ist, entscheidet der Bundesrat, gemäss Embargogesetz Art. 2 Abs. 1. Für Güterexporte gilt diese Liste des Seco. Saudi-Arabien ist gar nicht auf der Sanktionsliste für Güter, im Zuständigkeitsbereich des Seco ist also alles sauber. Liefern darf man dorthin alles, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Kriegsmaterialgesetz (KMG) bzw. Güterkontrollverordnung (GKV) die für den Export in alle Länder gelten. Im Fall Pilatus ist jedoch auch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) (=Söldnergesetz) relevant, weil es um den Export von Sicherheitsdienstleistungen geht. Dafür ist das EDA zuständig. Dieses Gesetz wurde im vorliegenden Fall zum Stolperstein. *Darüber entscheiden erst noch die Gerichte Bearbeitet 27. Juni 2019 von Hotas 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 vor 5 Stunden schrieb onload2: Mit Kriegstreiber meine ich die Saudis, da brauchen sich die Geister nicht zu scheiden (...) Ist ja alles in Ordnung, gleichzeitig müssen wir ggü Pilatus korrekt sein, und Gesetz und Moral auseinanderhalten. Zweitens geht es hier nur indirekt um Saudi-Arabien; es hätte auch bei irgend einem anderen (auch westlichen) Kunden, der in einen Konflikt verwickelt ist, Probleme gegeben. Es ist kompliziert. Wäre der Fall einfach, würden sich nicht mehrere Behörden, ein exporterfahrenes Unternehmen und jetzt auch noch ein Gericht darüber streiten. 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 Zweitens geht es hier nur indirekt um Saudi-Arabien; es hätte auch bei irgend einem anderen (auch westlichen) Kunden, der in einen Konflikt verwickelt ist, Probleme gegeben. Da bin ich nicht so sicher. Politisch überlebt man sowas mit den Saudis nicht und deshalb kommt es jetzt dazu - es wurde publik und niemand will/kann zurückrudern. Wiederwahl und cover my ass. Mit einem anderen, 'akzeptierten' und 'normalem' Land, trotz Konflikt...? Nicht sicher, ob wir hier die selbe Reaktion gesehen hätten.... Markus Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pierre Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 vor 11 Stunden schrieb Hotas: ... Der entscheidende Punkt ist aber, dass Pilatus in einer Mail vom EDA orientiert wurde, dass für Geschäfte, die vom Seco bewilligt wurden, keine weiteren Bewilligungen mehr notwendig seien. Somit stützt sich Pilatus alleinig auf die Bewilligung vom Seco, verbunden mit dem Mail vom EDA. ... Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass das Mail vom EDA (Bewilligung vom Seco reiche aus) eine Fehlinformation war, und Pilatus dafür geradestehen muss nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". ... Vorbemerkung: Ich bin nicht Jurist, war aber lange in der Verwaltung im Vollzug von Gesetzen tätig. Befindet sich ein Jurist unter den Forumsteilnehmenden? Wenn eine kompetente Behörde eine falsche Auskunft erteilt, darf man nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die Information korrekt ist. Das gilt aber nur, wenn die Auskunft einen ganz konkreten Sachverhalt betrifft. Auf allgemeinen Auskünften (z.B. "In aller Regel ...., erfahrungsgemäss ist keine weitere Genehmigung gefordert.") kann die Behörde nicht behaftet werden. Wenn die kompetente Behörde eine falsche Auskunft erteilt hat, greift der sogenannte Vertrauensschutz für Pilatus, insbesondere da das Unternehmen wichtige unternehmerische Schritte eingeleitet und grosse Investitionen getätigt hat, die nicht rückgängig gemacht werden können. Wie Hotas sagt, wird das Ganze vor Gericht "spannend" werden. Mal sehen, ob die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nach Treu und Glauben erfüllt sind. Wenn ja, könnte es zu einer Entschädigungszahlung für Pilatus kommen. Ganz perfid wäre es, wenn die Verwaltung die ursprünglich erteilte Genehmigung in Revision (nicht in Wiedererwägung!) zöge. Das wäre dann möglich, wenn sich die Voraussetzungen für Lieferungen von Wehrtechnik in die Region erheblich verändert hätten. In einem solchen Falle müsste Pilatus wohl um eine angemessene Frist für den Ausstieg streiten. 2 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 27. Juni 2019 Teilen Geschrieben 27. Juni 2019 (bearbeitet) Gerne erinnere ich an dieser Stelle daran, dass Pilatus seit rund 30 (oder waren es 40?) Jahren erfolgreich den PC-9 in Saudiarabien unterstützt. Diese Diskussion rund um die Saudis ist einfach völlig an der Realität vorbei. Was ist jetzt am PC-21 schlechter als am PC-9? Und auf welchen Fliegern haben jene Saudis, die jetzt in irgendwelchen Einsätzen stehen, schon wieder gelernt zu fliegen? Merksch öppis? Wieso ein "Söldnergesetz" über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen auf den technischen Support von Flugzeugen angewendet wird, hat sich mir noch nie erschlossen. Und überdies ist das Gesetz jünger... Insofern - ohne Partei zu sein - kann ich hier nur an Ruhe im Thema appellieren und hoffe, allerseits mache sich die Erkenntnis frei nach Richard oben " Schon eine spitzfindige Juristerei " breit... Das ist jetzt tatsächlich für einmal reines Juristenfutter... Bearbeitet 10. Juli 2019 von bleuair 2 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 21 hours ago, onload2 said: Mit Kriegstreiber meine ich die Saudis, da brauchen sich die Geister nicht zu scheiden, sie bombardieren seit Jahren Jemen (ohne jetzt noch erwähnen zu müssen, dass sie ihren wahabitischen terror Islamismus in die ganze Welt exportieren und der geisteskranke Kronprinz auch mal einen Journalisten umbringen lässt). Auch die Vereinigten Arabischen Emirates beteiligen sich am Krieg im Jemen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 (bearbeitet) @bleuair Wieso bist Du nicht Partei? Ich vermute, Pilatus fühlte sich sicher, nachdem frühere Diskussionen über, ähmmm, umstrittene Kunden mit der Wirtschaftskeule jeweils erfolgreich erledigt werden konnten. In jedem Fall hat der politische Wind in den letzten Jahren gedreht, das zeigt auch das erfolgreiche Zustandekommen der «Korrektur-Initiative». Was nun in dieser neusten Pilatus-Angelegenheit genau gilt, ist für mich unklar. Der verlinkte Bluewin-Artikel zumindest ist widersprüchlich. Geht es um eine allenfalls verletzte Meldepflicht oder doch um ein Verbot? Allein eine Strafanzeige wegen einer allenfalls verletzten Meldepflicht wäre ja noch kein Verbot … Bearbeitet 1. Juli 2019 von mds @blueair statt @blueair. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LH747 Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 Interessant, was sich nun ergibt: https://www.swissmem.ch/de/news-medien/news/bund-zielt-auf-soeldner-und-trifft-stattdessen-pilatus.html Carsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 (bearbeitet) vor 9 Stunden schrieb bleuair: Was ist jetzt am PC-21 schlechter als am PC-9? Es könnte sein, dass die Streitkräfte von Saudi-Arabien am PC-9 selbstständig die Wartungsarbeiten ausführen; d.h. Pilatus liefert höchstens Ersatzteile oder dergleichen. Kann sein, ich weiss es nicht. Beim PC-21 ist aber operatives Personal vor Ort und arbeitet täglich auf den lokalen Militärbasen. Es geht also um die Erbringung von Dienstleistungen im Auftrag einer ausländischen Armee und nicht nur um die Lieferung von Gütern / Ersatzteilen. vor 9 Stunden schrieb bleuair: Wieso ein "Söldnergesetz" über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen auf den technischen Support von Flugzeugen angewendet wird, hat sich mir noch nie erschlossen. Wie oben bereits verlinkt, lest im Söldnergesetz nach! Es sind nur 16 Seiten, und wie ich finde, beantwortet es deine Frage relativ klar. Zitat Art. 4 Begriffe In diesem Gesetz bedeuten: a. private Sicherheitsdienstleistung insbesondere folgende, von einem privaten Unternehmen erbrachte Tätigkeiten: 1. Personenschutz in einem komplexen Umfeld, 2. Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, 3. Ordnungsdienst bei Anlässen, 4. Kontrolle, Festhalten oder Durchsuchung von Personen, Durchsuchung von Räumen oder Behältnissen sowie Beschlagnahme von Gegenständen, 5. Bewachung, Betreuung und Transport von Gefangenen, Betrieb von Gefängnissen sowie Hilfeleistungen beim Betrieb von Lagern für Kriegsgefangene oder internierte Zivilpersonen, 6. operationelle oder logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften, soweit diese nicht im Rahmen einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten nach Artikel 8 erfolgt, 7. Betrieb und Wartung von Waffensystemen, 8. Beratung oder Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften, 9. nachrichtendienstliche Tätigkeiten, Spionage und Spionageabwehr; Und wie bereits erwähnt: Politik und Moral ist das eine, die Rechtslage das andere. Für die Beurteilung des Pilatus-Falls ist die Meinung von GSoA oder der Wirtschaftsverband Swissmem völlig egal. Das einzige was hoffentlich zählt, ist die Rechtslage. Was auf der politischen Bühne gestritten wird, fliesst vielleicht mal in ein paar Jahren in die Gesetzesbücher ein. Über diesen Fall entscheiden alleine die Richter, gestützt auf das geltende Recht, ganz egal was der Bundesrat oder irgendeine Lobby dazu sagen oder wie hoch der wirtschaftliche Druck ist. Und wenn der Bundesrat das Recht hat, über Ausnahmen für einen reichen Schurkenstaat zu entscheiden, dann ist das eben auch sein Recht. Bearbeitet 28. Juni 2019 von Hotas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LH747 Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 Offensichtlich macht Pilatus Servicearbeiten für die PC-21, welche sie der Luftwaffe mit gültiger Schweizer Ausfuhrlizenz geliefert hat. Wenn ein Flugzeughersteller ein Flugzeug verkauft, muss er doch Servicearbeiten durchführen können. Es wir kaum ein Hersteller auf diesem Globus geben, der dies nicht machen darf bzw. wird. Das ist mit Sicherheit auch eine Anforderung einer Luftwaffe, dass der OEM z.B. Garantiearbeiten ausführt (Wartungsarbeiten!). Wo liegt denn bei einem solchen Entscheid die Logik? Ich kann nur meinen Kopf schütteln… Carsten 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 Unplanmässige Reparaturen sind erstmal nicht dasselbe wie tägliche Wartungsarbeiten im operationellen Tagesgeschäft. Ich weiss auch nicht was im Servicepaket drin ist und bis wohin ein Service als solcher zu verstehen ist. Aber im äussersten Fall könnte es wie ein "Wet Lease" sein, ein Turnkey-Sorglospaket. Noch überspitzter formuliert: Pilatus operiert vor Ort die PC-21, und die Piloten werden von SA gestellt. Als Vergleich; wenn plötzlich permanent ein Maintenance Team von Boeing in den Unterständen und Hangars von Payerne stationiert wäre, ist das schon noch eine andere Hausnummer als "nur" für eine ausserordentliche Reparatur einzufliegen. Jenu, dass die Diensleistungen kritisch und deshalb meldepflichtig sind, dem stimmt ja sogar Pilatus zu. Diese Frage können wir glaube ich abhaken. Der Punkt ist mutmasslich der, dass Pilatus eben nicht vollumfänglich / zu spät / was auch immer das EDA über die Aktivitäten informiert hat. Vielleicht wäre es bei einem korrekten Verfahren ja sogar bewilligt worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 On 6/27/2019 at 11:35 AM, Hotas said: schliesslich ersetzt eine Fehlinformation der Behörden nicht einfach das geltende Gesetz. ..siehe BAZL im Falle Balzers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LH747 Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 ...heisst aber auch nicht, dass man deshalb direkt ein Verbot aussprechen muss. Carsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reverser Geschrieben 28. Juni 2019 Teilen Geschrieben 28. Juni 2019 "Sold", "Söldner" - die Pilatus-Mitarbeiter vor Ort, in Saudi Arabien, sind somit soldbeziehende Söldner. Wie sich diese ur-altertümlichen Begriffe bis in die heutige Zeit erhalten haben; finde ich interessant. Saudi Arabien ist auch nicht mehr das, was es einmal war...zumindest war es anno dazumals noch nicht das üble Schreckgespenst, zu dem es heutzutags mutiert ist: Was dem Kashoggi in der Türkischen Botschaft vor einem halben Jahr widerfuhr, ist dermassen atemberaubend kriminell-energetisch aufgeladen, dass es bis heute noch durch Medien & Presse geistert und journalistisch "ausgeschlachtet" wird. (Man verzeihe mir das Wortspiel). Nicht ganz auszuschliessen, spekuliere ich mal, dass dieser abartige "Tatort" in Istanbul der sprichwörtliche Tropfen war, welcher das Fass zum überlaufen brachte; und vielleicht bei der Entscheidungsfindung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten eine kleine Nebenrolle mitgespielt hat. Eine heikle Materie auf jeden Fall, diese Art von Exportwirtschaft. Selbst wenn ich eine Glühbirne exportiere, hat mir ein Zöllner gesagt, kann diese rüstungstechnisch verwendet werden und somit auf dem Index landen - je nach Land... Gruß Richard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 29. Juni 2019 Teilen Geschrieben 29. Juni 2019 On 6/28/2019 at 9:05 AM, mds said: @blueair Wieso bist Du nicht Partei? Ich vermute, Pilatus fühlte sich sicher, nachdem frühere Diskussionen über, ähmmm, umstrittene Kunden mit der Wirtschaftskeule jeweils erfolgreich erledigt werden konnten. In jedem Fall hat der politische Wind in den letzten Jahren gedreht, das zeigt auch das erfolgreiche Zustandekommen der «Korrektur-Initiative». Was nun in dieser neusten Pilatus-Angelegenheit genau gilt, ist für mich unklar. Der verlinkte Bluewin-Artikel zumindest ist widersprüchlich. Geht es um eine allenfalls verletzte Meldepflicht oder doch um ein Verbot? Allein eine Strafanzeige wegen einer allenfalls verletzten Meldepflicht wäre ja noch kein Verbot … Primärquelle: Quote «EDA verbietet Pilatus Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Medienmitteilung, 26.06.2019 Die zuständige Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA hat für Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Verbot ausgesprochen. Es stützt sich dabei auf das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Die Direktion hat zudem eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die zuständige Direktion des EDA, die Politische Direktion, prüfte die Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate und Jordanien. Dazu zählen unter anderem der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeugtyp PC-21 und an Simulatoren. Diese Art von Dienstleistungen stellt eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar und fällt daher unter die Meldepflicht gemäss dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Nach vertiefter Prüfung gelangt die Politische Direktion zum Schluss, dass die Unterstützungsdienstleistungen durch die Pilatus Flugzeugwerke AG für die Streitkräfte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate gegen Artikel 1 Buchstabe b des BPS verstossen, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Es wird deshalb für diese Dienstleistungen ein Verbot ausgesprochen. Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat nun eine Frist von 90 Tagen, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen. Für die Tätigkeiten zugunsten der Streitkräfte Katars und Jordaniens bestehen hingegen keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen. Anhaltspunkte für Verstoss gegen Meldepflicht Weiter prüfte das die Politische Direktion, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG gegen die Meldepflicht verstossen hat. Die Politische Direktion ist der Auffassung, dass Anhaltspunkte vorliegen, wonach die Pilatus Flugzeugwerke AG ihren gesetzlichen Pflichten im vorliegenden Fall nicht nachgekommen ist und hat deshalb eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Es liegt in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft und der Gerichte festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen hat. Adresse für Rückfragen: Information EDA Bundeshaus West CH-3003 Bern Tel.: +41 58 462 31 53 E-Mail: info@eda.admin.ch Twitter: @EDA_DFAE Herausgeber: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten» Fazit: Die Rüstungsindustrie ist und bleibt ein politisches Geschäft – mit entsprechenden Risiken, häufig aber auch hohen Margen (Aktuelles Beispiel: RUAG.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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