clouds Geschrieben 3. Juni 2019 Teilen Geschrieben 3. Juni 2019 Liebe Community Wie ist das jetzt eigentlich mit uns Segelfliegern wenn wir im Ausland aussenlanden? Eigentlich müsste man da ja Zoll machen... Da wir aber üblicherweise weder Flugplan noch Zoll haben/machen bin ich nicht sicher wie das korrekterweise ablaufen sollte. Früher gab es mal diesen Streckenflugausweis, aber den kennt im Ausland kein Mensch und hier ist er auch nicht mehr gebräuchlich... Bewegen wir uns da im Graubereich der Gesetze oder gibt es eine Ausnahmeregelung für Segelflugzeuge und Gleitschirme? Weiss da jemand mehr? liebe Grüsse Rahel 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spägi Geschrieben 4. Juni 2019 Teilen Geschrieben 4. Juni 2019 Hallo Rahel Ich verlinke Dir mal die entsprechende Seite der RM Birrfeld, dort wird eigentlich alles erklärt: https://www.rmbirrfeld.ch/www/for_everybody/teilnehmer/al_deutschland.php Soweit mir bekannt ist, kann alternativ auch die Polizei verständigt werden, sollte kein Hauptzollamt erreichbar sein. Beste Grüsse, Pascal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Milhouse Geschrieben 5. Juni 2019 Teilen Geschrieben 5. Juni 2019 Das gilt aber nur für Deutschland. Für Österreich kommt dank einem bilateralen Abkommen immer noch der Streckenflugausweis zum Zug. Wie es mit Frankreich oder Italien aussieht konnte ich auch noch nicht herausfinden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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