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2018-05-25 | Kollision Drohne mit Helikopter | HB-ZYZ | Cabri G2 | 4.5 km NNW LSZL


bhoeneis

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Die SUST hat einen weiteren Bericht zu einer Kollision zwischen einer Drohne und einen zivilen Luftfahrzeug veröffentlicht. Diesmal war ein Helikopter im Anflug auf LSZL betroffen. Der Drohnen-Pilot könnte die sich anbahnende Kollision nicht mehr vermeiden. Zum Glück blieb der beschädigte Helikopter steuerbar und konnte zur Basis in LSZL zurückkehren.

 

Die Drohne (> 0.5 kg) war unerlaubterweise in einem Abstand von weniger als 5 km von der Hartbelag-Piste LSZL auf einen Photoflug unterwegs. Das Geo-Fencing der Drohne war falsch programmiert (durch Hersteller).

[Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist untersagt.]

 

Drohnen sind ein schwieriges Thema: Sie werden immer erschwinglicher und daher zahlreicher. Sie sind aufgrund ihrer kleinen Masse schlecht sichtbar und haben gewöhnlich weder Transponder, noch Flarm. In der Folge stellen Drohnen zunehmend eine Gefahr für die Luftfahrt dar. 

 

SUST Bericht auf in Französisch und Italienisch.

 

Google Translate von: Analyse und Schlussfolgerungen

 

Der Betreiber setzte eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,5 kg in einem Flugverbotsgebiet ein und konnte die Kollision mit einem leichten Flugzeug, das auf die in der Nähe befindliche Basis zurückkehrte und von hinten kam, nicht vermeiden. Der Zufall, den eine Hauptschaufel angerichtet hatte, zwang den Piloten nicht zu einer Notlandung an einem für ein solches Manöver ungünstigen Ort.
Wenn die Kollision auf der Ebene der Flugkontrollen stattgefunden hätte, hätte dieser Unfall möglicherweise zu einem schlechten Ergebnis geführt.


Die Gefahr einer Kollision beim Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen ist hoch, und in diesen Bereichen ist das Verbot von Geräten mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg verboten. Die Verwendung von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 0,5 kg unterliegt jedoch keinen Beschränkungen.


Diese Situation ist jedoch für die Realität von Flugzeugen, die sich in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen bewegen, nicht angemessen, da eine Kollision mit einer Drohne mit einem Gewicht von weniger als 0,5 kg zu Schäden führen kann, die die Insassen des Flugzeugs gefährden könnten.

Bearbeitet von bhoeneis
typo
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Bei der HBKAU war es nur eine Fast-Kollision über Whisky LSZG auf 3400ft. scary. Auch hier ein frischer Bericht von heute auf der SUST Seite.

 

 

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