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cosy

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Am 22.6.2020 um 11:42 schrieb SierraCharlie:

War gestern per Zufall auf http://fliegen-in-frankreich.de/zoll.html und habe auch diese Thematik angeschaut.

Achtung, wichtig:  Philipp Tiermann ist Deutscher und schreibt aus der Sicht eines "Inside EU" - Piloten, mit Pass eines Landes der EU-Zollunion und der vermutlich auch auf Flugzeugen fliegt, die innerhalb der Zollunion registriert sind.

 

Dies ist fundamental unterschiedlich zu Piloten, Flugzeugen , welche von ausserhalb der Zollunion einreisen. Darum  sind seine wertvollen Tipps fliegerisch vollkommen richtig, aber für Schweizer betreffend Formalitäten und Verfahren in diesem Sinne nicht zutreffend.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb cosy:

Achtung, wichtig:  Philipp Tiermann ist Deutscher und schreibt aus der Sicht eines "Inside EU" - Piloten, mit Pass eines Landes der EU-Zollunion und der vermutlich auch auf Flugzeugen fliegt, die innerhalb der Zollunion registriert sind.

 

Dies ist fundamental unterschiedlich zu Piloten, Flugzeugen , welche von ausserhalb der Zollunion einreisen. Darum  sind seine wertvollen Tipps fliegerisch vollkommen richtig, aber für Schweizer betreffend Formalitäten und Verfahren in diesem Sinne nicht zutreffend.

 

 

 

Philipp Tiemann ist in der Tat Deutscher und schreibt primär aus Sicht eines deutschen Piloten. Er hat aber je nach Thema auch Aspekte für nicht EU-Flüge dabei. Ich habe im vorherigen Post auch auf eine Seite verwiesen, wo relevante Info für CH-Piloten stehen ? Siehe hier:

 

Zitat

Das Thema Zoll / Einreise ist in Frankreich (zumindest für "Besuchende" aus Deutschland und Österreich) glücklicherweise (mit der oben genannten aktuellen Einschränkung) kein besonders großes Thema, denn Frankreich gehört bekanntlich ebenso zur Gruppe der Mitglieder der EU-Zollunion und Vollanwender des Schengener Abkommens. Das bedeutet also: man kann, wie man es seit Jahren in den meisten Teilen Europas gewohnt ist, salopp gesagt einfach einen Flugplan machen und los, ohne Rücksicht auf den Zollstatus des Start- und Landeplatzes. Dies gilt also u.a. für Flüge von und nach Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Portugal, Spanien, Österreich und Italien. (Einschränkung siehe oben).

 

Wirklich relevant ist im Zusammenhang mit Frankreich also das ganze Zoll- und Einreisethema eigentlich weitestgehend nur für zwei Gruppen: 1. Piloten, die von der Schweiz aus in Richtung Frankreich fliegen bzw. wieder zurück und 2. Piloten, die von Frankreich auf die Britischen Inseln (oder z.B. Kroatien) bzw. wieder zurück wollen.

 

Zu 1.: Bei diesen Flügen ist bekanntlich in Frankreich nur die Einbindung des Zolls notwendig, denn die Schweiz ist ja ebenfalls Schengen-Vollanwender. Man muss also gut prüfen, ob auf dem angepeilten Landeplatz in Frankreich "Zoll" (französisch: "douane") zur Verfügung steht und ob dies mit einer Voranmeldung verbunden ist.

 

Also: unbedingt genau prüfen, ob auf dem geplanten Platz tatsächlich Zoll gemacht werden kann (auch die NOTAMs checken!) und ob dafür eine Voranmeldung notwendig ist. Hinweis: 2016 haben eine ganze Reihe von Plätzen ihren Status als Schengen-Grenzübergangspunkt verloren; dies betrifft allerdings Flüge aus der und in die Schweiz nicht, denn die Schweiz ist ja Teil des Schengen-Raums, und es geht hier ja um das Thema EU-Grenzen.

 

Man muss also beim Studium der AIP und der NOTAMs schon sehr genau hinsehen; früher galt für Frankreich weitestgehend, dass Zoll und Einreise an den Flughäfen Hand in Hand gingen. Dies ist heutzutage nicht immer unbedingt mehr der Fall. Noch ein Beispiel: die beiden beliebten Pariser GA-Plätze Toussus-Le-Noble (LFPN) und Pontoise (LFPT) haben ihren "Zollstatus" zwar verloren. Genau genommen ist es aber so, dass lediglich der Status als "Einreiseplatz" ("point de passage frontarlier") verloren gegangen ist, man aber (mit Voranmeldung) weiterhin eine reine Zollkontrolle machen kann. Heißt, dass dort weiterhin Flüge von und zu Nicht-EU-Staaten erlaubt sind, solange man innerhalb von Schengen bleibt. Mit anderen Worten: Flüge von und in die Schweiz sind möglich; Flüge von und nach UK aber nicht. Es gibt noch einige weitere Plätze, die zwar Zollplatz, aber nicht Grenzübergangspunkt sind.

Hier ein paar Tipps für nach wie vor zugelassene Zollplätze in unmittelbarer Nähe der Schweizer Grenze: Annemasse (LFLI), Grenoble St. Geoirs (LFLS), Annecy (LFLP), Chambery (LFLH, laut AIP aber nur für kommerzielle Flüge), Colmar (LFGA), Besançon (LFQM), Dole-Tavaux (LFGJ), Montbéliard (LFSM), Pontarlier (LFSP).

 

Dazu kommen natürlich die beiden (recht teuren und weniger GA-freundlichen) Flughäfen Basel (LFSB) und Genf (LSGG), die beide doppelten Zollstatus (Schweiz und Frankreich) haben. Wobei Basel durchaus noch ganz OK ist.

Natürlich spricht auch nichts dagegen, bei einem Flug z.B. von der Schweiz aus die EU-Einreise zunächst z.B. in Deutschland zu machen und dann nach Frankreich weiterzufliegen.

 

Natürlich ersetzt dies AUF KEINEN FALL das Studium des AIP und/oder der Liste der französischen Zollbehörden. Nichtsdestotrotz, ist die Seite nützlich als "Wegweiser".

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vor 3 Stunden schrieb SierraCharlie:

Philipp Tiemann ist in der Tat Deutscher und schreibt primär aus Sicht eines deutschen Piloten. Er hat aber je nach Thema auch Aspekte für nicht EU-Flüge dabei. Ich habe im vorherigen Post auch auf eine Seite verwiesen, wo relevante Info für CH-Piloten stehen ? Siehe hier:

 

 

Natürlich ersetzt dies AUF KEINEN FALL das Studium des AIP und/oder der Liste der französischen Zollbehörden. Nichtsdestotrotz, ist die Seite nützlich als "Wegweiser".

Zunächst: ich finde es super, dass sich ein privater diese Mühe macht, das Alles so strukturiert zu dokumentieren- ohne säkulare Hintergedanken.

 

..und danke für Deine Reaktion!

 

Du hast Recht, er hat Hinweise drinn. Es ist aber in einzelnen Punkten nicht vollständig, resp. müsste angepasst werden.

 

Ein Beispiel: er schreibt, dass in Frankreich generell fast überall Linksvolte gilt. Dies ist nicht wahr. Es gibt ungefähr 400 Flugplätze ohne TWR. Sehr viele davon haben Rechts UND Linksvolte. Manchmal werden die Segelflieger so von den 'Engines' getrennt, manchmal sind es ULM's. Sehr oft sind parallel eine Concret und direkt daneben ein Grass-Strip. Und dazu wird dann die Rechts UND Linksvolte zur Entflechtung der Circuits betrieben.

 

Darum sehe ich seine Vereinfachung eher ein riskantes "Halbwissen", das dann zu heiklen Situationen führen könnte.

 

Bruno

 

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vor 11 Stunden schrieb cosy:

Zunächst: ich finde es super, dass sich ein privater diese Mühe macht, das Alles so strukturiert zu dokumentieren- ohne säkulare Hintergedanken.

 

..und danke für Deine Reaktion!

 

Du hast Recht, er hat Hinweise drinn. Es ist aber in einzelnen Punkten nicht vollständig, resp. müsste angepasst werden.

 

Ein Beispiel: er schreibt, dass in Frankreich generell fast überall Linksvolte gilt. Dies ist nicht wahr. Es gibt ungefähr 400 Flugplätze ohne TWR. Sehr viele davon haben Rechts UND Linksvolte. Manchmal werden die Segelflieger so von den 'Engines' getrennt, manchmal sind es ULM's. Sehr oft sind parallel eine Concret und direkt daneben ein Grass-Strip. Und dazu wird dann die Rechts UND Linksvolte zur Entflechtung der Circuits betrieben.

 

Darum sehe ich seine Vereinfachung eher ein riskantes "Halbwissen", das dann zu heiklen Situationen führen könnte.

 

Bruno

 

 

Vielen Dank für deinen Input. Ich bin auch deiner Meinung, dass Halbwissen auf gewissen Websites sehr riskant sein können. Deshalb stimm ich dir zu, dass man solche Infos mit Vorsicht geniessen sollte und falls immer möglich, offizielle Quellen und/oder Rat bei den Behörden zu konsultieren.

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UPDATE

 

Neuste Infos betr. Confinement (deutsch: Lockdown) und entsprechende Ein- und Ausreiseauflagen:

 

Ich habe für diese Woche eine Zollanmeldung gemacht, weil ich eine Maschine von Pontarlier in die Schweiz überführen muss, an welcher in der Werft der 10-Jahrescheck/1000h  gemacht wurde.

 

Fazit:

 

1. Pontarlier (sowie die anderen Plätze mit vereinfachtem Zollverfahren in Grenznähe zu CH) funktionieren nach wie vor als Ein/ausreisezoll in / aus der Zollunion und EU.

2. für LFSP gilt : 12h prior to flight muss die Zollanmeldung bei der Meldestelle eintreffen: codt-metz@douane.finances.gouv.fr (CODT= Centre Opérationnel Douannier Terrestre)

3. FLP nach wie vor min. 2h vor Flugdurchführung. Es empfiehlt sich, den FLP deutlich vorher zu filen.

4. Ein COVID-Selbstdeklarationsformular ist auszufüllen und dem Ein- oder Ausreiseantrag (gem. Punkt 2) beizulegen. "DECLARATION SUR L'HONNEUR D'ABSENCE DE SYMTOMES D'INFECTION PAR LA COVID-19" Link fr (.doc)Link en (.doc)

5. Es gibt keine Quarantäne oder sonstige Auflagen (soweit mir bekannt)

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On 11/4/2020 at 7:34 AM, cosy said:

UPDATE

 

Neuste Infos betr. Confinement (deutsch: Lockdown) und entsprechende Ein- und Ausreiseauflagen:

 

Ich habe für diese Woche eine Zollanmeldung gemacht, weil ich eine Maschine von Pontarlier in die Schweiz überführen muss, an welcher in der Werft der 10-Jahrescheck/1000h  gemacht wurde.

 

Fazit:

 

1. Pontarlier (sowie die anderen Plätze mit vereinfachtem Zollverfahren in Grenznähe zu CH) funktionieren nach wie vor als Ein/ausreisezoll in / aus der Zollunion und EU.

2. für LFSP gilt : 12h prior to flight muss die Zollanmeldung bei der Meldestelle eintreffen: codt-metz@douane.finances.gouv.fr (CODT= Centre Opérationnel Douannier Terrestre)

3. FLP nach wie vor min. 2h vor Flugdurchführung. Es empfiehlt sich, den FLP deutlich vorher zu filen.

4. Ein COVID-Selbstdeklarationsformular ist auszufüllen und dem Ein- oder Ausreiseantrag (gem. Punkt 2) beizulegen. "DECLARATION SUR L'HONNEUR D'ABSENCE DE SYMTOMES D'INFECTION PAR LA COVID-19" Link fr (.doc)Link en (.doc)

5. Es gibt keine Quarantäne oder sonstige Auflagen (soweit mir bekannt)

Alles hat so funktioniert wie hier beschrieben.

Betr. Einreise per Auto nach Pontarlier:

Einzig für Einreisen und Fahrten (öffentlich oder Privat) in Frankreich ist pro Fortbewegung und pro Person ein Formular auszufüllen. Die bewilligten Gründe sind recht restriktiv. Falls man ohne Fiorm. unterwegs ist, (und kontrolliert wird) kostet das 350 EUR.

Alle Restaurants und alle Einkaufszentren sind geschlossen.

 

Betr. Service LFSP Pontarlier:

Die meisten Flugplätze sind momentan inaktiv / unbesetzt (aber 'aviatisch' NICHT GESCHLOSSEN!). Achtung: bei eingezäunten Airfields vorgängig abklären, wie man raus und wieder rein kommt.

In Pontarlier konnten wir - trotz Kontakt mit dem Clubpräsidenten, der vor Ort war- kein 100LL beziehen. Die Tankstelle ist deaktiviert. Der Päsident wusste das nicht und es ist ihm nicht klar, warum das so ist. Wir haben uns dann mit SP98 organisiert.

 

8:30LT am Morgen, vereiste Tragflächen der draussen abgestellten Flz.spacer.png

 

Betr. Flugdurchführung:

Alles hat wunderbar geklappt für die Rückführung der Maschine. Dies trotz Verspätung (Tanken-'Abenteuer' siehe Benerkung betr. Service Pontarlier) und dadurch Verschiebung der Abflugzeit für den FLP - bequem per Skydemon.

Einzig die ATC hatte etwas Mühe: ich aktivierte den FLP über Bâle Info und meldete mich inbound FIR LS bei Genf Info an. Dieser fand keinen aktivierten FLP und generierte kurzerhand Einen.

spacer.png

Seht ihr hier die FR-CH- Grenze (nicht)?

 

Danach liess man mich in Ruhe "dösen" bis zum Abmelden abm Montreux (eigentlich Villeneuve). Ich liess den FLP gleich schliessen, was der nette ATC-Mann in Genf auch bestätigte.

 

spacer.png

Alles perfekt im Grünen Bereich. Nicht schlecht: 126kts bei unter 70% Power

Etwa Zeitgleich rief die Meldestelle von Skyguide den Besitzer der Maschine an, und fragte nach last news, da sie die Maschine verlohren hätten und der FLP noch offen sei.

 

3-4 Minuten später kam dann die Entwarnung: "alles gefunden - schönen Abend noch". Stress für NICHTS für den guten Herrn!!

 

Schlussfolgerung:

Offenbar happert die Datenübertragung zwischen der französischen Lufthoheit und der Helvetischen. Oder es ist wieder einmal ein System oder Subsystem off, im Umbau oder INOP...

 

happy flights and better landings

COSY

 

 

Bearbeitet von cosy
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  • 3 Wochen später...

Endlich, nach vier langen Wochen, "deconfinement partiel" in Pontarlier LFSP.

Wow, was für ein Wetter. Und ein Privileg, auf dem Berg zu leben und zu fliegen. CAVOK mit Sicht von Pol zu Pol. Die armen Villenbesitzer im Genfer Seebecken sitzen unter der Nebeldecke, wie in einem Topf voll weisser Suppe. Das ist der Blick vom französischen Jura @ 5000 ft MSL nach Osten in die Schweiz. Die kleine weisse Nebelinsel ist Vallorbe. Im Hintergrund sieht man den Montblanc...

Ich hab mal die neue Erlaubnis zum Spazieren mit 20 km Radius und 3 h so interpretiert, dass ein lokaler Rundflug ok ist 😉

 

spacer.png

 

Gruss

Albrecht

Bearbeitet von spornrad
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  • 4 Monate später...

Update COVID: (QuelleQuelle)

Frankreich hat  den Schülern im ganzen Land eine Zusatzwoche "Zwangs"-Ferien über Ostern verordnet.

Die verschärften Einreisebestimmungen gelten weiterhin.

Unabhängig von der Art der Einreise gelten somit weiterhin (Loi :

 

1) F unterscheidet nach Herkunftsland. Dabei geht es um die Staatsbürgerschaft. Die Schweiz ist da gleichgestellt mit der EU (zusamen mit Norwegen, Island, Lichtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan)

 

2) Wer von einem Krisengebiet her einreist ("pays ou d'une zone considérés comme présentant un risque élevé "), muss nach Ankunft auf jeden Fall 10 Tage in Quarantäne verharren

 

3) Wer ins Land reist oder in F umher reist, muss eine Bestätigung auf sich tragen*, dass dies notwendig ist ("Attestation sur l'honneur", erwähnt wird in der Verordnung auch '..und weitere zutreffende Dokumente')

Unter diesem Link können Vorlagen ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Darin bestätigt man, dass man keine Anzeichen von Covid hat, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einer nachweislich COVID - positiv getesteten Person hatte.

 

Rückreise in die Schweiz: Formular CH (gilt für Flz, Zug, Bus, Schiff)

 

4) Alle Einreisende-, welche älter als 11 Jahre alt sind, müssen einen RT-PCR - Test vorweisen, der nicht älter als 72h und negativ ist.
Ausnahme: wenn man nachweisen kann, dass man aus beruflichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, oder für Kurzbesuche <24h und max. 30km Grenzdistanz.

 

5) Ab dem Wochenende von Ostern gilt für alle Menschen, welche in Frankreich residieren, eine Ausgangsbeschränkung auf einen Radius von 10km. Wer ein Hotel bucht, muss somit sicherstellen, dass er sich in diesem Radius befindet- oder eine Ausnahmegenehmigung auf sich trägt (Vorladung, Arzttermin..)

 

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