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Nachzahlung von Tarifdifferenz - Gerichtsurteil aus Deutschland


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Neuerdings gibt es in Deutschland ein interessantes Gerichtsurteil in Sachen Nachzahlung einer Tarifdifferenz aufgrund geänderter Streckenführung. 

 

Bekanntlich fordern die Fluggesellschaften in ihren allgemeinen Beförderungsbedingungen die Nachzahlung einer allfälligen Tarifdifferenz, sollten die einzelnen Strecken einer Reise nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden. In genau einem solchen Fall stellte die Lufthansa einem Kunden den Betrag von ca. 2'100 Euro in Rechnung. Nachdem der Kunde nicht bezahlte, klagte Lufthansa beim Amtsgericht Berlin Mitte. Dieses wies die Klage nun ab. Das Gericht machte geltend, der Kunde habe zum Buchungszeitpunkt nicht ermitteln können, welchen Flugpreis er für die geänderte Linienführung hätte bezahlen müssen. Auch sei vollständig intransparent, wie die geltend gemachten Mehrkosten berechnet worden seien. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, womit das Gericht der fraglichen Bestimmung in den Beförderungsbedingungen die Geltung versagte.

 

Dieses Urteil aus Deutschland ist zwar noch nicht rechtskräftig und betrifft wie jedes Gerichtsurteil einen Einzelfall. Somit können daraus keine konkreten Rechtsansprüche abgeleitet werden. Dennoch dürfte dieses Urteil der Lufthansa höchst ungelegen kommen. Zieht sie es weiter, droht (wie damals im Fall des Professors, der gegen die Entwertung von Miles&More-Meilen geklagt hatte) ein ungünstiges höchstinstanzliches Präjudiz. Verzichtet sie auf einen Weiterzug an die höhere Instanz, so wird sie in gleichartigen Fällen zukünftig wohl nicht umhinkommen, ihre Preiskalkulation zumindest teilweise offenzulegen. Das wird der Kranich nicht machen wollen... Es bleibt also spannend, wie die Sache weitergeht!

 

Eine ausführliche Zusammenstellung dazu wie auch eine Kopie des diesbezüglichen Urteils ist auf der Seite der Anwaltskanzlei Franz LLP zu finden: https://www.franz.de/kanzlei/news/sanfte-landung-ag-berlin-staerkt-verbraucherrechte-gegenueber-lufthansa/?utm_source=fbtlmb&utm_medium=sm&utm_campaign=agml&fbclid=IwAR2IGt7L1Q5Trd-j7Pm4A7pUmAjvhKeZe6Gcq24bYuCuyaMlfonRbkb5udE

 

Gruß Andreas

 

 

 

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