Alexander Pichler Geschrieben 3. August 2018 Teilen Geschrieben 3. August 2018 Liebe Leute! Das Internet ist voll mit Einträgen, dennoch gehe ich davon aus, dass jeder Fall individuell ist und auch dementsprechend behandelt wird. Dennoch würde ich gerne mit euch teilen, was sich heute abgespielt hat und vielleicht ist ja jemand von euch dabei, dem ähnliches passiert ist. Wir befinden uns im Urlaub und hätten gestern mit Volotea V7 1495 von ZTH-VCE fliegen sollen um 20:20 loc time. Zufällig habe ich auf der APT Homepage ZTH überprüft, ob der Flug pünktlich ist, dies war vor 18:00 loc und habe hier gesehen, dass bereits 1:15h Verspätung angegeben waren, sprich 21:35. Dennoch machten wir uns auf den Weg zum Airport. Eingecheckt und durch Security, warteten wir zu 5 mit allen weiteren Paxen (Boeing 717) auf das Boarding. Immer wieder prüfte ich dabei Flightaware, Flight Radar und CFMU, es gab allerdings keinen passenden Inbound Flug und es war schließlich schon 21:30. Schwierig um 21:35 zu starten, wenn es noch kein Flugzeug gibt. Letztendlich war klar, es kann nur die Inbound Maschine aus Bari sein, da es keine andere Volotea Maschine mehr geben würde. Per Announcement wurde dann auf 21:50 verschoben, schließlich weiter auf 22:40. Schließlich tauchte das Flugzeug dann auch am Radar auf und landete tatsächlich um 22:42 loc time. Interessant, es folgte die Ansage, dass der Flughafen schließt um 22:30 loc und, dass man heute NICHT mehr fliegen würde. Was danach folgte kann man sich ja vorstellen, tobende Passagiere, Chaos usw. Das Bodenpersonal wusste natürlich auch nicht, warum, wer, wie, was, wann, wo etc. Was ich durch Googlen bis dato gefunden habe, wäre: 1. Erstattung des gesamten Flugtickets 2. Zusätzliche mögliche Entschädigung von bis zu 600€ pro Person Kann dies wer bestätigen? Was ich nicht verstehe ist, man kennt die operating hours des Flughafens, sobald das Flugzeug in Bari startet muss eigentlich klar sein, dass ein Flug nach VCE nicht mehr möglich gewesen wäre, warum wird man hingehalten? Hat man durch dieses "missleading" einen zusätzlichen Anspruch? Für euer Feedback bin ich euch dankbar. LG Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 3. August 2018 Teilen Geschrieben 3. August 2018 Hier werden sie geholfen: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_en.htm Im Endeffekt gilt: Der Flug wird ja wohl nicht komplett gestrichen worden sein, sondern nur verspätet. Die Airline muss euch eine Übernachtung organisieren und 250 EUR Kompensation zahlen (Flugdistanz < 1500km), sollten nicht irgendwelche Ausschlussgründe vorliegen sollten. Also zuerst die Airline direkt kontaktieren. Sollte sie nicht zahlen wollen, kannst Du immer noch eine Agentur einschalten, die das professionell übernimmt, aber in der Regel 25% der Kompensation als Provision behält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conaly Geschrieben 4. August 2018 Teilen Geschrieben 4. August 2018 250€ pro Person sollten dir sicher sein. Wenn du weitere Ausgaben hattest wie z.B. Taxifahrt zum Hotel oder Hotelkosten, die die Airline nicht von vornherein bereitgestellt hat, kannst du auch diese geltend machen. "Missleading" wird sicher nicht für weitere Entschädigungen als Grund angeben können. Ist halt blöd gelaufen, aber ich vermute mal, dass man das möglichste getan hat, um den Flug doch noch durchführen zu können. Das Flugticket bekommst du übrigens nur dann erstattet, wenn du vom Flug zurückgetreten bist. Aber ich vermute mal, du bist dann einen Tag später geflogen, oder? Dann hast du ja die Leistung erhalten, für die du gezahlt hast. Für die Verspätung greift dann die 250€-Kompensation. Ich empfehle übrigens, sollte die Airline sich weigern zu zahlen, statt einer Agentur direkt einen Anwalt einzuschalten. Da muss man zwar am Anfang die Kosten vorstrecken, aber sobald der Fall durch ist, bekommt man die Anwaltskosten, falls angefallen auch Gerichtskosten und natürlich die Kompensation zu 100% zurück, sowie die Zinsen ab dem Zeitpunkt, an dem du die erste Forderung geschickt hast. Dauert natürlich meist länger, aber ich würde das IMMER einer Agentur vorziehen. Bei einem guten Anwalt solltest du auch eine kostenlose Erstberatung bekommen, in der abgeklärt werden kann, wie hoch die Erfolgschancen sind. Kann dir auch gerne die Kanzlei empfehlen, die mich bereits zwei Mal unterstützt hat, aber das per PN, will hier keine ungefragte Werbung machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alexander Pichler Geschrieben 7. August 2018 Autor Teilen Geschrieben 7. August 2018 Herzlichen Dank für euer Feedback! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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