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Flughafen oder Landeplatz?


Chris87

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Hallo zusammen

 

Ich habe eine Frage zu den Symbolen auf ICAO-Karten.

 

Darauf werden Flughäfen oder Landeplätze, abgesehen von den grossen internationalen Flughäfen, mit einem Kreis dargestellt. Jetzt gibt es aber Kreise mit vier Ecken an den Kardinalpunkten und solche ohne diese Ecken. Nach einiger Recherche habe ich rausgefunden, dass die Kreise mit Ecken einen Flughafen (Airport) und die ohne, einen Landeplatz (Airfield) darstellen. Die Frage vom Laien ist jetzt: Was ist der Unterschied? Unter Flughafen stelle ich mir relativ grosse Plätze vor, aber Bressaucourt LSZQ wird ja auch als Airport dargestellt, und da gibt es nur eine Piste, ein Paar Hangars und ein schönes Restaurant unter dem Tower. Dagegen ist Langenthal LSPL als Landeplatz gekennzeichnet, obwohl der Platz grösser erscheint als Vorgenannter. Gibt es da unterschiedliches Equipment und Service oder woran liegt das?

 

Als zweites ist mir auf der ICAO-Karte von Frankreich aufgefallen, dass oftmals die Landeplätze ohne Ausrichtung der Piste dargestellt wird. Da ist dann nur ein Kreis zu sehen. Bedeutet das, dass da einfach nur eine Wiese ist, von der man aus allen Richtungen landen kann?

 

Danke für eure Hilfe!

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Hallo Christoph

 

Das ist eine juristische Frage betreffend Konzession/Betriebsbewilligung und hat nicht viel mit der subjektiven Grösse des Platzes zu tun.

 

Um bei deinem Beispiel zu bleiben, Bressaucourt hat im VFR Manual unter Aerodrome den Status "Public", kann also frei angeflogen werden.

 

Langenthal ist "Private, PPR", man muss also anrufen bevor man da hin darf.

 

Weitere Infos findest du auf der BAZL Homepage.

 

 

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Hallo Christoph

 

Hier findest Du die Zeichenerklärung zur ICAO-Luftfahrtkarte. Hier sind die Symbole erklärt: Bressaucourt ist "dem öffentlichen Verkehr dienend", also ein Flughafen.

Langenthal ist ein (privates) Flugfeld.

 

Der Hauptunterschied ist der Zulassungszwang:

Flugfeld = Flugplatz ohne Zulassungszwang

Flughafen = Flugplatz mit Zulassungzwang.

 

Die Begrifflichkeiten werden hier erklärt:

Art. 2d  Zulassungszwang: Verpflichtung, einen Flughafen im Rahmen der allgemeinen Vorschriften über die Luftfahrt und der speziellen Konzessionsbestimmungen allen im internen und im internationalen Luftverkehr zugelassenen Luftfahrzeugen für die ordentliche Benützung zur Verfügung zu stellen;

 

Dies als Ergänzung, den Rest hat Dimitri schon erklärt.

 

Beste Grüsse,

Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Danke für eure schnellen Antworten! Die Zeichenerklärung hatte ich nicht gefunden. Jetzt ist die Sache klar!

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Danke für eure schnellen Antworten! Die Zeichenerklärung hatte ich nicht gefunden. Jetzt ist die Sache klar!

und noch ergänzend dazu:der Begriff "aerodrôme" in der Westschweiz ist in der Deutschschweiz drr "Flugplatz" von daher kommt auch der Begriff Platzrunde oder Volte.
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