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  1. Hallo allerseits Diesen Winter werde ich die VFR-Voiceprüfung beim BAZL ablegen. Aus reiner Neugierde habe ich mich mal schlau gemacht, wo denn diese ganzen Phraseologies und Procedures herkommen, bzw. reglementiert sind. Google lieferte mir folgende ICAO Dokumente: ICAO Annex 10, Volume 2, Chapter 5: Link ICAO Document 4444, Chapter 12: Link Beim Anschauen besagter Dokumente stellte ich fest, dass die VFR-Kommunikation, so wie sie in der Schweiz gelehrt wird, an manchen Stellen erheblich vom ICAO-Standard abweicht. Ein paar Beispiele: VFR FROM <departure airport> existiert nicht gemäss ICAO Edit: Gem. ICAO Document 9432 existiert es doch: Link Beim Initial Call von Ground vor dem Abflug wird nach ICAO die ATIS-Kennung nicht übermittelt Edit: Doch, gibt es. Im ICAO-Dokument wird einfach davon ausgegangen, dass man zuerst eine Startup-Clearance einholt. Bei ICAO bestehen sämtliche Initial Calls immer nur aus dem Rufzeichen der Bodenstelle und dem eigenen Rufzeichen. In der Schweiz wird das nur bei INFORMATION und DELTA gemacht. Desweiteren gibt es Situationen, welche in den ICAO Dokumenten gar nicht erst angesprochen werden, z.B. An- & Abflüge von unkontrollierten Flugplätzen oder konkrete Phraseologien für das Anfordern von CTR-Crossings. Im VFR-Voice-Lehrmittel finden sich für solche Situationen allerdings exakte Vorschriften. Woher kommen die? Jetzt meine Frage: Gibt es irgendwo ein Dokument (vielleicht vom BAZL, skyguide oder irgendwo im AIP), welches vorschreibt, wie genau die Sprechfunkverfahren im Schweizer Luftraum funktionieren? Oder anders gefragt, nach welchen Kriterien wird meine praktische Voice-Prüfung bewertet? Kann ja nicht sein, dass sich der Experte nach dem Kursordner richtet, oder? Danke für eure Bemühungen, Mathis
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