Hiermit sei eine grundsätzliche Frage in den PPL-Raum gestellt:
* gibt es (gesetzliche) Vorgaben, wie ein Sichtanflug im EASA Raum zu erfolgen hat, wenn weder Tower noch AFIS oder der in deutschland übliche "Flugverkehrsleiter" (der eigentlich kein Leiter ist) existieren?
Es gibt natürlich gechulte und empfohlene Anflugverfahren (wie die 45-Kreuzung über die Pistenmitte mit anschliessender Downwind- Integration). Aber was ist auf Gesetz/Verordnung/Weisung-Stufe eigentlich vorgeschrieben und wo ist die Grauzone.
Ich gehe mal vom Standardfall aus, dass ein AIP-Eintrag eine präferenzielle Pistenrichtung empfielt, sowie die Volte (links oder rechts) definiert sind.
Ist es dann legal zulässig, unter Blindmeldungen einen direct approach zu machen?
Was meint ihr?