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Hallo zusammen Ich wollte mich einmal erkundigen, wie die rechtliche Grundlage ist, wenn man Passagierlfüge anbietet. Also angenommen ein Pilot mit PPL Lizenz erstellt eine Webseite, auf der er Passagierflüge/Rundflüge anbietet, die Kosten für einen solchen Flug beinhalten lediglich die Selbstkosten (Vermietung, Treibstoff, Landetaxen,...). Dies wird ja von einigen Privatpiloten praktiziert. In dieser Hinsicht habe ich einmal ein bisschen im Internet gesucht, und habe folgendes Dokument gefunden (PDF öffnet sich): http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CB0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bazl.admin.ch%2Fexperten%2Fausbildung_lizenzen%2F03167%2F03168%2Findex.html%3Flang%3Dde%26download%3DNHzLpZeg7t%2Clnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfH53fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--&ei=FMUEVPqCF8iA4gTuwIGYBA&usg=AFQjCNEvVsBlbY5k14fs70Z7Uy_7AKlmSQ Darin steht auf Seite 9, dass man Passagierflüge ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb ohne Prüfung durchführen kann, sofern man die geforderte Flugerfahrung hat. Diese beläuft sich auf 10 Stunden als PIC, zudem darf man maximal 3 Passagiere (4 Personen an Bord) mitnehmen. Dazu folgende Fallbeispiele/Fragen (jeweils von PPL oder LAPL(A) Lizenzen ausgegangen). (1) Ein Pilot nimmt einen Kollegen mit. Der Kollege bezahlt aber die gesamten entstandenen Kosten (ich habe nämlich einmal gelesen, dass die Kosten theoretisch aufgeteilt werden müssten) (2) Ein Pilot bietet auf seiner Webseite Rundflüge zum Selbstkostenpreis an. Ist dies erlaubt? (3) Ein Pilot bietet auf seiner Webseite Rundflüge zum Selbstkostenpreis an und verteilt dafür Flyer auf der Strasse oder erstellt einen Banner als Signatur in einem Forum, was auf seine Seite hinweist bzw. dorthin verlinkt ist. Ist dies erlaubt? (4) Wie ist der Begriff "Passagierflüge" und "Rundflüge" konkret zu gebrauchen, worin liegen die Unterschiede? (5) Gemäss dem Satz auf Seite 9 im PDF: Das Wort "Vergütung" würde aber theoretisch auch dann gelten, wenn die Kosten zwischen dem Piloten und dem Passagier aufgeteilt werden würden. Denn der Passagier "vergütet" dann einen Teil der Kosten, oder nicht? Oder wie ist der Satz "ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb" genau zu interpretieren. Wie sehen da die gesetzlichen Grundlagen aus? Wo gibt es Graubereiche und wo gibt es Möglichkeiten/offene Türen, dennoch so etwas anzubieten? Lieben Gruss Tobias
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