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  1. Hoi zusammen Weiss jemand, unter welchen Regeln der „Jetson ONE“ (https://www.jetsonaero.com/) der Schweiz betrieben werden kann. Gemäss Aussagen der Hersteller kann es lizenzfrei und quasi ohne weitere Auflagen geflogen werden… das dürfte wohl eher für die USA gelten, hier kann ich mir das kaum vorstellen… was meint ihr? Lizenz? Flugplatzpflicht? Grüsse Andreas
  2. Hallo zusammen, ich bin ein Drohnenpilot und beschäftige mich gerade mit einer Experimentieranlage. Diese besteht aus vier Motoren MN2212-18 KV920 mit CFK 10x3.8 Propeller. Die Propeller passieren eine Lichtschranke, welche die Drehzahl der Motoren über die Zeit ermittelt. Die Motoren fahren unterschiedliche Szenarios ab. Dabei werden akustische Daten aufgezeichnet und mit Spektrogramm/FFT untersucht. Mir ist aufgefallen, dass die erste Harmonische stets niedrigere Pegel als die zweite hat. Nach einer Recherche bin ich auf Blattfolgefrequenz (BFF) gestoßen. Diese beschreibt eine "neue" Frequenz, die durch Unter- und Überdruck der einzelnen Propellerblätterentsteht und ist gleich der Anzahl der Propellerblätter * Motordrehzahl. (Disertation Kameier) Um die Frequenzen durch Motoren und Propeller zu separieren, wurde die Messungen sowohl mit als auch ohne Propeller gemacht. Zwei Abbildungen zeigen eine FFT einer Messsetup mit Motorfrequenz von 77 Hz mit Zweiblatt Propeller: und ohne Propeller: Was ich verstanden habe: Im ersten Abb. ist die erwähnte Frequenz BFF am Punkt 2. Punkt 1 ist die Frequenz einzelnen Blätter und deren Pegel ist abhängig von Pegeldifferenz einzelnen Propellerblätter. Sollen alle Propellerblätter gleiche Impulsstärke aufweisen (was in der Praxis fast nicht möglich ist), so strebt die erste Frequenz dem Nullwert zu. In unterem Abbildung sieht man das Spektrum des Motors. Der Punkt 1 ist mechanischer Anteil und ist sehr leise (-57 dB). Punkt 2 zeigt die Schwingung des Motors die durch Wirkung vom magnetischen Feld, der auf den Rotor entsteht (hochfrequentes Summen). Meine Fragen: 1. Habe ich das richtig verstanden? 2. So wie es aussieht, hat der (Elektro)Motor fast kein Einfluss auf gesamten Geräuschpegel in unteren Frequenzen (ca. unter 1000 Hz) und auch generell – Werte sind unter -60dB? 3. Erste Abbildung, Punkt 1: Ich nenne diese Frequenz Motor/Rotor Frequenz, kann man diese als 1. Harmonische betrachten? Denn die ist instabil und kann hypothetisch ganz verschwinden, soweit den Pegeln beider Motoren sich ausgleichen? 4. Wie stabil ist der Pegel von BFF? Ist er immer Proportional zu Mittelwert aller Propellerblätter-Pegeln oder wie wird das gerechnet? (bis jetzt habe ich nur einen empirischen Beweis) 5. Kann sein das die vom Pegel schwächere Motorfrequenz durch Mikrofonfilter gedämpft wird, genauer gesagt kann das der gravierende Grund sein (die Rotorfrequenz liegt bei 77 Hz)? Ich nutze: Ich habe bereits unteren Foreneintrag gelesen und fand ihn sehr interessant. Leider wurden diese Besonderheiten mit Pegeln nicht näher betrachtet. Würde mich sehr über euer Antworte freuen. Viele Grüße Nik
  3. Die SUST hat einen weiteren Bericht zu einer Kollision zwischen einer Drohne und einen zivilen Luftfahrzeug veröffentlicht. Diesmal war ein Helikopter im Anflug auf LSZL betroffen. Der Drohnen-Pilot könnte die sich anbahnende Kollision nicht mehr vermeiden. Zum Glück blieb der beschädigte Helikopter steuerbar und konnte zur Basis in LSZL zurückkehren. Die Drohne (> 0.5 kg) war unerlaubterweise in einem Abstand von weniger als 5 km von der Hartbelag-Piste LSZL auf einen Photoflug unterwegs. Das Geo-Fencing der Drohne war falsch programmiert (durch Hersteller). [Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist untersagt.] Drohnen sind ein schwieriges Thema: Sie werden immer erschwinglicher und daher zahlreicher. Sie sind aufgrund ihrer kleinen Masse schlecht sichtbar und haben gewöhnlich weder Transponder, noch Flarm. In der Folge stellen Drohnen zunehmend eine Gefahr für die Luftfahrt dar. SUST Bericht auf in Französisch und Italienisch. Google Translate von: Analyse und Schlussfolgerungen Der Betreiber setzte eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,5 kg in einem Flugverbotsgebiet ein und konnte die Kollision mit einem leichten Flugzeug, das auf die in der Nähe befindliche Basis zurückkehrte und von hinten kam, nicht vermeiden. Der Zufall, den eine Hauptschaufel angerichtet hatte, zwang den Piloten nicht zu einer Notlandung an einem für ein solches Manöver ungünstigen Ort. Wenn die Kollision auf der Ebene der Flugkontrollen stattgefunden hätte, hätte dieser Unfall möglicherweise zu einem schlechten Ergebnis geführt. Die Gefahr einer Kollision beim Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen ist hoch, und in diesen Bereichen ist das Verbot von Geräten mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg verboten. Die Verwendung von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 0,5 kg unterliegt jedoch keinen Beschränkungen. Diese Situation ist jedoch für die Realität von Flugzeugen, die sich in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen bewegen, nicht angemessen, da eine Kollision mit einer Drohne mit einem Gewicht von weniger als 0,5 kg zu Schäden führen kann, die die Insassen des Flugzeugs gefährden könnten.
  4. Vorabbericht der SUST
  5. Basis Drohne, bis zu 280km/h schnell und bis zu 10.000 feet Flughöhe: http://www.t-online.de/nachrichten/wissen/id_74484460/us-militaer-entwickelt-hoverbike-fliegen-wie-bei-star-wars-.html Nick
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