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Guten Morgen, aufgrund unklarer Faktenlagen und Zeitnot möchte ich gerne euren Rat einholen. Folgende Situation: Ich besitze eine PPL(A) CH-Lizenz mit Class Rating SEP (gültig bis 31.10.2015). Ich funke NUR englisch, LP wurde mir aufgrund "Grandfathers rights" bis 31.08.2015 erteilt. Aufgrund Unwissenheit (oder Faulheit) habe ich den LPC-Termin für die Sprachverlängerung verschwitzt, ich muss als eine komplette neue Prüfung machen. Gleichzeitig habe ich auch nicht die erforderlichen 12 h für eine Verlängerung des SEP Class Ratings erflogen. Diese werde ich durch einen Prüfungsflug erledigen. In der Flugschule konnte mir keiner eine klare Aussage darüber machen, ob: 1) Ich überhaupt zur Zeit ALLEINE fliegen darf ohne gültigen englischen Sprachnachweis. In Deutschland ist ja jeder Flugplatz mit Tower besetzt, ist für diese Kommunikation bereits der SPrachnachweis nötig (Ist ja keine Kontrollzone)? 2) Flug zur Prüfungsvorbereitung mit Fluglehrer ohne gültige LP möglich? 3) Prüfungsflug: muss ich zum Zeitpunkt des Prüfungsflug mit dem Experten den Nachweis der LP englisch erbracht haben oder kann dies auch im Anschluss erfolgen? Abschließend die Frage: Wie hoch ist der Aufwand der Umschreibung auf eine DE-Lizenz? Welche Vor- bzw. Nachteile hätte ich zu erwarten? Vorteile aus meiner Sicht: - direkter Weg zu deutschen Behörden bzgl. länderspezifischer Regelung, u.a. bei Erweiterung Lizenz - geringere Gebühren Nachteile: - deutsche Behörden (das BAZL versteht sich hier als echter Dienstleister) Grüße, Jörn
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