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Hallo, bei Preisen und Gebühren, die monopolistisch festgelegt werden, hat in der Schweiz der Preisüberwacher in der Regel ein Wörtchen mitzureden. Wie sieht das bei den Zoll- und Infrastrukturgebühren (z.B. Passagier- und Landegebühren) von öffentlicher Verkehrsinfrastruktur wie Regionalflugplätzen aus? Tritt dann im Fall einer seitens des Regionalflugplatzes angestrebten Gebührenerhöhung das BAZL an die Stelle des Preisüberwachers? In dem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, dass konsultatorische Pflichten und Fristen bestehen (z.B. Leichtaviatikverbände). Ausserdem bietet z.B. der Preisüberwacher einen für den Konsumenten kostenlosen Rechtsdienst (Auskunft) an. Wenn das BAZL jedoch an die Stelle des Preisüberwachers tritt, um das Preisüberwachungsgesetz anzuwenden, welche Möglichkeiten der Meldung bestehen dann, wenn z.B. eine Gebührenerhöhung im Ausmass als willkürlich erscheint (Zum Beispiel LAPL und PPL: Erhöhung von 50% der Zollgebühren, Erhöhung der Landegebühr, Einschränkung des vergünstigten Schulungstarifs bei der Landegebühr auf Nicht-Lizenzinhaber, d.h. Basisschulung, was diese Gebühr mehr als verdoppelt, auch wenn mit einem FI ein Jahrescheck usw. mit mehreren Platzrunden geflogen wird)? Gleiches gilt natürlich auch für internationale Flughäfen (Zürich, Genf), wie legen diese die Passagiergebühren und Landegebühren fest und wer kontrolliert und nach welchen Massstäben, dass die Gebühren nicht überrissen sind? Welche Möglichkeiten der Anhörung bzw. Einsprachemöglichkeiten gibt es? Schliesslich zahlt letztlich der Passagier über den Ticketpreis diese Gebühren. SR 748.131.3 - Verordnung vom 25. April 2012 über die Flughafengebühren SR 942.20 - Preisüberwachungsgesetz
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- gebühren
- preisüberwachungsgesetz
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Guten Abend Zusammen Hat jemand seine PPL (A) Lehrmittel zu vergeben/ Verkauf? Würde mich sehr über eine Kontaktaufnahme freuen: Email: justin.oberholzer3@icloud.com Freundliche Grüsse Justin
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Hallo zusammen Ich musste vor 8 Monate mein Class II Medical abgeben. Jetzt wurde meine Gesundheitszustand vom AME neu beurteilt, aber um "sehr diskutablen Gründen" bekomme ich mein Medical noch nicht zurück....(muss aber bis Mitte November meine Stunden zusammenfliegen, sonst habe ich ein riesiges Problem) Jetzt kann ich Rekurs einlegen, was ich auch sicher machen werde. Aber: Ich habe keine Erfahrung mit einem Rekurs und weil mir das Thema SOO wichtig ist, bin ich froh um jeder Form von Unterstützung. Meine Fragen sind: Muss / Soll ich den Rekurs von einem Jurist erfassen lassen ? Gibt es jemand hier im Forum der sich auf das Thema spezialisiert hat / sich gut auskennt und mich beraten kann? Wie erfasse ich so, dass meine Chancen auf Erfolg so gross wie möglich sind (aus meiner Sicht sind die Chancen absolut da und gibt es keinen Grund mir die Flugtauchlichkeit zu verneinen). Ist es möglich persönlich mit dem BAZL ins Gespräch zu kommen um die Sachlage zu klären? Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank für eure Meldungen.
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Liebe Kameraden Im Rahmen des Staysafe des BAZL wurden von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) im Jahre 2016 fünf Info-Movieclips erstellt. Sie sind nicht als reine Lehrfilme erstellt sondern sollen einfach hoffentlich wieder mal die gelernten Punkte aus der Erinnerung hervor holen und auch nicht nur für den Segelflug gültig. --- Wie läuft eigentlich ein Abfangmanöver ab? Wie nahe kommt so ein MIL-Jet? Woran denkt man nicht mehr? Was wird übersehen? Mitte Februar 2017 ist der 5 AIWG Clips online gestellt worden. Somit ist die Serie der Kurzfilme zum Thema Luftraumverletzungen nun komplett. BAZL Videos: https://www.youtube.com/channel/UCT8AJFX4-uVvVKvzI-SbO6g Siehe auch Link auf BAZL Stay Safe: http://staysafe.bazl.admin.ch/tag/luftraumverletzung/ Hoffen wir nun darauf, dass die Clips weiter rege angeschaut werden und dass dadurch weniger Luftraumverletzungen passieren. Bitte helft also auch mit, die Filme zu verbreiten; danke! Ich danke speziell Roland Mäusli (Safety Analyst - ATM DETEC, BAZL), der hier grosse Arbeit geleistet hat. Ich wünsche Ihnen allen immer eine happy landing und freue mich auf ein Wiedersehen. Siehe auch: http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/79003-airspaceinfringements-2010-in-der-schweiz-um-14-gestiegen/?view=findpost&p=711746&hl=%2Bluftraumverletzung+%2Bbazl
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Hallo zusammen Heute morgen hat das BAZL den Entwurf für den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt 2 (SIL 2) am Flughafen Zürich vorgestellt. Gegenüber dem SIL 1 gibt es folgende wesentlichen Änderungen: - Südstarts geradeaus sollen neu ermöglicht werden bei Bise/Nebel (Varianten Piste 16 "Straight" und "Right"). Es wird mit ca. 13'000 Abflügen gerechnet, die so pro Jahr erfolgen. Damit kann gem. BAZL eines der grösseren Sicherheitsrisiken verringert werden. Geprüft wurden auch Südstarts geradeaus den ganzen Tag oder jeweils zur Mittagsspitze zuzulassen. Diese Pläne wurden aufgrund des Lärmschutzes jedoch verworfen. Bild: Neue Abflugvariante 16 Straight Quelle: BAZL Präsentation (Link am Schluss des Beitrags) Bild: Geplante Verteilung der Südstarts geradeaus Quelle: BAZL Präsentation (Link am Schluss des Beitrags) - Anpassungen an Abflugrouten: Bei Start auf Rwy 28 soll die Linkskurve nun früher erfolgen. So soll die Separation verkleinert und somit die Abflugkapazität erhöht werden. Ausserdem wird die Linkskurve nach Start auf Rwy 16 vergrössert, um das Konfliktrisiko mit Durchstarts auf Rwy 14 zu verringern. Bild: Neue und alte Abflugrouten Starts 16 und 28 Quelle: BAZL Präsentation (Link am Schluss des Beitrags) - In Zukunft ist geplant, dass auf Rwy 14 landende Flugzeuge die Rwy 28 östlich umrollen (Bau von Taxiways Yankee und Rollwegen in Nähe heutiger Regabasis). Damit stellt sich die Frage, was in Zukunft mit der Rega und den Biz-Aviation Unternehmen in diesem Gebiet geschieht Bild: Geplante Rollwege zur Umrollung von Rwy 28 Quelle: BAZL Präsentation (Link am Schluss des Beitrags) Präsentation SIL 2 des BAZL Was denkt das Forum zu diesen Vorschlägen des BAZLs? Meines Erachtens sind diese Änderungen (insbesondere Südstarts geradeaus und Umrollung 28) unabdingbar, soll die Kapazität von ZRH erhöht und die Verspätungsanfälligkeit der letzten Jahre reduziert werden, ohne grundsätzliche Veränderungen an der Pistenkapazität. Allerdings bergen gerade die Südstarts geradeaus massives Konfliktpotenzial in sich und ein Rechtsstreit scheint vorprogrammiert, so dass sich sicherlich in den nächsten Jahren noch nicht allzu viel ändern wird.
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Hi! das ist mein erster Beitrag hier, deshalb eine kurze Vorstellung: Ich bin 35, Inhaber einer Web-Firma und seit Kindesbeinen von allem Fliegenden begeistert. Seit nun 23 Jahren betreibe ich intensiv Modellflug (Segelflug/Hangflug, F3B und danach F3K). Nun möchte ich mir endlich meinen Traum erfüllen und mit dem manntragenden Segelflug starten. Theorie habe ich bereits mit einer iOS-App mal gelernt, kann ja nie schaden. Das grosse Problem ist jedoch leider mein linkes Auge. Ein Unfall als 7-jähriger hat leider zur Folge, dass ich auf dem linken Auge nur verschleiert sehen kann, und dieser Fehler ist auch nicht per Brille korrigierbar. Der Visus ist wohl schwierig zu bestimmen, jedenfalls kann ich auf 5 Meter Entfernung knapp Finger zählen (bei gutem Kontrast). Stereosehen ist kein Problem, Gesichtsfeld ist auch nicht eingeschränkt, und rechts habe ich ein durch die Verletzung links überdurchschnittliches Sehvermögen von > 140%. Die Leistungsfähigkeit meines Optikapparats ;) demonstriert auch mein 2-facher SM-Titel in der Kategorie F3K. Ich möchte auf alle Fälle auch private Passagiere fliegen können, falls dies eine zusätzliche Anforderung ist. Wie stehen meine Chancen? Gerne nehme ich auch Tipps per PN an, falls nötig :) Viele Grüsse, Raphael
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Juhui, die neue ICAO-Karte der Schweiz ist gekommen! Kein weiterer Kommentar...
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